Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

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Siggi09
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Siggi09 »

KölnerBub hat geschrieben: 22. Apr 2021, 19:31 Und ich sage bewusst Qualität, denn wenn es bei Dir um Quantität ginge, wärst Du schon der absolute Antwortenkönig !
Ich bin hier auch schon ein paar Jahre länger als Du.

Was genau habe ich bisher in schlechter Qualität geschrieben? Bitte per PN ein paar Beispiele. Danke!
7up
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von 7up »

PN ist gut.
Das Thema könnt ihr gerne untereinander austragen.
Die Kommunikation zwischen euch beiden hier verwirrt den / die Leser nur.
KölnerBub
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von KölnerBub »

Siggi09 hat geschrieben: 22. Apr 2021, 20:01
KölnerBub hat geschrieben: 22. Apr 2021, 19:31 Und ich sage bewusst Qualität, denn wenn es bei Dir um Quantität ginge, wärst Du schon der absolute Antwortenkönig !
Ich bin hier auch schon ein paar Jahre länger als Du.

Was genau habe ich bisher in schlechter Qualität geschrieben? Bitte per PN ein paar Beispiele. Danke!
Willst Du mir jetzt sagen, dass die Qualität der Antworten von der Länge der Anmeldung abhängig ist - vielleicht verwechselst Du das mal wieder mit Quantität !
Also bei so einer einfachen Thematik wie ER mit Mindestversorgung so viel nicht stimmendes zu schreiben, ist schon sehr schwierig. Aber dann es nicht einsehen wollen, dass die Rechtslage so ist wie sie ist und auch nichts anderes hergibt, bringt das Fass langsam zum überlaufen...
ER und Mindestversorgung schließen einen Wegfall der Kürzung nach dem 3. Jahr vollkommen aus - egal was Du meinst und was Du meinst zu zu wissen, und egal ob Dein Rechtsempfinden was anderes wünscht. Wobei Du da auf weiter Flur mit Deiner rechtlichen Argumentation alleine bist.
Pipapo
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Pipapo »

7up hat geschrieben: 23. Apr 2021, 09:59 PN ist gut.
Das Thema könnt ihr gerne untereinander austragen.
Die Kommunikation zwischen euch beiden hier verwirrt den / die Leser nur.
Volle Zustimmung. Außerdem nervt es gewaltig. Es war mal ne Zeitlang hier recht harmonisch, aber seit ein User dazugekommen ist , geht die Streiterei wieder los.
KölnerBub
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von KölnerBub »

Hallo,
wenn was falsches hier in den Beiträgen geschrieben wird, darf/muss man doch darauf hinweisen können. Oder soll das Falsche im Raum stehen bleiben und wenn man das Falsche nur lange genug wiederholt, glaubt man es nachher selber noch.
Also Diskussion muss sein und wenn etwas falsches geschrieben wird, soll/muss es auch benannt werden dürfen...

Oder einfach einen Maulkorb verpassen, wäre ja auch eine Möglichkeit der Meinungsbildung !
ER04-20
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von ER04-20 »

Hallo in die Runde,

gibt es hier bei den aktiven Kollegen aus dem “Flurfunk” schon Spekulationen über einen zusätzlichen Zurruhesetzungstermin im zweiten Halbjahr?
Ich kann mir vorstellen, dass ein gewisses Budget noch vorhanden ist.
Ansonsten meine Nachfrage einfach vergessen.
Pipapo
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Pipapo »

ER04-20 hat geschrieben: 4. Mai 2021, 20:34 Hallo in die Runde,

gibt es hier bei den aktiven Kollegen aus dem “Flurfunk” schon Spekulationen über einen zusätzlichen Zurruhesetzungstermin im zweiten Halbjahr?
Ich kann mir vorstellen, dass ein gewisses Budget noch vorhanden ist.
Ansonsten meine Nachfrage einfach vergessen.
Lt. Aussage der Produktverantwortung in YAM wird es wohl dieses Jahr nichts mehr geben.
KölnerBub
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von KölnerBub »

Hallo,
für 2021 ist die Sprachregelung, dass alles abgeschlossen ist...
Erfahrungsgemäß kommt aber im 3. oder Anfang 4. Quartal noch ein neues Budget, was dann aber sehr begrenzt ist. Man will es ja spannend machen und die Beamten auch in dieser Situation noch ein wenig "quälen", um dann im nächsten Jahr wieder ein paar Dumme zu finden.

