Abgeltung Urlaubsanspruch
Moderator: Moderatoren
Abgeltung Urlaubsanspruch
Bin seit 3 Jahren Krank und es ist beabsichtigt mich im Mai in den Ruhestand zu versetzen,wird so akzeptiert die 4 Wochen Frist ist vorbei wo man Einwände anbringen kann auch ok. Jetzt wird das ja je nach Bundesland anders behandelt mit der Abgeltung, ich entnehme hier aus bestimmte Aussagen das mir 4 Wochen pro Jahr zustehen in meinen Fall wären das 2020 4 Wochen und 2019 4 Wochen in Hessen, meine Anältin sagt mir steht auch noch Abgeltung von 2021 zu und die Abgeltung für das Lebenszeizarbeitsguthabenskonto muss mir auch ausgezahlt werden,meine Frage pto Jahr 4 Wochen ok, aber der Rest ?
Wie ist das eigentlich, habe gelesen das die Pensionsbezüge erst greifen,wenn ich eine Benachrichtigung bekommen habe das ich in den Ruhestand versetzt worden bin
,man hat ja eine Vorankündigung gemacht das dieses gemacht wird zählt das schon ?
Dk vorab. Gruß Tobi
Wie ist das eigentlich, habe gelesen das die Pensionsbezüge erst greifen,wenn ich eine Benachrichtigung bekommen habe das ich in den Ruhestand versetzt worden bin
,man hat ja eine Vorankündigung gemacht das dieses gemacht wird zählt das schon ?
Dk vorab. Gruß Tobi
-
- Beiträge: 1001
- Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
- Behörde:
Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Unklar ist mir, was du mit dem letzten Punkt „Pensionsbezüge greifen“ und „zählt das schon?“ meinst.
Regelung zur Urlaubsabgeltung ist nicht abhängig vom BL.
Du findest die Regelungen im www.
2021 zählt (anteilig) mit. Wenn ein Anspruch verfällt, dann aus Jahren zuvor, es wird rückwirkend gerechnet. RAin hat dir das ja für deinen konkreten Fall vorgerechnet. Welche Zweifel hast du? Urlaub wird in Tagen gezählt, nicht Wochen.
Regelung zur Urlaubsabgeltung ist nicht abhängig vom BL.
Du findest die Regelungen im www.
2021 zählt (anteilig) mit. Wenn ein Anspruch verfällt, dann aus Jahren zuvor, es wird rückwirkend gerechnet. RAin hat dir das ja für deinen konkreten Fall vorgerechnet. Welche Zweifel hast du? Urlaub wird in Tagen gezählt, nicht Wochen.
Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Bei mir wurde die Auszahlung des Arbeitsguthabenskonto abgelehnt mit der Begründung,
ich hätte ja vor dem meinem Krankenstand die Zeit gehabt die Stunden ab zu bauen..
Hierzu wurde auch ein BGH Urteil genannt. Findest du auch im Internet.
Ich weiss nicht, wo du arbeitest, aber ich bekam eine Urkunde mit der Versetzung in den Ruhestand mit Datum der Pensionierung und ab diesem Datum gab es dann auch die Pension.
Mir wurden für die Jahre 2019 und 2020 jeweils 20 Tage Urlaub ausbezahlt.
ich hätte ja vor dem meinem Krankenstand die Zeit gehabt die Stunden ab zu bauen..
Hierzu wurde auch ein BGH Urteil genannt. Findest du auch im Internet.
Ich weiss nicht, wo du arbeitest, aber ich bekam eine Urkunde mit der Versetzung in den Ruhestand mit Datum der Pensionierung und ab diesem Datum gab es dann auch die Pension.
Mir wurden für die Jahre 2019 und 2020 jeweils 20 Tage Urlaub ausbezahlt.
Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Das sollte so mit dem Arbeitsguthabenkonto richtig sein.Querulant hat geschrieben: ↑18. Apr 2021, 16:36 Bei mir wurde die Auszahlung des Arbeitsguthabenskonto abgelehnt mit der Begründung,
ich hätte ja vor dem meinem Krankenstand die Zeit gehabt die Stunden ab zu bauen..
Hierzu wurde auch ein BGH Urteil genannt. Findest du auch im Internet.
