Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

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Butaris
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Butaris »

Iltisschnurri hat geschrieben: 5. Apr 2021, 20:41 Servus,
also die Zahlen habe ich auch im HR Factbook 2020 gelesen.
Ich denke aber auch, durch das HomeOffice hat sich die Situation etwas entspannt.
Ich bin nun jetzt über 12 Monate im HomeOffice und ich muß sagen, so hart es auch klingt,
das war das beste Jahr seit den letzten 10 Jahren.
Keine Fahrten zum Arbeitsplatz, eine 36-Stunden-Woche, damit Brutto-Arbeitszeit gleich
Nettoarbeitszeit, jeden Tag eine halbe Stunde, bei schlechtem Wetter auch gerne mehr,
ergibt somit ca. 50 Urlaubstage, genial.
Dann gab's noch 400€ Sonderprämie bei den Beamten, 500€ von der Telekom, im Juni gibt's
beim Aktienkauf von 1.000€ nochmals 500€ geschenkt. Dann wächst der Pensionsanspruch
jährlich um 1,8% (ich habe noch 10% zur vollen Pension) und im ER hätte ich ca. 1.000€
weniger im Monat. Der Job (wie man heute zu sagen pflegt) ist zwar nicht so das gelbe
vom Ei, aber irgend einen Tod muß man ja sterben, es läuft halt so dahin.
Also ich sehe z. Zt. keinerlei Veranlassung, in den ER zu wechseln.

Gruß
Iltisschnurri
Hallo Iltisschnurri,
nicht jeder hat das Glück "unbehelligt" von zuhause aus arbeiten zu dürfen. Was ist, wenn diese Zeit endet?
Ich bin seit April 2020 im ER und absolviere derzeit meinen Bundesfreiwilligendienst bei einer gemeinnützigen Energieagentur, die Bürger und Kommunen berät. Es gab nicht einen Tag, an dem ich nicht gerne zur Arbeit gegangen wäre.
Die Arbeit ist anspruchsvoll aber nicht stressig. Das Arbeitsklima ist gut.
Nun suche ich jemand, der meine Nachfolge zum 1. Juli antritt. Willst du es Dir nicht überlegen?
Gruß
Butaris
KölnerBub
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von KölnerBub »

Hallo CPostler,
Du hast es auf den Punkt gebracht :)
Hatte es ja schon geschrieben, dass hier einige irgendwas bei Google finden und dann mal hier einstellen. Fakt ist, dass man sich einfach an das Gesetz halten kann und dort gibt es nur schwarz oder weiß. Heißt, dass man nach dem Fixpunkt von 36 Monaten entweder die Vorgaben erfüllt und es bleibt beim dauerhaften Wegfall der 10,8 % - oder wenn nicht, werden ab dem 37. Monat die 10,8 % abgezogen.
Da gibt es auch keinen (vorsätzlichen) Missbrauch oder gar disziplinarische Folgen - einfach Nonsens !

Vor allen Dingen der Hinweis von Siggi09 mit "hat es schon jemand mal ausgetestet - berichtet bitte mal ist unter aller Kanone. Als wenn hier einer den ER austestet und die Stunden nicht erbringt und dann die Gefahr eingeht, dass vielleicht doch der Abzug wieder erfolgt. Das ist ja fast schon eine Aufforderung zum vorsätzlichen Missbrauch.
Es wundert mich aber hier nicht wirklich !
Torquemada
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Torquemada »

KölnerBub hat geschrieben: 11. Apr 2021, 19:29
Es wundert mich aber hier nicht wirklich !
Über dich und deinen Stil wundere mich auch nicht. Es ist eben so.
KölnerBub
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von KölnerBub »

Torquemada hat geschrieben: 12. Apr 2021, 09:45
KölnerBub hat geschrieben: 11. Apr 2021, 19:29
Es wundert mich aber hier nicht wirklich !
Über dich und deinen Stil wundere mich auch nicht. Es ist eben so.
Hallo,
ist nur komisch, dass "man" sich nicht über einen Stil wundert, wenn offensichtlich total falsche und sowas von irreführende Informationen wie von Siggi09 mitgeteilt werden.
Einfach mal was bei Onkel Google gefunden, dann auch noch aus einer alten Quelle und sowas von falsch und irreführend. Ich frage mich aber ernsthaft nach dem Sinn, wenn disziplinarische Konsequenzen angedroht werden, obwohl nicht im Ansatz ein Vergehen oder Fehler oder sonst irgendwas beim Nichterreichen von den Sozialstunden oder Nachweis BufDi vorliegt !

