Ein aktuelles Urteil zur Doppelbesteuerung nehme ich mal zum Anlass, um eine Diskussion zu beginnen.
Bin im Vorruhestand 63 Jahre alt.
Habe mich schon oft gefragt, warum bezahle ich bei der laufenden Pension jeden Monat Lohnsteuer und dann werde ich über das Finanzamt bei der Einkommenssteuererklärung nochmal steuerlich belangt. Oder sehe ich da was falsch?
Doppelbesteuerung
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Re: Doppelbesteuerung
Wenn Du eine Einkommensteuererklärung abgeben musst, hast Du vmtl. weitere Einkünfte!?
Re: Doppelbesteuerung
Seine Frau ist noch berufstätig.Civil Servant hat geschrieben: ↑31. Mai 2021, 16:50 Wenn Du eine Einkommensteuererklärung abgeben musst, hast Du vmtl. weitere Einkünfte!?
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Re: Doppelbesteuerung
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung !!! Abgerechnet wird das vergangene Jahr dann mit der Einkommenssteuererklärung.
Re: Doppelbesteuerung
Hast Du schon ´mal Deine Einkommensteuer mit den Jahrestabellen verglichen?
Wenn es stimmen sollte, wie hier jemand schrieb, dass Deine Gattin tatsächlich über eigene Einkünfte verfügt, musstest Du eigentlich "schon immer" eine Einkommensteuererklärung abgeben und das allein wäre schon Erklärung genug, aber vielleicht hilft Dir ja auch mein Beispiel ein wenig weiter, um das Ganze ´mal (Steuer-)logischer zu betrachten:
Meine Steuerklasse: III
Die meiner Gattin: V
Bislang hatte sie über die je nach veränderlicher Sachlage entweder durch gemeinsame Veranlagung, aber auch schon mal bei getrennter Veranlagung nach Abgabe und Bearbeitung der Einkommensteuererklärung eine satte Erstattung erhalten und ich musste regelmäßig etwa 2.500 € nachzahlen! Trotzdem blieb bedingt durch ihre Werbungskosten und sonstige andere absetzbare Kosten für uns unterm Strich immer eine Entlastung, sprich: Steuererstattung! Seit sie selbst jedoch letztes Jahr in Rente gegangen ist werden bei ihr übrigens gar keine Monatssteuern mehr einbehalten und bei mir stehen nach anfänglich noch 108,- € Steuern mittlerweile nur noch aktuell 73,33 € an Lohnsteuer-Abzug auf der Abrechnung!
Das heißt im Klartext: Das Finanzamt verlangt monatlich von mir nur einen Bruchteil dessen, was an tatsächlichen (Lohn-)Steuern bei mir fällig wäre! Spätestens nach der nächsten Einkommensteuererklärung (deren Abgabetermin ja glücklicherweise zwischenzeitlich nach hinten verschoben worden ist), wird die Finanzverwaltung jedoch feststellen, dass wir künftig dauerhaft massiv nachzahlen müssen! Daher wird anschließend für uns sogar zusätzlich eine vierteljährliche Steuervorauszahlung fällig werden...
Alles in Allem also keine Doppelbesteuerung, sondern nur eine überfällige Korrektur, die IMMER nur nach Ablauf des Jahres erfolgen kann!
Du darfst Dich also durchaus freuen, dass die Finanzämter keine Glaskugel haben und bei der monatlichen Steuerberechnung die Jahreswerte inklusive aller steuersenkenden Pauschalen zu Grunde legen und Dein tatsächliches Jahreseinkommen nicht schon am Anfang des Steuerjahres feststeht!
Solltest Du allerdings hohe Werbungskosten, (leider arg begrenzte) Sonderausgaben, und/oder hohe außergewöhnliche Belastungen ansetzen können, empfehle ich Dir einen Lohnsteuerfreibetrag eintragen zu lassen - siehe Antrag auf Lohnsteuerermäßigung...
Viel Spaß bei und mit unserer Steuergesetzgebung...
Wenn es stimmen sollte, wie hier jemand schrieb, dass Deine Gattin tatsächlich über eigene Einkünfte verfügt, musstest Du eigentlich "schon immer" eine Einkommensteuererklärung abgeben und das allein wäre schon Erklärung genug, aber vielleicht hilft Dir ja auch mein Beispiel ein wenig weiter, um das Ganze ´mal (Steuer-)logischer zu betrachten:
Meine Steuerklasse: III
Die meiner Gattin: V
Bislang hatte sie über die je nach veränderlicher Sachlage entweder durch gemeinsame Veranlagung, aber auch schon mal bei getrennter Veranlagung nach Abgabe und Bearbeitung der Einkommensteuererklärung eine satte Erstattung erhalten und ich musste regelmäßig etwa 2.500 € nachzahlen! Trotzdem blieb bedingt durch ihre Werbungskosten und sonstige andere absetzbare Kosten für uns unterm Strich immer eine Entlastung, sprich: Steuererstattung! Seit sie selbst jedoch letztes Jahr in Rente gegangen ist werden bei ihr übrigens gar keine Monatssteuern mehr einbehalten und bei mir stehen nach anfänglich noch 108,- € Steuern mittlerweile nur noch aktuell 73,33 € an Lohnsteuer-Abzug auf der Abrechnung!
Das heißt im Klartext: Das Finanzamt verlangt monatlich von mir nur einen Bruchteil dessen, was an tatsächlichen (Lohn-)Steuern bei mir fällig wäre! Spätestens nach der nächsten Einkommensteuererklärung (deren Abgabetermin ja glücklicherweise zwischenzeitlich nach hinten verschoben worden ist), wird die Finanzverwaltung jedoch feststellen, dass wir künftig dauerhaft massiv nachzahlen müssen! Daher wird anschließend für uns sogar zusätzlich eine vierteljährliche Steuervorauszahlung fällig werden...
Alles in Allem also keine Doppelbesteuerung, sondern nur eine überfällige Korrektur, die IMMER nur nach Ablauf des Jahres erfolgen kann!
Du darfst Dich also durchaus freuen, dass die Finanzämter keine Glaskugel haben und bei der monatlichen Steuerberechnung die Jahreswerte inklusive aller steuersenkenden Pauschalen zu Grunde legen und Dein tatsächliches Jahreseinkommen nicht schon am Anfang des Steuerjahres feststeht!
Solltest Du allerdings hohe Werbungskosten, (leider arg begrenzte) Sonderausgaben, und/oder hohe außergewöhnliche Belastungen ansetzen können, empfehle ich Dir einen Lohnsteuerfreibetrag eintragen zu lassen - siehe Antrag auf Lohnsteuerermäßigung...
Viel Spaß bei und mit unserer Steuergesetzgebung...
Gruß
Rudolf
Rudolf