Rückforderung Anwärterbezüge bei Krankheit? WICHTIG!
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Rückforderung Anwärterbezüge bei Krankheit? WICHTIG!
Ich habe mich bereits in mehreren Foren zu dem Thema Rückzahlung der Anwärterbezüge belesen, aber kein Fall trifft wirklich auf meinen zu, also wäre ich euch echt dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Ich bin seit 17 Monaten im Beamtenverhältnis auf Widerruf (Studium zur Dipl.-Verwaltungswirtin). Seit fast 5 Monaten bin ich nun in der Praxisphase und bin ständig krank.
Auch im Theoriejahr häuften sich die Krankentage. Ich kann machen, was ich will...geht eine Krankheit rum, bekomme ich sie. Nun sprach mein Ärztin mich darauf an, da es sehr auffällig ist und rät mir, das Studium abzubrechen, da es zu großen Stress und Druck bei mir verursacht und mich deshalb krank macht.
Mittlerweile habe ich mich auch für diesen Schritt entschieden, aber nach wie vor stellt sich mir die Frage, ob ich dann die Bezüge zurückzahlen muss, wenn ich eine ärztliche Bescheinigung habe, dass ich aufgrund der Arbeit dort krank werde (Berufskrankheit).
Es wäre schön, wenn jmd. darauf möglichst bald eine passende Antwort hat.
Ich bin seit 17 Monaten im Beamtenverhältnis auf Widerruf (Studium zur Dipl.-Verwaltungswirtin). Seit fast 5 Monaten bin ich nun in der Praxisphase und bin ständig krank.
Auch im Theoriejahr häuften sich die Krankentage. Ich kann machen, was ich will...geht eine Krankheit rum, bekomme ich sie. Nun sprach mein Ärztin mich darauf an, da es sehr auffällig ist und rät mir, das Studium abzubrechen, da es zu großen Stress und Druck bei mir verursacht und mich deshalb krank macht.
Mittlerweile habe ich mich auch für diesen Schritt entschieden, aber nach wie vor stellt sich mir die Frage, ob ich dann die Bezüge zurückzahlen muss, wenn ich eine ärztliche Bescheinigung habe, dass ich aufgrund der Arbeit dort krank werde (Berufskrankheit).
Es wäre schön, wenn jmd. darauf möglichst bald eine passende Antwort hat.
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Re: Rückforderung Anwärterbezüge bei Krankheit? WICHTIG!
Die passendste Antwort hat wahrscheinlich Der- oder Diejenige, der/die öfters mit solchen Rechtsfragen zu tun hat. Also der Sachbearbeiter oder Sachgebietsleiter in der Bezügestelle! Der weiß wie in solchen Fällen entschieden wird, auf was es ankommt. Die Wahrscheinlichkeit in einem Internetforum auf jemanden zu treffen, der in diesem Spezialbereich des Besoldungsrechts ähnlich viel Erfahrung hat, dürfte sehr gering sein.gast_22 hat geschrieben:Es wäre schön, wenn jmd. darauf möglichst bald eine passende Antwort hat.
Die Anfrage kann natürlich auch durch (z. B.) den Ausbildungsleiter der Dienststelle oder eine Vertrauensperson in der Fachhochschule erfolgen, falls die unmittelbare Kontaktaufnahme zu viel Stress verursachen sollte.
In welchem Bundesland spielt sich das denn ab?
Viele Grüße
Gerda
Veranstaltungsort ist M-V.
Zu meiner Ausbildungsleiterin zu gehen, wäre der sinnvollste Schritt; das ist mir bewusst. Problem an der Sache ist aber, dass sie 1. definitiv auch zu unserer Personalabteilungsleiterin gehen wird (und dort arbeite ich momentan auch noch), sodass die ganze Abteilung in Kürze Bescheid weiß und das würde das Arbeitsklima nur noch weiter verschlimmern und 2. wird es schwer für mich, die Rückforderung bezahlen zu können, sodass ich mich momentan noch in einer Schwebe befinde, wie es zukünftig weitergeht, wenn dieser Fall der Rückzahlung eintreten sollte. Und sollte ich mich dann nochmals 1,5 Jahre durchbeißen, wäre es ebenfalls mehr als schädlich, wenn ich das hier in meiner Arbeitsstelle anspreche. Daher ging mein erster Weg über die Foren und Gesetze/ Kommentare.
