Änderung des "Gründungsgetzes" Deutsche Bahn
Moderator: Moderatoren
Änderung des "Gründungsgetzes" Deutsche Bahn
Es gibt einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes über die Personalkostenerstattung für zugewiesene Beamtinnen und Beamten. Der Entwurf 30/21 ist in der 1000. Bundesratsitzung behandelt worden. Was würde das für die Beamten bei der Deutschen Bahn bedeuten?
-
- Beiträge: 196
- Registriert: 2. Nov 2013, 22:23
- Behörde:
Re: Änderung des "Gründungsgetzes" Deutsche Bahn
siehe
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/ ... s_topNr=44 unter TOP 44 aufgeführt
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/ ... onFile&v=1
Es handelt sich um einen Entwurf!
Kernsatz den ich rauslese: "In diesen Fällen wird die Deutsche Bahn AG von der Leistungspflicht für die Personalkostenerstattung befreit, wenn ein anderweiti-ger Einsatz nicht möglich ist."
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/ ... s_topNr=44 unter TOP 44 aufgeführt
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/ ... onFile&v=1
Es handelt sich um einen Entwurf!
Kernsatz den ich rauslese: "In diesen Fällen wird die Deutsche Bahn AG von der Leistungspflicht für die Personalkostenerstattung befreit, wenn ein anderweiti-ger Einsatz nicht möglich ist."
Re: Änderung des "Gründungsgetzes" Deutsche Bahn
Es ändert sich für uns nichts.
Das gilt für unkündbare Tarifkräfte und Beamte. Die DBAG braucht für uns nunmher kein Geld mehr an das BEV zahlen.
Das Grundgesetz bleibt unberührt und wird auch keiner wegen den wenigen Bundesbahnbeamten bei DBJobService abändern.
mfg
Das gilt für unkündbare Tarifkräfte und Beamte. Die DBAG braucht für uns nunmher kein Geld mehr an das BEV zahlen.
Das Grundgesetz bleibt unberührt und wird auch keiner wegen den wenigen Bundesbahnbeamten bei DBJobService abändern.
mfg
Re: Änderung des "Gründungsgetzes" Deutsche Bahn
Dann kann es JS egal sein ob wir arbeiten oder nicht. Da die DB AG kein Geld mehr für uns bezahlt oder sehe ich das falsch
Re: Änderung des "Gründungsgetzes" Deutsche Bahn
Dann frag ich mich, warum se nicht verpflichtet werden, den ER anzubieten. Genau für so was wurde das Instrument geschaffen und die Bahn steht sogar in der Überschrift:Rhein-Bahner hat geschrieben: ↑19. Feb 2021, 20:23 siehe
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/ ... s_topNr=44 unter TOP 44 aufgeführt
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/ ... onFile&v=1
Es handelt sich um einen Entwurf!
Kernsatz den ich rauslese: "In diesen Fällen wird die Deutsche Bahn AG von der Leistungspflicht für die Personalkostenerstattung befreit, wenn ein anderweiti-ger Einsatz nicht möglich ist."
Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen
https://www.gesetze-im-internet.de/bedb ... 00993.html
-
- Beiträge: 40
- Registriert: 11. Feb 2016, 18:44
- Behörde: BEV
- Geschlecht:
Re: Änderung des "Gründungsgetzes" Deutsche Bahn
Dort steht aber unter $ 3 im ersten Satz " können bis zum 31. Dezember 2006 auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn ". Somit wurde das für uns Eisenbahner nur bis 31.12.2006 angewendet ( nach meinem laienhaften Verständnis ) Oder sehe ich das falsch ?
Re: Änderung des "Gründungsgetzes" Deutsche Bahn
§ 4 Beamtinnen und Beamte bei den PostnachfolgeunternehmenEisenschiene hat geschrieben: ↑4. Jun 2021, 07:41 Dort steht aber unter $ 3 im ersten Satz " können bis zum 31. Dezember 2006 auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn ". Somit wurde das für uns Eisenbahner nur bis 31.12.2006 angewendet ( nach meinem laienhaften Verständnis ) Oder sehe ich das falsch ?
(1) Beamtinnen und Beamte nach § 1 Nr. 2 können bis zum 31. Dezember 2024 auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn
Die Bahn hat den ER nie gegengezeichnet, da eure EVG auch für ältere Beamte Beschäftigung sichern will...
Re: Änderung des "Gründungsgetzes" Deutsche Bahn
Vorweg: die Bahn AG hatte mit dem vorzeitigen Ruhestand nichts zu tun, das ist und war allein Sache des BEV.
In der ersten Fassung des Gründungsgesetzes stand sinngemäß, das Beamte den vorzeitigen Ruhestand bis zum 31.12.1998 in Anspruch nehmen konnten, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet hatten. Dann konnte der Beamte in den Ruhestand gehen, wenn er es selber wünschte
u n d wenn sein Dienstposten "über" war.
Ich selbst bin zum 31.12.98 pensioniert worden, das Dankesschreiben, dass ich einem jüngeren (nicht verbeamteten) Kollegen den Arbeitsplatz erhalten habe, liegt mir heute noch vor.
Man hatte sich von dieser Aktion auch erhofft, das bedeutend mehr Beamte dieses Angebot in Anspruch nehmen würden, dabei jedoch übersehen, das viele Kollegen viel zu wenige Dienstjahre hatten, um eine vernünftige Pensionshöhe zu erreichen.
Deswegen kam es später zu einer Verlängerung bis 2006. Man hat dann aber auch festgestellt, das plötzlich verbeamtete Lokführer, Stellwerker usw. Mangelware wurden. Es fehlte plötzlich an Personal. Deswegen gab es keine weitere Änderung im Gesetz.
So kenne ich das in groben Zügen.
In der ersten Fassung des Gründungsgesetzes stand sinngemäß, das Beamte den vorzeitigen Ruhestand bis zum 31.12.1998 in Anspruch nehmen konnten, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet hatten. Dann konnte der Beamte in den Ruhestand gehen, wenn er es selber wünschte
u n d wenn sein Dienstposten "über" war.
Ich selbst bin zum 31.12.98 pensioniert worden, das Dankesschreiben, dass ich einem jüngeren (nicht verbeamteten) Kollegen den Arbeitsplatz erhalten habe, liegt mir heute noch vor.
Man hatte sich von dieser Aktion auch erhofft, das bedeutend mehr Beamte dieses Angebot in Anspruch nehmen würden, dabei jedoch übersehen, das viele Kollegen viel zu wenige Dienstjahre hatten, um eine vernünftige Pensionshöhe zu erreichen.
Deswegen kam es später zu einer Verlängerung bis 2006. Man hat dann aber auch festgestellt, das plötzlich verbeamtete Lokführer, Stellwerker usw. Mangelware wurden. Es fehlte plötzlich an Personal. Deswegen gab es keine weitere Änderung im Gesetz.
So kenne ich das in groben Zügen.