Dienstfähigkeit

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
zione
Beiträge: 9
Registriert: 25. Mai 2020, 16:17
Behörde:
Wohnort: München

Dienstfähigkeit

Beitrag von zione »

Wie lange dauert es eigentlich, bis ein krank geschriebener Beamter zum Amtsarzt zwecks Überprüfung der Dienstfähigkeit eingeladen wird?
Wie ich hier im Forum lese, sind manche Beamte schon 2-3 Jahre krank, ehe sie in die Frühpension geschickt werden. Bei mir droht auch eine längere Krankschreibung.
Als ich im letzten Jahr nach fachärztlicher Untersuchung 3 Monate aus dem Schichtdienst befreit wurde, folgte nach 3 Wochen ein Termin beim Amtsarzt, da es erhebliche Zweifel an meiner Dienstfähigkeit gab, und da war ich nicht einmal krank geschrieben.
HondaFahrer26
Beiträge: 10
Registriert: 22. Apr 2021, 13:05
Behörde:

Re: Dienstfähigkeit

Beitrag von HondaFahrer26 »

Kommt darauf an. Normalerweise wird zum Amtsarzt gerufen, wer innerhalb von 6 Monaten mehr als die Hälfte der Zeit keinen Dienst geleistet hat - was ja automatisch nach drei Monaten der Fall ist. Kommt aber natürlich auch darauf an, was der Haus/Facharzt bezüglich der Krankheit vermeldet: Ein Beamter, der eine komplizierte Fraktur hat und deswegen länger ausfällt, hat natürlich trotz des längeren Zeitraums eine gute Prognose, wieder Dienst tun zu können - ein Beamter der wegen eines psychischen Leidens 3 Monate ausfällt, löst da auf Seiten der Behörde wohl mehr Unbehagen aus.
lavinia21
Beiträge: 63
Registriert: 14. Feb 2019, 08:19
Behörde:
Geschlecht:

Re: Dienstfähigkeit

Beitrag von lavinia21 »

Nach 6 Monaten kommt es idR zur Überprüfung der Dienstfähigkeit. Es kommt dann tatsächlich auf den AA, die Umstände und v.a. die Aussicht auf Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit innert weiterer 6 Monate an.
AndyO
Beiträge: 1188
Registriert: 17. Jan 2017, 09:50
Behörde: DTAG

Re: Dienstfähigkeit

Beitrag von AndyO »

Also bei Telekom beginnt das Prozedere nach 42 Krankheitstagen Brutto in den letzten 12 Monaten. Von SAP überwacht. Danach sondiert man per BEM-Angebot die gesundheitlichen Schwachstellen und reitet auf diesen als "unabdingbar" rum. Arbeitsorganisatorische Änderungen werden kategorisch abgelehnt. Nach 6 Monaten will man mit dem Verfahren durch sein. Auf deutsch: Es liegt an deiner Behörde, wie schnell oder langsam se dich loswerden will.
KölnerBub
Beiträge: 128
Registriert: 25. Aug 2020, 13:37
Behörde: Deutsche Telekom AG
Geschlecht:

Re: Dienstfähigkeit

Beitrag von KölnerBub »

AndyO hat geschrieben: 9. Mai 2021, 19:24 Also bei Telekom beginnt das Prozedere nach 42 Krankheitstagen Brutto in den letzten 12 Monaten. Von SAP überwacht. Danach sondiert man per BEM-Angebot die gesundheitlichen Schwachstellen und reitet auf diesen als "unabdingbar" rum. Arbeitsorganisatorische Änderungen werden kategorisch abgelehnt. Nach 6 Monaten will man mit dem Verfahren durch sein. Auf deutsch: Es liegt an deiner Behörde, wie schnell oder langsam se dich loswerden will.
Hallo AndyO,
hier wirfst Du was gewaltig durcheinander, denn ein BEM-Verfahren ist gesetzlich vorgegeben und sollte die Durchführung sollte (im Idealfall) vom BR überwacht werden.
Der AG/DH bei erreichen von 6 Wochen Krankheit in BEM-Verfahren dem Mitarbeiter/in anbieten - also nicht ein einfaches (wie hieß es so schon früher) Krankenrückführungsgespräch. Die Einleitung eines BEM-Verfahren ist im § 167 SGB 9 geregelt - nicht zu verwechseln mit der stufenweisen Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell.

