Das steht hoch offiziell und aktuell in den FAQ zum ER unseres Dienstherrn, und die Konsequenzen ergeben sich aus dem Gesetz das das Engagement zur Bedingung macht und der Selbstverpflichtung bei Beantragung des ER. Wenn man dem nicht nachkommt, wird es also womöglich doch dienst- oder disziplinarische Konsequenzen haben. Dass das nicht so ist müsste also durch die praktische Umsetzung durch die BAnst aufgezeigt werden.KölnerBub hat geschrieben: ↑10. Mai 2021, 18:17 Du hast es nicht verstanden und willst es nicht verstehen. Es gibt keine beamtenrechtliche oder sonstige Konsequenzen, wenn Du mit Mindestpension in ER gehst und Vorgaben für die Sozialstunden oder BuFDi nicht nach drei Jahren nachweisen kann.
Verstehst Du das nicht - es gibt KEINE rechtsliche Vorgabe. Daher muss auch kein ernsthaftes Bemühen nachgewiesen werden !!!
Siggi, Du hast keine Ahnung von der Thematik und willst es einfach nicht verstehen. Was die DPVKom da irgendwann mal geschrieben oder angedacht hat ist großer Bullshit - das sind vielleicht Wunschgedanken, mit denen Du hier versuchst Verwirrung zu stiften.
Wenn einer keine Ahnung hat, und davon gaaaaaanz viel, dann würde ich an seiner Stelle nichts mehr schreiben und mich einfach eingraben...
Dann hol schon mal die Schaufel aus der Garage ...