Wer nicht in den ER gehen kann, bleibt halt bei der Telekom - dann in Beschäftigung, ohne Beschäftigung oder ist so lange krank bei voller Besoldung, bis man in DU gehen kann. Dann ist es letztendlich egal, ob ein 55-jähriger in den ER geht oder bei DU die 2/3 bis zum 60. Lebensjahr bekommt, dafür aber bis zur DU die volle Besoldung erhält. Bei einem 55-jährigen macht das round about max. 4-5 % an Pension aus. Dafür aber die volle Besoldung vielleicht ein paar Jahre noch mitgenommen.
AndyO
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von AndyO »

KölnerBub hat geschrieben: 5. Mai 2021, 14:14 Wer nicht in den ER gehen kann, bleibt halt bei der Telekom - dann in Beschäftigung, ohne Beschäftigung oder ist so lange krank bei voller Besoldung, bis man in DU gehen kann. Dann ist es letztendlich egal, ob ein 55-jähriger in den ER geht oder bei DU die 2/3 bis zum 60. Lebensjahr bekommt, dafür aber bis zur DU die volle Besoldung erhält. Bei einem 55-jährigen macht das round about max. 4-5 % an Pension aus. Dafür aber die volle Besoldung vielleicht ein paar Jahre noch mitgenommen.
Jepp. Zwischenzeitlich ist beim ER aus dem kann ein darf geworden. Die DTAG will dabei wohl Rosinen picken. Der gehobene/höhere Dienst legt in der Regel ohnehin bis mindestens 60 an Pension zu. Für den mittleren Dienst ist es etwas blöd. Die können aber oft die Kohle gebrauchen. Größter Fehler den man machen könnte wäre ATZ. Da spart nur das Unternehmen kräftig und für den ER ist man aus dem Rennen.
KölnerBub
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von KölnerBub »

AndyO hat geschrieben: 5. Mai 2021, 20:48
Jepp. Zwischenzeitlich ist beim ER aus dem kann ein darf geworden. Die DTAG will dabei wohl Rosinen picken. Der gehobene/höhere Dienst legt in der Regel ohnehin bis mindestens 60 an Pension zu. Für den mittleren Dienst ist es etwas blöd. Die können aber oft die Kohle gebrauchen. Größter Fehler den man machen könnte wäre ATZ. Da spart nur das Unternehmen kräftig und für den ER ist man aus dem Rennen.
Hallo,
es muss jeder für sich entscheiden ob ER oder ATZ.
Wenn einer den ER vor ATZ bevorzugt, hat das auch seinen Grund. Denn dann hat man keine Lust mehr auf die Telekom und will einfach nur raus. Bei ATZ will man/frau noch arbeiten aber halt nicht mehr Vollzeit und das mit der jeweiligen Wahl der aktiven/passiven Zeit und ist mit der Telekom noch verbunden. Finanziell wird man vermutlich beim ER nicht viel schlechter stehen als bei ATZ. Voraussetzung ist natürlich die gleiche oder ähnliche Investition an Arbeitszeit. Bei ER kann man sich in aller Ruhe einen Nebenjob suchen und der gesamte Verdienst kann bei Ausschöpfung der Hinzuverdienstgrenze auch schon mal inkl. Pension höher sein als bei ATZ.

Warten wir mal ab, was die Telekom in diesem Jahr noch zu bieten hat bezüglich ER. Es geht ja auf jeden Fall bis 2024 erst einmal in dieser Form weiter. Vielleicht werden dann später noch viel bessere Angebote gemacht, um die "alten" Beamten endlich alles loszuwerden ;)
AndyO
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von AndyO »

KölnerBub hat geschrieben: 6. Mai 2021, 11:03 es muss jeder für sich entscheiden ob ER oder ATZ.
ATZ ist für diejenigen interessant, die aufgrund ihrer Vita von der Maximalpension weit entfernt sind. Bei dem Modell 4/4 Jahre geht man mit 63 und hat vom Start ~7 Jahre pensionsrelevant zugelegt. Macht dann ein Pensions-Plus von gut 3 Jahren oder ~6%.
Telemichi
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Telemichi »