Zu meiner Ausbildungsleiterin zu gehen, wäre der sinnvollste Schritt; das ist mir bewusst. Problem an der Sache ist aber, dass sie 1. definitiv auch zu unserer Personalabteilungsleiterin gehen wird (und dort arbeite ich momentan auch noch), sodass die ganze Abteilung in Kürze Bescheid weiß und das würde das Arbeitsklima nur noch weiter verschlimmern und 2. wird es schwer für mich, die Rückforderung bezahlen zu können, sodass ich mich momentan noch in einer Schwebe befinde, wie es zukünftig weitergeht, wenn dieser Fall der Rückzahlung eintreten sollte. Und sollte ich mich dann nochmals 1,5 Jahre durchbeißen, wäre es ebenfalls mehr als schädlich, wenn ich das hier in meiner Arbeitsstelle anspreche. Daher ging mein erster Weg über die Foren und Gesetze/ Kommentare.
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Das ist schade, wenn der Weg über die Dienststelle nicht hilft. Dann müssen Sie eben selbst an die Bezügestelle herantreten und sich Gewissheit verschaffen.
Zurückzuzahlen ist der unter Auflage gezahlte Teil der Anwärterbezüge dann, wenn das vorzeitige Ausscheiden von Ihnen "zu vertreten ist". Wenn ich mich richtig erinnere (aber meine Erfahrungen liegen mehr als 10 Jahre zurück), dann wird auch im Krankheitsfall "das Vertreten" der Anwärterin zugerechnet. In eindeutigen Fällen wird aber aus Billigkeitsgründen auf die auf Rückforderung verzichtet. Bei den finanziellen Dimensionen, um die es hier geht, sollten Sie vor dem Antrag auf Entlassung Bescheid wissen, nach welchen Kriterien entschieden wird, also wie die Praxis exaakt aussieht. (genügt eine ausführliche ärztliche Bescheinigung, oder brauchen Sie eine amtsärztliche Bescheinigung, wird die personalstelle dazu gehört ...).
Meine Frage nach dem Bundesland zielte darauf ab, ob ich Ihnen vielleicht einen erfahrenen Entscheidungsträger in Ihrem Bundesland nennen könnte; das gelingt mir aber leider nicht.
Viele Grüße
Gerda
Zurückzuzahlen ist der unter Auflage gezahlte Teil der Anwärterbezüge dann, wenn das vorzeitige Ausscheiden von Ihnen "zu vertreten ist". Wenn ich mich richtig erinnere (aber meine Erfahrungen liegen mehr als 10 Jahre zurück), dann wird auch im Krankheitsfall "das Vertreten" der Anwärterin zugerechnet. In eindeutigen Fällen wird aber aus Billigkeitsgründen auf die auf Rückforderung verzichtet. Bei den finanziellen Dimensionen, um die es hier geht, sollten Sie vor dem Antrag auf Entlassung Bescheid wissen, nach welchen Kriterien entschieden wird, also wie die Praxis exaakt aussieht. (genügt eine ausführliche ärztliche Bescheinigung, oder brauchen Sie eine amtsärztliche Bescheinigung, wird die personalstelle dazu gehört ...).
Meine Frage nach dem Bundesland zielte darauf ab, ob ich Ihnen vielleicht einen erfahrenen Entscheidungsträger in Ihrem Bundesland nennen könnte; das gelingt mir aber leider nicht.
Viele Grüße
Gerda
Ja, das war mir auch wichtig, zu wissen, was mich erwartet bevor ich meinen Antrag einreichen werde.
Die Bezügestelle gehört in unserem Amt mit zu den Personalangelegenheiten und leider habe ich bisher zu keinem der Mitarbeiter Vertrauen aufbauen können. In meinen Augen werden hier viele der Klischees eines "Behördenklimas" tatsächlich gelebt. Ich habe auch schon andere Erfahrungen machen dürfen, bei denen solche Vertrauenssachen auch vertraulich behandelt werden, aber leider können mir die Kollegen in dem Fall auch nicht weiterhelfen, da es nicht ihr Gebiet ist.
Fraglich ist für mich, was der Behörde hier eine Weiterbeschäftigung von mir bis zum Diplomabschluss bringt. Ich wäre "nur" noch bis Okt. in der Praxis und danach an der FH. Nach dem Studium bin ich nicht an die jetzige Dienststelle gebunden und würde dann kein Stellenangebot annehmen, sodass sie mich noch 18 Monate weiter bezahlen ohne dass sie im Endeffekt etwas davon haben.
In meinen Augen wäre grade unter dem Aspekt eine Einigung auch von Seiten der Behörde sinnvoll, oder seh ich das falsch?
