Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

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Siggi09
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Siggi09 »

KölnerBub hat geschrieben: 10. Mai 2021, 18:17 Du hast es nicht verstanden und willst es nicht verstehen. Es gibt keine beamtenrechtliche oder sonstige Konsequenzen, wenn Du mit Mindestpension in ER gehst und Vorgaben für die Sozialstunden oder BuFDi nicht nach drei Jahren nachweisen kann.

Verstehst Du das nicht - es gibt KEINE rechtsliche Vorgabe. Daher muss auch kein ernsthaftes Bemühen nachgewiesen werden !!!

Siggi, Du hast keine Ahnung von der Thematik und willst es einfach nicht verstehen. Was die DPVKom da irgendwann mal geschrieben oder angedacht hat ist großer Bullshit - das sind vielleicht Wunschgedanken, mit denen Du hier versuchst Verwirrung zu stiften.
Wenn einer keine Ahnung hat, und davon gaaaaaanz viel, dann würde ich an seiner Stelle nichts mehr schreiben und mich einfach eingraben...
Das steht hoch offiziell und aktuell in den FAQ zum ER unseres Dienstherrn, und die Konsequenzen ergeben sich aus dem Gesetz das das Engagement zur Bedingung macht und der Selbstverpflichtung bei Beantragung des ER. Wenn man dem nicht nachkommt, wird es also womöglich doch dienst- oder disziplinarische Konsequenzen haben. Dass das nicht so ist müsste also durch die praktische Umsetzung durch die BAnst aufgezeigt werden.

Dann hol schon mal die Schaufel aus der Garage ...
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zeerookah
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von zeerookah »

@KölnerBub
Es ist verschenkte Lebenszeit mit Siggi09 zu diskutieren. Die Erkenntnis hatten auch schon andere.
Jedes Forum braucht halt seinen Troll :mrgreen:
Siggi09
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Siggi09 »

zeerookah hat geschrieben: 10. Mai 2021, 21:11 @KölnerBub
Es ist verschenkte Lebenszeit mit Siggi09 zu diskutieren. Die Erkenntnis hatten auch schon andere.
Jedes Forum braucht halt seinen Troll :mrgreen:
Wenn man in der Sache nichts beizutragen hat wird auf der persönlichen Ebene diskreditiert - bekanntes Stilmittel.
Siggi09
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Siggi09 »

KölnerBub hat geschrieben: 11. Mai 2021, 12:32 Das ist absoluter Nonsens und totaler Quatsch !
Dann stelle das richtig und lass die FAQ korrigieren. Aber in der heutigen Shitstorm-Welt vernichtet man lieber den Überbringer der Nachrichten. Behalte ruhig Deinen Alu-Hut auf und ignoriere alles was nicht Deiner "Welt" entspricht und bepöbel die, die daran kratzen. Bist voll im Trend!

Aber: Meinst Du dass alle die, die das betrifft und hier mitlesen, Dir mehr glauben schenken als den FAQ? Träum' weiter ... :lol:
Pipapo
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Pipapo »

Hm, ob der Kinderkram hier auch mal ein Ende hat?
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zeerookah
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von zeerookah »

Siggi09 hat geschrieben: 10. Mai 2021, 21:26 Wenn man in der Sache nichts beizutragen hat wird auf der persönlichen Ebene diskreditiert - bekanntes Stilmittel.
Siggi09 hat geschrieben: 11. Mai 2021, 13:31 Dann stelle das richtig und lass die FAQ korrigieren. Aber in der heutigen Shitstorm-Welt vernichtet man lieber den Überbringer der Nachrichten. Behalte ruhig Deinen Alu-Hut auf und ignoriere alles was nicht Deiner "Welt" entspricht und bepöbel die, die daran kratzen. Bist voll im Trend!
Aber: Meinst Du dass alle die, die das betrifft und hier mitlesen, Dir mehr glauben schenken als den FAQ? Träum' weiter ... :lol:
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Ruheständler
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Ruheständler »

Pipapo hat geschrieben: 11. Mai 2021, 14:00 Hm, ob der Kinderkram hier auch mal ein Ende hat?
...sieht wohl nicht so aus, aber vielleicht gelingt es doch einigen Mitlesern hier die sachliche Kreativität in den jeweiligen Post`s zu entdecken :? ich zähle eher nicht dazu 8-)
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von KölnerBub »

Hallo,
habe jetzt mal in den FAQ nachgesehen, dort kommt tatsächlich so eine Frage mit der Beantwortung vor...
Auch wenn dort Konsequenzen "angedroht" werden, wenn bei Nichterreichung der Vorgaben kein Abzug wegen Mindestversorgung erfolgen kann und dies (angeblich) vorsätzlich erfolgt, gibt es keine gesetzliche Regelung.
Genauso gibt es keine gesetzliche andere gesetzliche Regelung, wenn Du anstatt der 1000 Stunden nur 990 absolvierts und dann auf eine Kulanzregelung hoffst, denn dann hast Du Pech gehabt und die Abzüge erfolgen ab dem 4. Jahr wieder.