Wenn man mit 63 geht und noch keine 40 Dienstjahre hat, bekommt man doch 3.6% pro Jahr abgezogen, maximal 10.8%.
Besser man beantragt ATZ mit 57 und entscheidet sich für das Modell 4/4 und ist mit 65 fertig.
AndyO
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von AndyO »

Telemichi hat geschrieben: 6. Mai 2021, 19:35 Wenn man mit 63 geht und noch keine 40 Dienstjahre hat, bekommt man doch 3.6% pro Jahr abgezogen, maximal 10.8%.
Besser man beantragt ATZ mit 57 und entscheidet sich für das Modell 4/4 und ist mit 65 fertig.
Kommt drauf an wir du gehst:

ATZ 4/4 Jahre > mit 67-4 = 63 in die passive Phase. Dann erhältst du deine in Summe erdiente Pension ohne Abzug (ATZ-Zeit mit ~90%), wobei die passive Phase ja noch Beschäftigung ist. Die BAnstPT zahlt deine Pension erst ab 67. Schwerbehinderte werden von 65 zurückgerechnet.

oder

DDU mit 63. Da brauchst du heute 35 Jahre Dienstzeit, zukünftig 40 Jahre, um den Pensionsabschlag zu vermeiden.

Da wir seit 1996 nicht mehr verbeamten wird die Mehrheit der verbliebenen Männer auch die 40 Dienstjahre bis 63 vollbekommen. Bei Frauen mit Teilzeit/Erziehungszeiten sieht das anders aus. Für die kann ATZ eine gute Variante sein. Da steht halt die Vollzeit in der aktiven Phase im Weg.
Siggi09
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Siggi09 »

KölnerBub hat geschrieben: 24. Apr 2021, 10:35 Hallo,
wenn was falsches hier in den Beiträgen geschrieben wird, darf/muss man doch darauf hinweisen können. Oder soll das Falsche im Raum stehen bleiben und wenn man das Falsche nur lange genug wiederholt, glaubt man es nachher selber noch.
Also Diskussion muss sein und wenn etwas falsches geschrieben wird, soll/muss es auch benannt werden dürfen...
...
OK, dann benennen wir es mal:

In den FAQ heisst es dazu: "Bei offensichtlichem Missbrauch muss mit dienst- bzw. disziplinarrechtlichen Folgen gerechnet werden."

Es empfiehlt sich also nicht im Falle einer Mindestpension das Engagement vorsätzlich nicht abzuleisten. Man sollte zumindest ernsthaftes Bemühen nachweisen können, oder Umstände, für die man selbst nichts konnte. Ansonsten wirst Du sicherlich nicht für die Folgen eintreten wollen, wenn nun jemand auf Deine Hinweise hier hin entsprechende Folgen zu spüren bekommt.

Fazit: Es ist nicht empfehlenswert bei Mindestpension das Engagement vorsätzlich nicht zu erfüllen. Und falls es dazu (gegenteilige) Erfahrungen gibt, würde ich doch meine Frage nach möglichen (oder eben keinen) Konsequenzen aufrecht erhalten.
KölnerBub
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von KölnerBub »

Hallo,
kann hier jemand mal Siggi09 aufklären !
Du hast es nicht verstanden und willst es nicht verstehen. Es gibt keine beamtenrechtliche oder sonstige Konsequenzen, wenn Du mit Mindestpension in ER gehst und Vorgaben für die Sozialstunden oder BuFDi nicht nach drei Jahren nachweisen kann.

Verstehst Du das nicht - es gibt KEINE rechtsliche Vorgabe. Daher muss auch kein ernsthaftes Bemühen nachgewiesen werden !!!

Siggi, Du hast keine Ahnung von der Thematik und willst es einfach nicht verstehen. Was die DPVKom da irgendwann mal geschrieben oder angedacht hat ist großer Bullshit - das sind vielleicht Wunschgedanken, mit denen Du hier versuchst Verwirrung zu stiften.
Wenn einer keine Ahnung hat, und davon gaaaaaanz viel, dann würde ich an seiner Stelle nichts mehr schreiben und mich einfach eingraben...
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