Die Bezügestelle gehört in unserem Amt mit zu den Personalangelegenheiten und leider habe ich bisher zu keinem der Mitarbeiter Vertrauen aufbauen können. In meinen Augen werden hier viele der Klischees eines "Behördenklimas" tatsächlich gelebt. Ich habe auch schon andere Erfahrungen machen dürfen, bei denen solche Vertrauenssachen auch vertraulich behandelt werden, aber leider können mir die Kollegen in dem Fall auch nicht weiterhelfen, da es nicht ihr Gebiet ist.
Fraglich ist für mich, was der Behörde hier eine Weiterbeschäftigung von mir bis zum Diplomabschluss bringt. Ich wäre "nur" noch bis Okt. in der Praxis und danach an der FH. Nach dem Studium bin ich nicht an die jetzige Dienststelle gebunden und würde dann kein Stellenangebot annehmen, sodass sie mich noch 18 Monate weiter bezahlen ohne dass sie im Endeffekt etwas davon haben.
In meinen Augen wäre grade unter dem Aspekt eine Einigung auch von Seiten der Behörde sinnvoll, oder seh ich das falsch?
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Sinnvoll oder vernünftig wäre das schon. Aber bei der Frage, ob zurückzuzahlen ist, spielt das (besoldungsrechtlich) keine Rolle.gast_22 hat geschrieben: ... In meinen Augen wäre grade unter dem Aspekt eine Einigung auch von Seiten der Behörde sinnvoll, oder seh ich das falsch?
Entscheidend ist:
Haben Sie das Ausscheiden zu vertreten? Bei Entlassung auf eigenen Antrag kann man das nicht verneinen!
Liegen Billigkeitsgründe vor? Im Krankheitsfall möglicherweise. Von großer Bedeutung wird sein, wie die Krankheit in Ihrer Dienststelle gesehen wird. Sind Ihre Vorgesetzen der Meinung, dass Sie krank sind und den falschen Beruf gewählt haben, oder glauben diese, dass Sie einfach keine Lust mehr auf das tägliche Erscheinen haben?
Im ersten Fall sollten Billigkeitsgründe anerkannt werden, im zweiten Fall eher nicht.
Vorsicht, auch das Nichtannehmen eines Einstellungsangebotes (im Beamtenverhältnis) nach bestandener Laufbahnprüfung ist ein Auflagenverstoss, der die Rückforderung nach sich zieht.
Viele Grüße
Gerda
Nein, in unserem Fall wurde lediglich eine Vereinbarung unterschrieben, dass wir den Vorbereitungsdienst nicht vorzeitig abbrechen. Keine Regelung besagt, dass wir im Nachhinein eine bestimmte Zeit hier arbeiten müssen, da selbst die Behörde noch nicht weiß, ob überhaupt der Bedarf bestehen wird.
Bisher reagierten die Mitarbeiter auf die Krankheit besorgt und zogen bereits selbst eine Verbindung zu der Arbeit. Da ich desöfteren auch trotzdem arbeiten war oder zumindest Unterlagen zur Durchsicht geholt habe, haben auch alle deutlich sehen können, dass ich tatsächlich krank bin und "nicht nur keine Lust habe". Dieser Gedanke wird sicherlich vielen kommen; das kann man niemandem verübeln.
Letztendlich werd ich dann um ein Gespräch mit der Personalabteilung im Voraus wohl nicht herumkommen, um zu erfahren, wie es konkret bei mir aussehen wird. Leider!
Bisher reagierten die Mitarbeiter auf die Krankheit besorgt und zogen bereits selbst eine Verbindung zu der Arbeit. Da ich desöfteren auch trotzdem arbeiten war oder zumindest Unterlagen zur Durchsicht geholt habe, haben auch alle deutlich sehen können, dass ich tatsächlich krank bin und "nicht nur keine Lust habe". Dieser Gedanke wird sicherlich vielen kommen; das kann man niemandem verübeln.
Letztendlich werd ich dann um ein Gespräch mit der Personalabteilung im Voraus wohl nicht herumkommen, um zu erfahren, wie es konkret bei mir aussehen wird. Leider!
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Diese Variante habe ich bisher nicht gekannt. (Ich habe mich aber auch sehr lange nicht mehr damit befasst.)gast_22 hat geschrieben:Nein, in unserem Fall wurde lediglich eine Vereinbarung unterschrieben, dass wir den Vorbereitungsdienst nicht vorzeitig abbrechen. Keine Regelung besagt, dass wir im Nachhinein eine bestimmte Zeit hier arbeiten müssen, da selbst die Behörde noch nicht weiß, ob überhaupt der Bedarf bestehen wird.
Ansonsten liest sich das recht erfolversprechend.
Viele Grüße
Gerda