Wenn bewusst falsche Informationen "gestreut" werden, darf und muss auf sowas in einem öffentlichen Forum hingewiesen werden. Aber nachher hat der Überbringer der schlechten Nachricht Schuld an allem Übel und derjenige der falsche Dinge aufzeigt, ist am Ende der Depp.
Siggi09
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Siggi09 »

KölnerBub hat geschrieben: 12. Apr 2021, 14:34 Wenn bewusst falsche Informationen "gestreut" werden, darf und muss auf sowas in einem öffentlichen Forum hingewiesen werden.
Der Ton macht die Musik!

Nun bleib' mal locker. Ich habe hier nichts bewusst und damit vorsätzlich falsch gestreut. Vielleicht war meine information veraltet oder falsch!? Ja und? Darf man sich nicht irren?

Für mich ist es unlogisch, dass man sich bei Mindestpension um die 1000 Stunden einfach nicht kümmern muss und dazu passte die Folie vom Verband. Die Folie von der BAnstPT zeigt in der Tat keine Sanktionen auf. Trotzdem würde ich das immer noch nicht unterschreiben. Nur weil das hier behauptet wird, wird es einem im Zweifel nichts helfen. Daher wäre nun eine sichere Quelle hilfreich die das bestätigt.

Danke!
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zeerookah
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von zeerookah »

Was für eine Sinnlos Diskussion um des Kaisers Bart.
Da wundert es nicht das die Besten User hier und woanders die Foren verlassen haben und sich nur noch um ihre privaten Dinge kümmern.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von KölnerBub »

Siggi09 hat geschrieben: 12. Apr 2021, 15:08
KölnerBub hat geschrieben: 12. Apr 2021, 14:34 Wenn bewusst falsche Informationen "gestreut" werden, darf und muss auf sowas in einem öffentlichen Forum hingewiesen werden.
Der Ton macht die Musik!

Nun bleib' mal locker. Ich habe hier nichts bewusst und damit vorsätzlich falsch gestreut. Vielleicht war meine information veraltet oder falsch!? Ja und? Darf man sich nicht irren?

Für mich ist es unlogisch, dass man sich bei Mindestpension um die 1000 Stunden einfach nicht kümmern muss und dazu passte die Folie vom Verband. Die Folie von der BAnstPT zeigt in der Tat keine Sanktionen auf. Trotzdem würde ich das immer noch nicht unterschreiben. Nur weil das hier behauptet wird, wird es einem im Zweifel nichts helfen. Daher wäre nun eine sichere Quelle hilfreich die das bestätigt.

Danke!
Wenn es keine Quelle gibt, die Sanktionen fordert oder die das mit einer gesetzlichen Grundlage aufzeigt, dann ist es halt so.
Es gibt ja auch keine Gesetzesvorlage und Sanktionen für Dinge, die nicht rechtswidrig sind - wäre ja auch totaler Quatsch.
KölnerBub
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von KölnerBub »

zeerookah hat geschrieben: 12. Apr 2021, 18:34 Was für eine Sinnlos Diskussion um des Kaisers Bart.
Da wundert es nicht das die Besten User hier und woanders die Foren verlassen haben und sich nur noch um ihre privaten Dinge kümmern.
Wie war diese Aussage doch ist...
Habe lange nur mitgelesen vor meiner Anmeldung, aber wirklich gute und fundierte Informationen holt man sich besser aus anderen Quellen !
Siggi09
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Siggi09 »

KölnerBub hat geschrieben: 13. Apr 2021, 13:47 ... wirklich gute und fundierte Informationen holt man sich besser aus anderen Quellen !
Dann teile diese doch mit uns, dann würde es immerhin besser ... .

Wenn man sich verpflichtet die 1000 Stunden (oder den BuFDi) zu leisten (und das unterschreibt man mit seinem Antrag auf ER), es dann aber nicht tut, weil man weiß, dass man die Mindestversorgung mindestens bekommt und z.B. wegen Kindererziehungszeiten etc. sowieso nicht mehr bei rumkommt, dann hat man vorsätzlich gegen das Gesetz verstoßen ... . Und dass folgenlos? Interessant.

Wenn man den Abzug der 10,8% in Kauf nimmt, OK, da läppert sich ja auch ein gewisses Sümmchen an "Strafe" zusammen. Aber im Fall der Mindestversorgung hätte ich dann doch bitte mehr als nur ein "... dann ist das halt so".
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von CPostler »

Siggi09 hat geschrieben: 13. Apr 2021, 15:39
KölnerBub hat geschrieben: 13. Apr 2021, 13:47 ... wirklich gute und fundierte Informationen holt man sich besser aus anderen Quellen !
Dann teile diese doch mit uns, dann würde es immerhin besser ... .

Wenn man sich verpflichtet die 1000 Stunden (oder den BuFDi) zu leisten (und das unterschreibt man mit seinem Antrag auf ER), es dann aber nicht tut, weil man weiß, dass man die Mindestversorgung mindestens bekommt und z.B. wegen Kindererziehungszeiten etc. sowieso nicht mehr bei rumkommt, dann hat man vorsätzlich gegen das Gesetz verstoßen ... . Und dass folgenlos? Interessant.

