Bundesanstalt Post-Telelom: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz
Die Abschlagszahlungen sind ab dem Monat Juni 2021 vorgesehen und stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung. Ebenso wird dann die Nachzahlung für April und Mai 2021 geleistet. Für verstorbene Versorgungsempfängerinnen und -empfänger dürfen keine Abschlagszahlungen geleistet werden.
Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)
Moderator: Moderatoren
Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)
Habe gestern meine Bezügemitteilung bekommen, das Geld ist drauf.... viel ist es aber nicht.
Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)
Nach Abzug der Pflegeversicherung hat man weniger in der Tasche 
Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)
Zu dumm, dass Klatschen nicht reicht und Gesundheitsfürsorge tatsächlich Geld kostet. Haben wir das nicht alle gewollt?
Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)
Der Bundestag hat heute das im Betreff genannte Gesetz beschlossen.
Quelle: https://www.vbob.de/aktuelles/news/bund ... erhoehung/
Quelle: https://www.vbob.de/aktuelles/news/bund ... erhoehung/
Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)
Welche verfassungsrechtlichen Gründe hindern den Gesetzgeber konkret daran die 50€ Mindesterhöhung des Tarifabschlusses auf die Beamtenbesoldung zu übernehmen? Die Besoldungstabellen könnten doch dementsprechend mathematisch angepasst werden.