Im Steuergesetz gibt es den sogenannten Umgehungstatbestand. Wenn Du offensichtlich eine rechtliche Vorgabe umgehst und missbrauchst, um einen Vorteil zu erlangen. Das gibt es aber weder im BGB, BBG noch in irgendwelchen anderen gesetzlichen Regelungen. Daher brauchst Du nach den drei Jahren einfach zu sagen, ich habe es nicht geschafft die Vorgaben einzuhalten !
Und wo keine gesetzliche Vorgaben mit Sanktionen vorhanden sind, kann dies auch nicht geahndet werden...
Siggi09
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Siggi09 »

KölnerBub hat geschrieben: 12. Mai 2021, 14:26 habe jetzt mal in den FAQ nachgesehen, dort kommt tatsächlich so eine Frage mit der Beantwortung vor...
Ach ja? Da sagt ein Troll also die Wahrheit? Kann doch nicht sein, was nicht sein darf ... :o
KölnerBub hat geschrieben: 12. Mai 2021, 14:26 Auch wenn dort Konsequenzen "angedroht" werden, wenn bei Nichterreichung der Vorgaben kein Abzug wegen Mindestversorgung erfolgen kann und dies (angeblich) vorsätzlich erfolgt, gibt es keine gesetzliche Regelung.
Genauso gibt es keine gesetzliche andere gesetzliche Regelung, wenn Du anstatt der 1000 Stunden nur 990 absolvierts und dann auf eine Kulanzregelung hoffst, denn dann hast Du Pech gehabt und die Abzüge erfolgen ab dem 4. Jahr wieder.
Dann liegt aber kein "offensichtlicher Mißbrauch" vor, denn das "Bemühen" ist klar erkennbar.
KölnerBub hat geschrieben: 12. Mai 2021, 14:26 Im Steuergesetz gibt es den sogenannten Umgehungstatbestand. Wenn Du offensichtlich eine rechtliche Vorgabe umgehst und missbrauchst, um einen Vorteil zu erlangen. Das gibt es aber weder im BGB, BBG noch in irgendwelchen anderen gesetzlichen Regelungen. Daher brauchst Du nach den drei Jahren einfach zu sagen, ich habe es nicht geschafft die Vorgaben einzuhalten !
Und wo keine gesetzliche Vorgaben mit Sanktionen vorhanden sind, kann dies auch nicht geahndet werden...
Na wenn Du das sagst. Reicht es nicht für Disziplinarmaßnahmen einfach nur gegen das Gesetz zu verstoßen? Das Gesetz macht das Engagement zur Bedingung und man "unterschreibt" das mit seinem Antrag und wir sind hier im Disziplinarbereich.

Ist ja schön wenn "Ihr" euch so sicher seid, dass man "so" davon kommt, ich bin mir da eben nicht so sicher und lasse mich ja auch gerne eines Besseren belehren, aber dazu fehlen mir überzeugende Argumente - oder eben Bestätigungen aus der Verwaltungspraxis. Als Mindestpensionär einfach nichts zu machen ist m.E. jedenfalls ein Selbstversuch mit unklarem Ausgang. Wenn es tatsächlich ohne Sanktionen funktioniert, gönne ich es jedem Mindestpensionär. Aber hier quasi zu "empfehlen" (weil folgenlos) auf das Engagement auch verzichten zu können (ethisch / moralisch muss das sowieso jeder mit sich selbst ausmachen), sehe ich zumindest kritisch und ich würde mich als Mindestpensionär nicht auf diese Aussagen hier verlassen, solange nicht wirklich klar ist was passiert.

Vor einer möglichen "Überraschung" zu warnen scheint hier seltsame Reaktionen auszulösen. Warum eigentlich? Es geht nicht ums Recht haben, sondern um den Austausch von Argumenten und Erfahrungen. Wen das Thema nicht interessiert oder wer seine Position fest zementiert hat, möge meine Beiträge ignorieren. Den Mund verbieten lasse ich mir mit solchen plumpen und persönlichen Reaktionen jedenfalls nicht. Es sei denn der Admin / Mod wünscht das - das würde ich natürlich respektieren.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von KölnerBub »

Hallo Siggi09,
sag mir mal bitte gegen welches Gesetz man genau verstößt mit dem die dienstrechtlichen Konsequenzen belangt werden können, wenn man die Mindestpension bekommt und die Vorgaben nicht erfüllt.
Dann muss genaue genommen auch jeder mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen, der keine Mindestpension hat und in ER geht und die Vorgaben nach 3 Jahren nicht erfüllt. Denn der hätte dann auch nicht in den ER gehen dürfen und der hat nicht nur 3 Jahren den Abzug von 10,8 % gespart sondern in Summe noch die Differenz von 14,4 % zu 10,8 %, also für die rechtliche Zeit der Pension dann jährlich 3,6 %.
Denn wenn man aktuell außerhalb DU oder ER in Pension geht, bekommt man für max. 4 Jahre die 0,3 % monatlich abgezogen...