Wenn man den Abzug der 10,8% in Kauf nimmt, OK, da läppert sich ja auch ein gewisses Sümmchen an "Strafe" zusammen. Aber im Fall der Mindestversorgung hätte ich dann doch bitte mehr als nur ein "... dann ist das halt so".

Wenn ein Beamter im ER mit Mindestversorgung die 1000 Stunden oder den BuFDi nicht leistet, kann man das nicht als Betrug deuten, da das Gesetz über den ER schon eine Sanktion bei Nichtleistung vorsieht:
"Die Aktiengesellschaft, bei der die Beamtin oder der Beamte beschäftigt ist, zahlt an den Bund den jeweiligen Ausgleichsbetrag bis zur Höhe von 10,8 Prozent. Der Ausgleichsbetrag entfällt mit Wirkung für die Zukunft, wenn die Beamtin oder der Beamte nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach der Versetzung in den Ruhestand nachweist, dass mindestens zwölf Monate im Bundesfreiwilligendienst oder 1.000 Einsatzstunden in einer vergleichbaren ehrenamtlichen Tätigkeit oder Familienpflegetätigkeiten geleistet worden sind."

Worauf will man ein Disziplinarverfahren stützen? Ist ja keine Straftat oder Dienstvergehen, wenn man die 1000 Stunden nicht leistet.
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zeerookah
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von zeerookah »

Siggi09 hat geschrieben: 13. Apr 2021, 15:39 Aber im Fall der Mindestversorgung hätte ich dann doch bitte mehr als nur ein "... dann ist das halt so".
Was man gerne hätte und was letztendlich passiert sind wie bei vielen Dingen im Leben zwei Paar verschiedene Schuhe.

@Siggi09 und glaubst wirklich bei den wenigen ER Epigonen ist jemand dabei der das alles nach den oben geschriebenen Quatsch plant :mrgreen:
Wer das so durchgezogen bekommt der dürfte im Leben mit Sicherheit mehr Erreicht haben als die Mindestversorgung eines Beamten.

Mit freundlichen Grüßen
Felix Krull
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von ER04-20 »

Hallo liebe Forenteilnehmer,
wir sind doch hier alle aus dem gleichen „Bundespost Holz“ geschnitzt. Wir wissen alle etwas, aber haben oft nicht den gleichen Kenntnisstand. Diese Beamten-Paragraphen-Materie ist oft nicht klar verständlich, selbst wenn man über 40 Jahre damit zu tun hat.
Jeder weiß etwas - aber nicht alles oder fehlerhaft. Wo ist das Problem? Deshalb lasst uns im fairen und respektvollen Umgang alle Informationen zusammentragen, damit dann ein informatives Gesamtes herauskommt. Wir sind doch alt genug. Wenn ich was falsches sage, dann ist es gut wenn mich jemand anderes berichtigen kann. Habe fertig und ich bin gerne hier, gerade wenn ich eine Aussage machen kann, die einem anderen hilft.
Siggi09
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Siggi09 »

Auszug aus dem Gesetz:

"(1) Beamtinnen und Beamte nach § 1 Nr. 2 können bis zum 31. Dezember 2024 auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn
1. sie das 55. Lebensjahr vollendet haben,
2. ihre Verwendung in Bereichen mit Personalbedarf bei der sie beschäftigenden Aktiengesellschaft und in einem Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 4 Satz 2 des Postpersonalrechtsgesetzes nicht möglich ist und der Aktiengesellschaft auch keine Verwendungsmöglichkeit in Verwaltungen bekannt ist,
3. betriebliche oder betriebswirtschaftliche Belange nicht entgegenstehen und
4. eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
a) die Beamtinnen oder Beamten nach der Versetzung in den Ruhestand eine Tätigkeit im Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz ableisten wollen,
b) die Beamtinnen oder Beamten eine nach Art und Umfang vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeit von mindestens 1 000 Einsatzstunden bei einer Körperschaft, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne des Dritten Abschnitts des Zweiten Teils der Abgabenordnung verfolgt, ausüben wollen oder
c) die Beamtinnen oder Beamten die Voraussetzungen für eine familienbedingte Beurlaubung nach § 92 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bundesbeamtengesetzes erfüllen.
"

Wenn man 4. also nicht erfüllt, kann man nicht in den Ruhestand versetzt werden. Weiter heißt es:

"Der Ausgleichsbetrag ist Bestandteil des Ruhegehalts nach dem Beamtenversorgungsgesetz. Die Aktiengesellschaft, bei der die Beamtin oder der Beamte beschäftigt ist, zahlt an den Bund den jeweiligen Ausgleichsbetrag bis zur Höhe von 10,8 Prozent. Der Ausgleichsbetrag entfällt mit Wirkung für die Zukunft, wenn die Beamtin oder der Beamte nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach der Versetzung in den Ruhestand nachweist, dass mindestens zwölf Monate im Bundesfreiwilligendienst oder 1 000 Einsatzstunden in einer vergleichbaren ehrenamtlichen Tätigkeit oder Familienpflegetätigkeiten geleistet worden sind."

