Hallo,
ich bin die meiste Zeit, auch während Corona, mit einem Wohnmobil unterwegs. Wildcamping.
Gerade nur in Deutschland von Mai bis Oktober am Mittelmeer.
Nun überlege ich, aus rechtlichen Gründen, mich bei meiner Meldebehörde abzumelden,
um bei Kontrollen in Deutschland wegen den Ausgangsbeschränkungen keine Probleme zu bekommen.
FRAGE:
Wenn ich ohne festen Wohnsitz bin, kann mir da das Versorgungsamt die Pension kürzen?
Habe mal gehört, dass sei einem Pensionisten passiert, als er nach Thailand ausgewandert ist.
Eine Postzustelladresse habe ich natürlich am ehemaligen Wohnort.
Bin Mal gespannt, ob hier jemand Erfahrungen in dem Bereich hat...
Danke schon mal
Abmeldung beim Meldeamt ofW Kürzung der Pension?
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Re: Abmeldung beim Meldeamt ofW Kürzung der Pension?
Hast du dich denn schon schlau gemacht, was es sonst noch bedeutet, keine Meldeadresse zu haben? Z.B. kannst du dann kein Fahrzeug mehr zulassen usw..
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Re: Abmeldung beim Meldeamt ofW Kürzung der Pension?
Wenn du nicht mehr in Deutschland gemeldet bist entfällt die Schulpflicht, die Kirchensteuer- und Einkommenssteuer und du kannst in diesem Land nicht mehr sozial- und krankenversichert sein. Du kannst zudem keine Gewerbe oder Auto anmelden, nicht mehr an den Wahlen teilnehmen und keine Vertäge unterschreiben, die eine Meldeadresse erfordern.
Ich kann ja jetzt blauäugig sein, aber all das brauche ich nicht..
(Mein Sohn bleibt weiterhin dort wohnen, deswegen wäre eine sofortige Wiederanmeldung wohl auch kein Problem.)
Ich kann ja jetzt blauäugig sein, aber all das brauche ich nicht..
(Mein Sohn bleibt weiterhin dort wohnen, deswegen wäre eine sofortige Wiederanmeldung wohl auch kein Problem.)
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Re: Abmeldung beim Meldeamt ofW Kürzung der Pension?
Was spricht dagegen, beim Sohn angemeldet zu sein? Immerhin sollte man über eine ladungsfähige Adresse in Deutschland verfügen. Mit der Krankenversicherung (Beihilfe und PKV) ist es doch wohl so, dass die nur ordnungsgemäße Rechnungen anerkennt. Zumindest bei mir war das so, ich bekam alle Rechnungen zu deutschen Sätzen erstattet. Einkommensteuer fällt sehr wohl an und zwar die sogenannte eingeschränkte Steuerpflicht. Dabei bist du vom ersten € an voll steuerpflichtig. Denn du bekommst deine Bezüge von einer deutschen Behörde.
Ich selber habe als Pensionär gut 16 Jahre im Ausland gelebt und habe dabei so manchen Ärger bei anderen mitbekommen, die sich in Deutschland komplett abgemeldet hatten. Ich selber habe mich nie abgemeldet und hatte eine Anlaufadresse. Damit hatte ich nie Probleme.
Nach einer Abwesenheit von 180 Tagen und mehr im Ausland giltst du als nicht mehr in Deutschland wohnhaft. Auch dein Führerschein wird im Ernstfall (Unfall) möglicherweise im Ausland nicht anerkannt, weil man den nach einer gewissen Zeit in einen nationalen Führerschein umtauschen muss. Dann fährst du ohne gültige Fahrerlaubnis. Beim Umtausch wird normalerweise der vorgelegte deutsche Führerschein eingezogen.
Vor allem verlass dich nie auf Aussagen von Leuten, die etwas oder alles wissen. Im Endeffekt ist immer die zuständige Behörde zuständig und die arbeiten auch im EU-Ausland oft bedeutend langsamer als deutsche Behörden, auch wenn hier immer das Gegenteil behauptet wird.
Zu deiner Blauäugigkeit: alles wozu du sagst das brauche ich nicht, das brauchst du. Und wenn es nur um die Verlängerung von Perso oder Pass geht im Ausland und die kommt schneller, als du denkst.
Aber mach was du willst, aber halte den Ball flach. Alles andere bringt dir eventuell großen Ärger ein. Corona wird ja wohl auch irgendwann vorbei sein. Zum Thema Wildcamping. Das geht nur so lange gut, bis es jemanden auffällt. In fast allen Ländern gibt es kein "schwedisches Jedermannsrecht"!
Ich selber habe als Pensionär gut 16 Jahre im Ausland gelebt und habe dabei so manchen Ärger bei anderen mitbekommen, die sich in Deutschland komplett abgemeldet hatten. Ich selber habe mich nie abgemeldet und hatte eine Anlaufadresse. Damit hatte ich nie Probleme.
Nach einer Abwesenheit von 180 Tagen und mehr im Ausland giltst du als nicht mehr in Deutschland wohnhaft. Auch dein Führerschein wird im Ernstfall (Unfall) möglicherweise im Ausland nicht anerkannt, weil man den nach einer gewissen Zeit in einen nationalen Führerschein umtauschen muss. Dann fährst du ohne gültige Fahrerlaubnis. Beim Umtausch wird normalerweise der vorgelegte deutsche Führerschein eingezogen.
Vor allem verlass dich nie auf Aussagen von Leuten, die etwas oder alles wissen. Im Endeffekt ist immer die zuständige Behörde zuständig und die arbeiten auch im EU-Ausland oft bedeutend langsamer als deutsche Behörden, auch wenn hier immer das Gegenteil behauptet wird.
Zu deiner Blauäugigkeit: alles wozu du sagst das brauche ich nicht, das brauchst du. Und wenn es nur um die Verlängerung von Perso oder Pass geht im Ausland und die kommt schneller, als du denkst.
Aber mach was du willst, aber halte den Ball flach. Alles andere bringt dir eventuell großen Ärger ein. Corona wird ja wohl auch irgendwann vorbei sein. Zum Thema Wildcamping. Das geht nur so lange gut, bis es jemanden auffällt. In fast allen Ländern gibt es kein "schwedisches Jedermannsrecht"!
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Re: Abmeldung beim Meldeamt ofW Kürzung der Pension?
Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass Ausgangssperren und Reisebeschränkungen auch für Wohnungslose gelten.
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Re: Abmeldung beim Meldeamt ofW Kürzung der Pension?
Danke für die Antworten
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Re: Abmeldung beim Meldeamt ofW Kürzung der Pension?
Ja, das ist so.
Wer sich in einem Stadtgebiet aufhält, in dem eine Ausgangssperre besteht, muss nicht dort (oder überhaupt irgendwo) gemeldet sein, damit diese Ausgangssperre auch für ihn gilt.
Manche Leute kommen auf seltsame Ideen.
Gruß
blink182
blink182