Hallo zusammen,
es geht grds darum, ob ich mich scheiden lassen oder weiter getrennt leben soll, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Ich bin Beamter im Vorruhestand und habe zwei kindergeldberechtigte Kinder (16, 18), für die ich auch unterhaltspflichtig bin.
Nach meinen Recherchen würde ich weiterhin auch nach einer Scheidung beide Familienzuschläge bekommen, da meine "Unterhaltsleistung mindestens die Höhe des Bruttobetrages des Familienzuschlags der Stufe 1 erreicht" (für Stufe 1) und ich kindergeldberechtigt bin (wird allerdings an meine Frau ausgezahlt, da die Kinder bei ihr wohnen) (für Stufe 2).
Meine Fragen:
der erwähnte Bruttobetrag wird doch inklusive meiner Versorgungsabschläge berechnet, oder? Also in meinem Beispiel bekomme ich nur 42% der Bezüge bezahlt und das ist auch die Basis für den Bruttobetrag?
Stimmt meine Annahme oben, könnte ich mich also scheiden lassen, ohne weitere Nachteile in meinen Versorgungsbezügen?
Thema Versorgungsausgleich ist mir grds. geläufig.
Vielen Dank!
Scheidung Familienzuschlag
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Re: Scheidung Familienzuschlag
Nach Ehescheidung steht der Familienzuschlag der Stufe 1 nicht mehr zu, es sei denn du wärest aus der Ehe (also gegenüber der Ex-Ehefrau) zum Unterhalt verpflichtet.
Solltest du im Zuge der Ehescheidung zum Versorgungsausgleich verpflichtet werden, wird dieser sofort von den Versorgungsbezügen abgezogen. Bleibst du weiterhin verheiratet und die Ehefrau erwirbt weitere Ansprüche auf Altersbezüge, kannst du bei späterer Ehescheidung nur gewinnen.
Solltest du im Zuge der Ehescheidung zum Versorgungsausgleich verpflichtet werden, wird dieser sofort von den Versorgungsbezügen abgezogen. Bleibst du weiterhin verheiratet und die Ehefrau erwirbt weitere Ansprüche auf Altersbezüge, kannst du bei späterer Ehescheidung nur gewinnen.
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Re: Scheidung Familienzuschlag
Welcher Zusammenhang sollte bestehen zwischen dem Anspruch auf den kinderbezogenen Familienzuschlag und einer Ehescheidung bzw. der Verpflichtung zum Kindesunterhalt? Hat die (Noch-)Ehefrau ebenfalls einen Anspruch auf einen kinderbezogenen Familienzuschlag?
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Re: Scheidung Familienzuschlag
GFunkt: Nein, die (Noch-)Ehefrau ist nicht im ÖD.
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Re: Scheidung Familienzuschlag
Bist du das ?keinschwein hat geschrieben: ↑22.06.2021 11:34 ....... und ich kindergeldberechtigt bin (wird allerdings an meine Frau ausgezahlt, da die Kinder bei ihr wohnen) (für Stufe 2).
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Re: Scheidung Familienzuschlag
oh shit; ich bin ggü. meinen Kindern natürlich unterhaltspflichtig, aber da meine Noch-Gattin gut verdient und außerdem im (noch) gemeinsamen Haus wohnt, bin ich insb. wegen der Mietanrechnung IHR ggü nicht unterhaltspflichtig. Also fiele Stufe 1 wohl weg.
Stufe 2: bin ich nicht kindergeldberechtigt?
Blick nicht mehr durch.......
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Re: Scheidung Familienzuschlag
Grundsätzlich schon (§ 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG), aber Kindergeld wird nur demjenigen Berechtigten gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (§ 64 Abs. 2 S. 1 EStG). Für den kinderbezogenen Familienzuschlag ist das aber ohne Belang, da nach Ihren Angaben die (Noch-)Ehefrau nicht im öD ist.keinschwein hat geschrieben: ↑22.06.2021 15:52 Stufe 2: bin ich nicht kindergeldberechtigt?
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