Die pauschale Aussage, dass arbeitsorganisatorische Änderung immer abgelehnt werden ist totaler Quatsch. Das hängt ja auch immer von der Behörde ab und kann überhaupt nicht pauschalisiert werden. Mit einem BEM will Dich auch keiner loswerden, das würde ja gegen die Grundidee eines jeden BEM sprechen.
zione
Beiträge: 9
Registriert: 25. Mai 2020, 16:17
Behörde:
Wohnort: München

Re: Dienstfähigkeit

Beitrag von zione »

BEM ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, wird bei uns jedoch nicht angeboten. Schon bei 2 Kollegen wurde das versäumt
AndyO
Beiträge: 1188
Registriert: 17. Jan 2017, 09:50
Behörde: DTAG

Re: Dienstfähigkeit

Beitrag von AndyO »

KölnerBub hat geschrieben: 10. Mai 2021, 18:26 Hallo AndyO,
hier wirfst Du was gewaltig durcheinander, denn ein BEM-Verfahren ist gesetzlich vorgegeben und sollte die Durchführung sollte (im Idealfall) vom BR überwacht werden.
Der AG/DH bei erreichen von 6 Wochen Krankheit in BEM-Verfahren dem Mitarbeiter/in anbieten - also nicht ein einfaches (wie hieß es so schon früher) Krankenrückführungsgespräch. Die Einleitung eines BEM-Verfahren ist im § 167 SGB 9 geregelt - nicht zu verwechseln mit der stufenweisen Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell.

Die pauschale Aussage, dass arbeitsorganisatorische Änderung immer abgelehnt werden ist totaler Quatsch. Das hängt ja auch immer von der Behörde ab und kann überhaupt nicht pauschalisiert werden. Mit einem BEM will Dich auch keiner loswerden, das würde ja gegen die Grundidee eines jeden BEM sprechen.
ich spreche hier aus persönlicher Erfahrung von jemandem, den man wiederholt versucht hat, in die DDU abzuschieben. Und da lief das genau so. Dazu hat sich bei mir über knapp 2 Jahrzehnte ein ganzer Din A4 Ordner zum nachlesen gebildet. Bin immer noch Vollzeit im Dienst, derzeit unter glücklichen Umständen in Abordnung, wo die erforderlichen Randparameter meiner Erkrankung, von denen Telekom nix wissen will, eingehalten werden.
Sobald der Verdacht besteht, dass es wegen chronischer Erkrankung keine vollständige Genesung geben wird, will die DTAG von arbeitsorganisatorischen Zugeständnissen die die Arbeitsfähigkeit erhalten nix wissen. Man nutzt dafür jedes Instrument was man zur Offenlegung der gesundheitlichen Schwachstellen in die Hand bekommt, also auch das BEM. Dann versucht man die Argumentation Richtung DDU zu biegen. Vor 10 Jahren gab es im Verwendbarkeits-BAD-Fragebogen noch ein eigenes Kapitel "Arbeitsorganisatorische Maßnahmen". Das hat man ersatzlos gestrichen, da die DTAG bei Gericht gefragt wurde, ob se es nicht gelesen hätte...
Solchen Dinge werden jemand außerhalb dieser Mühle gar nicht bekannt.
Dass die DTAG hier für unrühmlichen Missbrauch steht, liegt am nach wie vor nicht abgeschlossenen Personalabbau bzw. Personalkostenreduzierung. Da nicht jeder Beamter bei der Telekom ist, kann das natürlich auch ganz anders laufen. Ich kennen ein Fall bei der Polizei in Rheinland-Pfalz, wo das BEM-Verfahren wegen eines Dienstunfalls auch nach 2 Jahre noch lief... Da hat über DDU noch gar keiner geredet... Ich zeige hier die Verfahrensweise eines Worst-Case Dienstherren. DTAG ist sicherlich die Ausnahme, die Handbücher dazu schreibt, wie Beamte möglichst schnell und rechtssicher in die DDU abgewickelt werden können... Allein solche einseitigen Verfahrensanweisungen gehören verboten, weil se die Notwendigkeiten des Einzelfalles schematisch unterdrücken. So meine Meinung.
KölnerBub
Beiträge: 128
Registriert: 25. Aug 2020, 13:37
Behörde: Deutsche Telekom AG
Geschlecht:

Re: Dienstfähigkeit

Beitrag von KölnerBub »

zione hat geschrieben: 10. Mai 2021, 20:13 BEM ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, wird bei uns jedoch nicht angeboten. Schon bei 2 Kollegen wurde das versäumt
Dann sprech mal bitte mit Deinem BR - der BR kann die Einhaltung der Durchführung des BEM überwachen und darf sich vom DH die Auswertung zukommen lassen, bei den Kranken mit über 42 Tagen. So kann der BR die Einhaltung überwachen - das ist zwar nicht im SGB IX exakt so geschrieben, aber in den Erläuterungen und in der Rechtsprechung anerkannt.
Antworten