Ich weiss nicht, wo du arbeitest, aber ich bekam eine Urkunde mit der Versetzung in den Ruhestand mit Datum der Pensionierung und ab diesem Datum gab es dann auch die Pension.
Mir wurden für die Jahre 2019 und 2020 jeweils 20 Tage Urlaub ausbezahlt.
Beim Resturlaub wird auf den unionsrechtlichen Mindesturlaub abgestellt - sprich 20 Tage pro Jahr. Von diesem Urlaubsanspruch wird noch der genommene abgezogen. Das gilt auch, wenn Du z. B. im Jahr 2020 komplett krank warst und einen Anspruch von 20 Tagen hättest, aber im Jahr 2020 Urlaub aus dem Jahr 2019 abgegolten hättest...
Ist zwar meiner Meinung nach nicht gerecht, ist aber halt so !
-
- Beiträge: 655
- Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
- Behörde:
Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Mit dem Querulanten seinem Arbeitszeitkonto schon, Tobi hat aber ein Lebensarbeitszeitkonto, für das die Hessische Arbeitszeitverordnung ausdrücklich einen finanziellen Ausgleich vorsieht, wenn eine Freistellung vom Dienst wegen Dienstunfähigkeit mit der Folge der Versetzung in den Ruhestand nicht möglich war. Beamtinnen und Beamten erhalten in diesem Fall eine stundenbezogene Ausgleichszahlung in Höhe des auf eine Stunde entfallenden Anteils der individuellen Besoldung.
Wer im Moment im aktiven Dienst und seit drei Jahren dienstunfähig erkrankt ist, hat mit großer Wahrscheinlichkeit im Jahr 2020 keinen Urlaub genommen und ganz sicher wurde ihm im Kalenderjahr 2020 kein Erholungsurlaub aus 2019 "abgegolten".KölnerBub hat geschrieben: ↑20. Apr 2021, 12:57 ... Von diesem Urlaubsanspruch wird noch der genommene abgezogen. Das gilt auch, wenn Du z. B. im Jahr 2020 komplett krank warst und einen Anspruch von 20 Tagen hättest, aber im Jahr 2020 Urlaub aus dem Jahr 2019 abgegolten hättest...
Ist zwar meiner Meinung nach nicht gerecht, ist aber halt so !
Da der Urlaubsanspruch aus 2019 mit Ablauf des 31.03.2021 verfallen ist, bleiben für eine finanzielle Abgeltung derzeit 20 Tage aus 2020 und - je nach tatsächlichem Eintritt in den Ruhestand - einige Tage aus 2021. Im Falle des Ruhestandsbeginns
- am 1. Mai sind es 6 2/3 Tage,
- am 1. Juni sind es 8 1/3 Tage,
- am 1. Juli sind es 10 Tage.
Beide Zahlungen (Ausgleich des Lebensarbeitszeitkontos und Urlaubsabgeltung) sind grundsätzlich am ersten Tag des Ruhestandes fällig. Technisch machbar ist das aber nicht, weil der Anspruch ja erst mit dem Ausscheiden feststeht. Urlaubsabgeltungen habe ich versucht mit dem nächsten Zahltag nach Ruhestandsbeginn auszuzahlen. Es ist mir nicht immer gelungen.
Klar, sie bekommen Versorgungsbezüge für den Zeitraum nach Ihrer Versetzung in den Ruhestand. Die Versetzung wird mit Aushändigung der Versetzungsverfügung und/oder Versetzungsurkunde rechtswirksam und tritt mit Ablauf des Aushändigungsmonats in Kraft. Sie bekommen also ein Schreiben, in dem Ihnen die tatsächliche Versetzung in den Ruhestand mitgeteilt wird, vermutlich auch der genaue Zeitpunkt. Die Vorankündigung spielt dafür keine Rolle.
Angenommen Sie bekommen morgen das maßgebliche Schreiben ausgehändigt, dann sind Sie ab 1. Mai im Ruhestand. Es ist dann aber unmöglich, Ihnen am 30. April bereits die Versorgungsbezüge zu bezahlen. Sie erhalten dann nochmal die aktiven Bezüge, so dass eine Überzahlung entsteht, die dann am 31. Mai oder gar erst am 30. Juni verrechnet wird. Spätestens dann sollte aber auch die Urlaubsabgeltung und die Ausgleichszahlung berücksichtigt werden.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
-
- Beiträge: 21
- Registriert: 7. Mai 2017, 13:44
- Behörde:
Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Das liest sich flüssig. Da scheint die Gerda Fachwissen zu haben.
