Arbeitszeitverteilung bei Teildienstfähigkeit

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MissRatlos
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Arbeitszeitverteilung bei Teildienstfähigkeit

Beitrag von MissRatlos »

Ich habe eine Frage zur Verteilung der festgelegten Arbeitszeit. Sollte der Amtsarzt eine Stundenzahl festlegen, sagen wir mal 24 Stunden in der Woche (nur als Beispiel) kann der Arbeitgeber dann verlangen dass man z.Bsp. 4,5 Std. werktäglich arbeitet? Oder kann man z.Bsp. durchsetzten dass man 3 Tage zu je 8 Std. arbeitet. Wer legt das fest? Hat man als Erkrankter ein Mitspracherecht? Es ist ja immer die Rede von einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 20 Stunden damit man überhaupt Teildienstfähig ist.
Pipapo
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Registriert: 26. Mär 2020, 08:30
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Re: Arbeitszeitverteilung bei Teildienstfähigkeit

Beitrag von Pipapo »

Meines Wissens legt der Amtsarzt auch die tägliche Arbeitszeit fest bzw. Gibt eine Empfehlung dazu ab.
zione
Beiträge: 9
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Re: Arbeitszeitverteilung bei Teildienstfähigkeit

Beitrag von zione »

Würde dir raten das mit Amtsarzt zu besprechen, damit er/sie die tägliche Stundenverteilung gleich in die Stellungnahme schreibt. Ansonsten läuft man Gefahr, dass die Dienstelle dich so einsetzt, wie es denen passt…was nicht unbedingt förderlich für deine Gesundheit/Krankheit sein muss.
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