< dienstunfähig im Sinne des §36 Abs.3HBG.
Was heisst das...10,8 % Abzug ?
Wie ist denn die Prognose vom Amtsarzt um wieder bei der alten Dienststelle zu arbeiten?
Nie wieder ? Reha gemacht ? Wie lange schon krank ?
< 50:50 das ich als gewinner rausgehe.
Das sagt ein Anwalt..sonderbar.Akteneinsicht hatte der ? Oder nur Vorgespräch.
Pension
Moderator: Moderatoren
Re: Pension
Dienstunfähig im Sinne des §36Abs.3HBG so steht das da,das hat nichts mit Abzug zu tun, krieg 10,8 % Abzug fertig- Hab 35 Dienstjahre.
Wie ist denn die Prognose vom Amtsarzt um wieder bei der alten Dienststelle zu arbeiten?
Nie wieder ? Reha gemacht ? Wie lange schon krank ?
Dienstfähig ja aber nur andere Behörde mein der AA, Kur was ich 2Monate,Krank mir am Stück 2Jahre und 9 Monate.
0:50 das ich als gewinner rausgehe.
Das sagt ein Anwalt. Sonderbar. Akteneinsicht hatte der ? Oder nur Vorgespräch.
Das war nur ein Vorgespräch, nicht mehr man hat es mir angeboten, was dabei rauskommt ist wie auf hoher See. Der Präsident schreibt ja das er in einvernehmen mit dem Ministerium was er schon hat mich in den Ruhestand versetzen will. Er bittet darum das ich dieser Vorgehensweise zustimmen sollschriftlich/mach ich nicht, weil es keine Einsatzmöglichkeit oder Erprobung gibt, die sind am längeren Hebel, Klage würde das ganze rauszögern aber ändert es was?
Wie ist denn die Prognose vom Amtsarzt um wieder bei der alten Dienststelle zu arbeiten?
Nie wieder ? Reha gemacht ? Wie lange schon krank ?
Dienstfähig ja aber nur andere Behörde mein der AA, Kur was ich 2Monate,Krank mir am Stück 2Jahre und 9 Monate.
0:50 das ich als gewinner rausgehe.
Das sagt ein Anwalt. Sonderbar. Akteneinsicht hatte der ? Oder nur Vorgespräch.
Das war nur ein Vorgespräch, nicht mehr man hat es mir angeboten, was dabei rauskommt ist wie auf hoher See. Der Präsident schreibt ja das er in einvernehmen mit dem Ministerium was er schon hat mich in den Ruhestand versetzen will. Er bittet darum das ich dieser Vorgehensweise zustimmen sollschriftlich/mach ich nicht, weil es keine Einsatzmöglichkeit oder Erprobung gibt, die sind am längeren Hebel, Klage würde das ganze rauszögern aber ändert es was?
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Re: Pension
Wenn der RA Akteneinsicht genommen hat, kann er beurteilen, ob eine Klage erfolgversprechend wäre. Das wäre dann der Fall, wenn deutlich wird, dass nach anderen Einsatzmöglichkeiten nicht gründlich gesucht wurde.
P.S.: Bei SchwB immer die SchwB-Vertretung so früh wie möglich mit einbeziehen!
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