Es gibt das Direktionsrecht des Arbeitgebers/Dienstherren. Da ist auch eine genauere Regelung zu angemessener Kleidung im Dienstgebäude möglich.
Alles hat aber seine Grenzen, bei Dienstorten mit Parteiverkehr besteht mehr Regelungsmöglichkeit als bei einer kundenfernen Tätigkeit, z.B. im Archiv.
Kleiderordnung
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Re: Kleiderordnung
Vor allem darf die jeweilige Regelung auch kein Geschlecht besser oder schlechter stellen. Daran mangelt es aber meistens. Ich persönlich kenne es zu.b.,dass explizit Männern bei heißen Temperaturen das Tragen kurzer Hosen erlaubt wird. Für Frauen bedarf es einer solchen Regelung nicht,da Röcke ja für dieses Geschlecht üblich seien. Sandalen / offene Schuhe sind Männern verboten,Frauen jedoch erlaubt.
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Re: Kleiderordnung
Das muss der Dienstherr beantworten. Schottenrock geht immer. *hust* Alles weitere verstößt gegen Art. 3 GG.