Das bedeutet nicht mehr, als dass die Aktiengesellschaft die 10,8% nicht mehr an den Bund abführen muss, wenn (1) Absatz 4. nicht erfüllt wird. Was das für den Beamten heißt steht da nicht! Das PDF der BAnstPT lässt vermuten, dass die Behörde es bei dem Abzug der 10,8% belässt - nur wenn es diesen Abzug nicht geben kann, weil die Mindestversorgung im Weg steht, steht da nicht.

Mit anderen Worten: Es ist völlig unklar was in einem solchen Fall geschieht. Strenggenommen kann man gem. (1) nicht in den Ruhestand versetzt werden und das bedeutet eine Reaktivierung.

Jetzt könnte man noch Fälle diskutieren, in denen es dem Beamten nicht möglich oder zuzumuten war die Zeit zu erfüllen (Krankheit) und vielleicht auch schon ein großer Teil der Stunden geleistet wurden, nur eben nicht voll. Aber wenn nach drei Jahren keine einzige Stunde bei voller Gesundheit nachgewiesen wurde, kann es eigentlich nur bedeuten, dass die Zurruhesetzung zurückgenommen werden muss.

Ich bin kein Jurist und auch kein "typischer Beamter" der sich den ganzen Tag durch Paragraphen wühlt, deshalb mag das alles Unsinn sein, was ich hier schreibe, aber so wirklich überzeugend hat es bisher noch niemand rübergebracht.

@Felix: Ob jemand den "Quatsch" plant weiß ich nicht. Die diesbezgl. Frage kam ja auch nicht von mir ... . Wenn man mit Mindestpension so einfach aus dem Schneider ist, soll es mir Recht sein. Es gibt sicher genug, die wegen Kindererziehung oder UoB oder oder oder nur die Mindestpension bekommen und von daher wäre eine verbindliche Antwort auf die Frage schon interessant.
CPostler
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von CPostler »

Beamte in ER sind Beamte, die auf Antrag in den Ruhestand gegangen sind. Ich kenne kein Gesetz, dass man diese Beamte wieder reaktivieren kann. Wenn jemand von Euch ein Gesetz kennt, lasse ich mich gerne belehren.
KölnerBub
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von KölnerBub »

Siggi09 hat geschrieben: 13. Apr 2021, 15:39
KölnerBub hat geschrieben: 13. Apr 2021, 13:47 ... wirklich gute und fundierte Informationen holt man sich besser aus anderen Quellen !
Dann teile diese doch mit uns, dann würde es immerhin besser ... .

Wenn man sich verpflichtet die 1000 Stunden (oder den BuFDi) zu leisten (und das unterschreibt man mit seinem Antrag auf ER), es dann aber nicht tut, weil man weiß, dass man die Mindestversorgung mindestens bekommt und z.B. wegen Kindererziehungszeiten etc. sowieso nicht mehr bei rumkommt, dann hat man vorsätzlich gegen das Gesetz verstoßen ... . Und dass folgenlos? Interessant.

Wenn man den Abzug der 10,8% in Kauf nimmt, OK, da läppert sich ja auch ein gewisses Sümmchen an "Strafe" zusammen. Aber im Fall der Mindestversorgung hätte ich dann doch bitte mehr als nur ein "... dann ist das halt so".

Hallo Siggi09,
Du hast es also immer noch nicht verstanden. Bei der Mindestversorgung werden keine 10,8 einbehalten und es ist schnurz piep egal, ob dann jemand die 1000 Sozialstunden oder den BufDi ableistet oder nicht.
Nenn mir einfach mal die gesetzliche Grundlage, wonach ein Beamter mit Mindestversorgung gegen irgend etwas verstößt.

Wenn es so wäre, dann müsste auch derjenige, der in ER gegangen ist und die Stunden nicht ableistet und dann die 10,8 abgezogen bekommt ja auch "bestraft" werden - und zwar wenn es nach Deiner Meinung geht, innerhalb eines Disziplinarverfahren - zusätzlich zu dem Abzug von 10,8 . Denn er hat sich auch verpflichtet die Stunden abzuleisten und kann in den Ruhestand gehen - ohne den ER hätte er niemals in Ruhestand gehen können.

Aber ich glaube man kann bei Dir alles ordnungsgemäß darlegen und nachweisen, Du willst es einfach nicht verstehen !
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