Danke für den Beitrag
Danke für den Beitrag
Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Frau Schwäbel-Volltreffer alles ist so eingetroffen wie sie geschildert haben dk.
-
- Beiträge: 21
- Registriert: 7. Mai 2017, 13:44
- Behörde:
Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Super auch mal fundierte Beiträge zu lesen
Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Eine ergänzende Fragestellung:
Angenommen ein langzeiterkrankter Beamter (NRW) würde mit Ablauf des 31.03.2022 in den Ruhestand versetzt.
Urlaubsabgeltung aus 2022: 5 Tage; aus 2021: 20 Tage
Wie sähe es mit der Abgeltung aus 2020 aus?
Hier finden sich widersprüchliche Aussagen im Netz. Zum einen die Aussage, dass es in diesem Falle die maximale Abgeltung von 45 Tagen gäbe. An anderer Stelle liest man, dass die Tage aus 2020 mit dem Ablauf des 31.03. verfallen.
Wovon sollte der Beamte in diesem Falle ausgehen?
Angenommen ein langzeiterkrankter Beamter (NRW) würde mit Ablauf des 31.03.2022 in den Ruhestand versetzt.
Urlaubsabgeltung aus 2022: 5 Tage; aus 2021: 20 Tage
Wie sähe es mit der Abgeltung aus 2020 aus?
Hier finden sich widersprüchliche Aussagen im Netz. Zum einen die Aussage, dass es in diesem Falle die maximale Abgeltung von 45 Tagen gäbe. An anderer Stelle liest man, dass die Tage aus 2020 mit dem Ablauf des 31.03. verfallen.
Wovon sollte der Beamte in diesem Falle ausgehen?
-
- Beiträge: 1001
- Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
- Behörde:
Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Urlaubsanspruch aus 2020 verfällt mit Ablauf des 31.03.2022
20 Tage aus 2021.
Wie viele Tage es aus 2022 sind, hängt ab vom Datum des Ruhestandsbeginns.
20 Tage aus 2021.
Wie viele Tage es aus 2022 sind, hängt ab vom Datum des Ruhestandsbeginns.
Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Ruhestandsbeginn wäre der 01.04.22
Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Hallo,
danke für die Antworten, vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Es wurde überhaupt kein Urlaub genommen in den Jahren. Es geht um die abzugeltenen Tage bei Eintritt in den Ruhestand mit Ablauf des 31.03.22. Würden 25 oder nur 15 Tage abgegolten, da die 10 Tage aus dem Jahr 2020 verfallen sind?
danke für die Antworten, vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Es wurde überhaupt kein Urlaub genommen in den Jahren. Es geht um die abzugeltenen Tage bei Eintritt in den Ruhestand mit Ablauf des 31.03.22. Würden 25 oder nur 15 Tage abgegolten, da die 10 Tage aus dem Jahr 2020 verfallen sind?
Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Du bekommst 3/12 des Jahresurlaubs aus 2022 und 20 Tage aus 2021. Aus 2020 bekommst du nichts, da der Anspruch am31.01.2022 verjährt ist und du erst zum 01.4.2022 im Ruhestand bist.
-
- Beiträge: 1001
- Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
- Behörde:
Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Wenn Ruhestandsbeginn der 1.4., dann dürfte es so aussehenDienstunfall_L hat geschrieben: ↑1. Feb 2022, 13:19 Urlaubsanspruch aus 2020 verfällt mit Ablauf des 31.03.2022
20 Tage aus 2021.
Wie viele Tage es aus 2022 sind, hängt ab vom Datum des Ruhestandsbeginns.
- Urlaubsanspruch 2020 verfallen = 0 Tage
- Urlaubsanspruch 2021 = 20 Tage
- Urlaubsanspruch 2022 = 20:12x3 = 5 Tage
(Unterstellt, es wurde die gesamte Zeit kein Urlaub genommen.)
Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Vielen Dank