Ich nehme uns alle, die als Beamte zum DBJS freigestellt sind, jederzeit in Schutz und insbesondere wie mit uns Beamten tlw. umgegangen wird, ist sicher nicht konform nach dem Bundesbeamtengesetz (BBG). Die das kritisieren haben auch meine vollste Unterstützung und das man die Anwendung des BBG im Grundsatz immer einfordert ist auch wichtig und nötig!
Aber ich selbst "durfte" nach meiner Freistellung schon in Behörden arbeiten, in denen die Angestellten nach der 39 Std-Woche nach Hause gingen und der Beamte am Tisch gegenüber die 41-Woche absitzen durfte. Und diese 2 Std können sich Woche für Woche ziehen. Für alle Bundesbeamten gilt nämlich das BBG mit der 41 Std.-Woche.
Wie gesagt, man sollte in grundsätzlichen Fällen immer auf das BBG hinweisen, was ich jedem empfehle, unterstütze und selbst immer in Anspruch nehme. Jeder einzelne sollte aber selbst entscheiden was im Wichtig ist und wie er den Weg hier gehen will. Es gibt das BBG, aber warum sitzen wir dann alle ohne Beförderungsmöglichkeit hier im DBJS? Geht man also den harten Weg oder versucht man den gemütlichen Weg zu gehen, jedenfalls immer gut wenn man dem DBJS auch das BBG entgegnen kann.