Ausbildung und Gehalt im gD der Bundespolizei

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alexwl
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Registriert: 7. Jul 2021, 12:10
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Ausbildung und Gehalt im gD der Bundespolizei

Beitrag von alexwl »

Hallo liebe securityliebenden Foristen,

ich bin mittlerweile 34 Jahre alt, habe eine Vorbildung aus BWL Studium und aktuell einen ganz gut bezahlten Beruf (ca. 3200€ netto)

Mein Wunsch war es immer, einmal die Uniform der Polizei zu tragen und dort die Abwechslung und Vielseitigkeit des Berufs tagtäglich zu erleben (neben den ganzen anderen Vorzügen der Polizei).

Meine konkrete Frage zielt darauf ab, ggf. meinen aktuellen Job für eine Ausbildung im gD aufzugeben.
Viel mehr geht es darum, das Studium etwas genauer einzuschätzen. Es ist ja sehr getrieben von den verschiedenen Gesetzen und Rechtstheorien.
Wie "schwer" würdet ihr diese Ausbildung einschätzen? Wie hoch sind die Erfolgschancen, wenn man schon ein Studium erfolgreich abgeschlossen hat?
Noch dazu, was muss man in der Ausbildung alles an sportlichen Leistungen erfüllen?

Eine Frage noch zum Verdienst, nach der Ausbildung:
Ich habe ja bereits Studium, 5 Jahre Berufserfahrung in meinem Bereich etc. gesammelt. Ist davon auszugehen, dass man diese Erfahrung dann als Erfahrungsstufen angerechnet bekommt, oder startet jeder erstmal mit A9 Stufe 1?

Meine Fragen sind deshalb wichtig, denn sollte ich nun meinen aktuellen Job aufgeben, dass ich weiß, was mich erwartet.

Vielen Dank vorab für konstruktive Antworten :)

Grüße
Alex
One
Beiträge: 27
Registriert: 7. Jul 2021, 12:53
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Re: Ausbildung und Gehalt im gD der Bundespolizei

Beitrag von One »

Hallo,

schaue bitte in den § 4 BPolLV. Dort sind die Altersgrenzen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Bundespolizei normiert. Demnach würdest du mit 34 Jahren für eine Ausbildung im gD zu alt sein. Ausnahmen von der Altersgrenze sind ebenfalls in § 4 BPolLV geregelt. Beraten lassen kannst du dich auch von einem regionalen Einstellungsberater der Bundespolizei. auf der Internetseite der Bundespolizei kannst du dir deinen zuständigen Einstellungsberater raussuchen.

Zu deinen Fragen:
Das Studium im gD ist relativ anspruchsvoll. Du hast vielen juristische Fächer und Inhalte, was schon per se für jemanden der noch nie mit juristischer Arbeitsweise und den entsprechenden Techniken zu tun hatte, nicht einfach ist. Daneben kommen die einsatzbezogenen Inhalte, Praktika, usw. Vorteil ist, das ganze läuft sehr verschult ab, ist also mit einem "Einzelkämpferstudium" an einer Universität nicht zu vergleichen. Insgesamt dürftest du mit deinem Erfahrungswissen aus einem BWL-Studium nicht wirklich einen Vorteil haben und umgedreht aus dem BWL-Studium auch nicht wirklich etwas in den Anwärterdienst mitnehmen können. Auswirkungen auf deine Erfolgschancen dürfte das BWL-Studium ebenfalls kaum haben.

Ausbildungsinhalte und Struktur des Studiums kannst du der "Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (GBPolVDVDV)" entnehmen (Tante Google hilft).

Deine Sportliche Leistungsfähigkeit musst du über die gesamte Studiendauer (und darüber hinaus) immer wieder in Prüfungen unter Beweis stellen. Das Problem ist hierbei nicht die sportliche Leistung an sich, da diese nicht so hoch sind, dass sie nicht durch eine durchschnittlich fitte bzw. trainierte Person erreicht werden können. Das Problem ist eher, dass du dieses sportliche Leistungslevel über einen langen Zeitraum hochhalten musst. Das heißt, man darf hier im Normalfall nicht nachlassen. Nach meiner Erfahrung schafft das aber mancher nicht und lässt sich irgendwann dann doch mal (z.B. im Urlaub oder bei Krankheit) zu sehr gehen und dann wird es schwer, den Anschluss wieder zu schaffen.

Erfahrungen kannst du nur nach Maßgabe des § 28 BBesG angerechnet bekommen. Hierzu würde, ohne genauere Hintergründe zu wissen, dein Studium und deine vorherige berufliche Tätigkeit erst einmal nicht zählen. Anrechnen lassen als "Erfahrungsstufen" kannst du dir jedoch Wehrdienstzeiten, Zeiten aus Pflege von Kindern oder Angehörigen, etc. Was genau alles angerechnet werden kann, wird im Regelfall erst nach der Einstellung bei genauer Durchsicht deiner Vita durch die Personalstelle verbindlich festgelegt. Als erste Orientierung schaue in den § 28 BBesG und schaue welche Regelung dort auf dich passen könnte. Näheres kann auch hier der Einstellungsberater sagen.

Und abschließend noch der Hinweis, die Bundespolizei ist im gesamten Bundesgebiet tätig und im Regelfall kannst du dir deine Erstverwendung nach der Ausbildung nicht wirklich aussuchen. Du bist dann Bundesbeamter und grundsätzlich im ganzen Bundesgebiet einsetzbar, wo dein Dienstherr dich gerade hinschickt. Derzeit landen die meisten Erstverwender in der Bereitschaftspolizei in den Abteilungen oder an Flughafendienststellen (Frankfurt am Main, München, Berlin (BER)) und sitzen dort dann im Regelfall erst einmal ein paar Jahre fest, bevor sich die Möglichkeit ergibt, sich in der Bundespolizei wegbewerben zu können. Wenn du also örtlich gebunden bist und nicht uneingeschränkt umzugswillig, egal wohin, bist, ist die Bundespolizei nichts für dich. Ich kenne viele, die deswegen hingeworfen haben, weil Frau, Kind und Haus am anderen Ende der Republik waren. Sollte das bei dir der Fall sein, dann bewirb dich lieber bei der Landespolizei in deinem Bundesland.
Yanna77
Beiträge: 30
Registriert: 30. Mär 2019, 07:43
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Re: Ausbildung und Gehalt im gD der Bundespolizei

Beitrag von Yanna77 »

Hallo Alex!
Schön, dass Du Dich für eine Beamtenlaufbahn interessierst. Ich möchte zu der bereits sehr umfangreichen Antwort von One noch einen Gedanken hinzufügen:

In manchen Bundesländern werden sog. Quereinsteiger in den Polizeidienst gesucht, die aufgrund ihrer Vorbildung eine Spezialisierung mitbringen, die der 'normale' Polizist nicht bieten kann. Diese Quereinsteiger sollen später in Bereichen wie Cyberkriminalität, Geldwäsche und.ä. eingesetzt werden. Sie durchlaufen ein verkürztes Studium und bekommen auch Vorstudienzeiten angerechnet. Sie steigen also in die A9, manchmal sogar gleich in die A10 ein und haben eine höhere Erfahrungsstufe. Da wurden auch schon BWL'er gesucht...

Ob das allerdings auch für die Bundespolizei gilt, entzieht sich meiner Kenntnis. Da kannst Du Dich ja mal erkundigen.

Viel Erfolg, Yanna.
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