Das Problem ist, dass Du es nicht verstehen willst, dass es keine rechtliche Grundlage gibt, die eine beamtenrechtliche Sanktion rechtfertigen und welcher Depp würde dann später sagen, dass er das vorsätzlich gemacht hat ??????????????????
Im Zweifelsfall konnten aus gesundheitlichen oder anderen Gründen die Vorgaben nicht erfüllt werden - Ende der Diskussion !
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Siggi09 »

KölnerBub hat geschrieben: 13. Mai 2021, 18:43 Ende der Diskussion !
... mit Dir ist dann, wenn Du nicht mehr antwortest und vor allem keine Fragen stellst:
KölnerBub hat geschrieben: 13. Mai 2021, 18:43 sag mir mal bitte gegen welches Gesetz man genau verstößt mit dem die dienstrechtlichen Konsequenzen belangt werden können, wenn man die Mindestpension bekommt und die Vorgaben nicht erfüllt.
"Sobald Beamtinnen und Beamte schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen, begehen sie ein Dienstvergehen. In solchen Fällen können disziplinarrechtliche Maßnahmen ergriffen werden."
Quelle: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffe ... -node.html

"(1) Beamtinnen und Beamte nach § 1 Nr. 2 können bis zum 31. Dezember 2024 auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn ...
...
4. eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
...
"

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bedb ... 00993.html

Für den "normalen" Fall ist bereits im Gesetz geregelt was passiert, wenn man das Engagement nicht nachweist (seine obliegenden Pflichten verletzt). Da das bei Mindestpension nicht zutrifft, könnten (und das ist ja nun die Frage) womöglich disziplinarrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Und da das seitens des Dienstherrn in seinen FAQ bereits "angedroht" wird, darf man wohl damit rechnen, dass das auch passiert.

Wie das Diszi-Verfahren ausgeht entscheidet dann ein Gericht. Und die Entscheidung wird sicherlich den Einzelfall berücksichtigen und bewerten ob und wie viele Stunden erbracht wurden, und warum ggf. nicht alle Stunden erbracht werden konnten. Dabei wird sicherlich mildernd gewertet werden, wenn man z.B. nachweislich durch Krankheit verhindert war. Welche Maßnahmen drohen, kann man oben nachlesen ...

Eine Krankheit schützt übrigens nicht gegen Abzug der 10,8% (bei denen über der Mindestversorgung), selbst wenn 990 Stunden bereits nachgewiesen wurden, weil es keine Härtefallregelung gibt.

Ich halte es persönlich für unwahrscheinlich, dass der Dienstherr in seinen FAQ mit Konsequenzen droht um zu bluffen, zumal es ihn selbst nicht betrifft.

Wenn sich die Verwaltungspraxis tatsächlich anders darstellt, und das war meine Eingangsfrage, wäre es interessant dazu etwas zu erfahren (auch wenn es mich persönlich gar nicht betrifft, weil mich der Abzug der 10,8% treffen würde). Warum das nun zu diesem Bashing führen musste bleibt mir weiterhin ein Rätsel.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von KölnerBub »

Es gibt kein Gesetz, das besagt, dass es bei der Nichtausführung der Vorgaben wegen den Sozialstunden oder BufDi ein Diszi erlassen wird.
Und die Nachweispflicht liegt immer wenn überhaupt beim Dienstherr und dieser Nachweis ist nicht zu führen !!!
KölnerBub
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von KölnerBub »

Hallo,

gibt es schon Neuigkeiten wegen dem ER 2022 ?
Bisher kann man sich (bei ernsthaftem Interesse am ER) die Versorgungsauskunft erstellen lassen - bei Beamten die schon mal eine Auskunft in 2020 oder 2021 bekommen haben, kann man sich selber die aktuelle Versorgung hochrechnen.
Nun sind sie alle wieder in den Startlöchern und der Run wird in ein paar Wochen/Monaten wieder losgehen...
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Heike1405 »

KölnerBub hat geschrieben: 15. Jun 2021, 10:55 Hallo,

gibt es schon Neuigkeiten wegen dem ER 2022 ?
Bisher kann man sich (bei ernsthaftem Interesse am ER) die Versorgungsauskunft erstellen lassen - bei Beamten die schon mal eine Auskunft in 2020 oder 2021 bekommen haben, kann man sich selber die aktuelle Versorgung hochrechnen.
Nun sind sie alle wieder in den Startlöchern und der Run wird in ein paar Wochen/Monaten wieder losgehen...
Die Versorgungsauskunft können sich nur Personen ausrechnen lassen, die zum Stichtag 30.04.2022 das 55 ste Lebensjahr vollendet haben. Wer später im Jahr Geburtstag hat, bekommt eine ablehnende Antwort. Außerdem ist die Anzahl der Anfragen auf (ich glaube) 2500 begrenzt. Sind diese erreicht, werden keine Anträge mehr angenommen.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Pipapo »

Die sind erreicht. Lt. YAM können keine Versorgungsauskünfte mehr beantragt werden.
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