Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)
Moderator: Moderatoren
Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)
Verstehe ich das richtig?
Wäre ich verheiratet, hätte drei Kinder und würde in Stuttgart wohnen bekäme ich UNGEFÄHR:
800 Fam. Zuschlag (fam. Zuschlag, + 3 Kinder)
442 Erstes Kind regionaler Zuschlag
286 Zweites Kind regionaler Zuschlag
231 Drittes Kind regionaler Zuschlag
---
Ca. 1750 EUR ?? Das ist doch surreal! Da kommt ja noch Kindergeld (660EUR) drauf!! ouw mann.... Wenn das so ist und durchgeht!!
Wäre ich verheiratet, hätte drei Kinder und würde in Stuttgart wohnen bekäme ich UNGEFÄHR:
800 Fam. Zuschlag (fam. Zuschlag, + 3 Kinder)
442 Erstes Kind regionaler Zuschlag
286 Zweites Kind regionaler Zuschlag
231 Drittes Kind regionaler Zuschlag
---
Ca. 1750 EUR ?? Das ist doch surreal! Da kommt ja noch Kindergeld (660EUR) drauf!! ouw mann.... Wenn das so ist und durchgeht!!
-
- Moderator
- Beiträge: 3954
- Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
-
- Beiträge: 134
- Registriert: 9. Sep 2018, 10:58
- Behörde:
Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)
Oder im Raum Köln/Bonn wo gefühlt alle Behörden sich tummeln
Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)
Danke, jetzt habe ich es verstanden.
Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)
Einen Gesetzentwurf mit Tabellen hab ich bisher nicht im Internet gefunden.
Nur einen Hinweiss das nicht vor August / September 2021 ooder später
ausbezahlt wird.
Das Gesetz muss stehen und die Software geändert werden.
Und das dauert..wie immer.
Also vorerst nicht mehr "Kröten" auf dem Konto..sondern warten auf die
Nachzahlung.
Nur einen Hinweiss das nicht vor August / September 2021 ooder später
ausbezahlt wird.
Das Gesetz muss stehen und die Software geändert werden.
Und das dauert..wie immer.
Also vorerst nicht mehr "Kröten" auf dem Konto..sondern warten auf die
Nachzahlung.
Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)
Ein Link zu deinem Hinweis wäre schön.Herm hat geschrieben: ↑16. Mär 2021, 17:43 Einen Gesetzentwurf mit Tabellen hab ich bisher nicht im Internet gefunden.
Nur einen Hinweiss das nicht vor August / September 2021 ooder später
ausbezahlt wird.
Das Gesetz muss stehen und die Software geändert werden.
Und das dauert..wie immer.
Also vorerst nicht mehr "Kröten" auf dem Konto..sondern warten auf die
Nachzahlung.
Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)
News: Neuer Entwurf
https://www.dbb.de/artikel/gewerkschaft ... ckzug.html
<< hätte drei Kinder und würde in Stuttgart wohnen bekäme ich UNGEFÄHR:
..soviel wie bei Porsche am Band (Scherz).
Das konnte ja nicht gutgehen...
https://www.dbb.de/artikel/gewerkschaft ... ckzug.html
<< hätte drei Kinder und würde in Stuttgart wohnen bekäme ich UNGEFÄHR:
..soviel wie bei Porsche am Band (Scherz).
Das konnte ja nicht gutgehen...
Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)
Nachtrag zum neuen Entwurf:
Der Gesetzentwurf soll am 24. März 2021 im Bundeskabinett verabschiedet werden, wird aber durch die Befassung von Bundestag und Bundesrat frühestens Ende Juni 2021 in Kraft treten können. Das BMI beabsichtigt jedoch, eine rückwirkende Vorbehaltszahlung möglichst bereits mit den Bezügezahlungen Juni 2021 möglich zu machen.
Der Gesetzentwurf soll am 24. März 2021 im Bundeskabinett verabschiedet werden, wird aber durch die Befassung von Bundestag und Bundesrat frühestens Ende Juni 2021 in Kraft treten können. Das BMI beabsichtigt jedoch, eine rückwirkende Vorbehaltszahlung möglichst bereits mit den Bezügezahlungen Juni 2021 möglich zu machen.
Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
(BBVAnpÄndG 2021/2022)
Link:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gese ... iften.html
Seite 37:
„Eine Übertragung der Mindestbeträge aus dem Tarifabschluss ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht Bestandteil dieses Gesetzes.“
Die 50,- EUR Mindesterhöhung, wie bei den Tarifbeschäftigten, ist dann -zumindest nach dem BBVanpÄndG 2021/2022- passé.
(BBVAnpÄndG 2021/2022)
Link:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gese ... iften.html
Seite 37:
„Eine Übertragung der Mindestbeträge aus dem Tarifabschluss ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht Bestandteil dieses Gesetzes.“
Die 50,- EUR Mindesterhöhung, wie bei den Tarifbeschäftigten, ist dann -zumindest nach dem BBVanpÄndG 2021/2022- passé.
Re: Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022)
Ohne Aussprache beschlossen ("TOP-1-Liste"):
Im Bundeskabinett ist am 24.März unter der "TOP 1-Liste" ohne Aussprache der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022) beschlossen worden.
Im Bundeskabinett ist am 24.März unter der "TOP 1-Liste" ohne Aussprache der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022) beschlossen worden.