BaL und gleichzeitig Beförderung

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Kimonbo
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BaL und gleichzeitig Beförderung

Beitrag von Kimonbo »

Guten Tag,

eine Frage habe ich, hier die Fakten:

- Einstellung als BaP mit A9g Stufe 4 ist auf Bündelstelle (gD A9g/A13g, Sachbearbeiter in einem Bundesministerium) erfolgt
- verkürzte Probezeit, die zum 1.5.21 beendet sein wird, Beurteilung wird mit Note 2 bewertet sein

Frage: Erfolgt die Ernennung zum BaL mit gleichzeitiger Beförderung ins 1. Beförderungsamt A10?

Das würde doch Sinn machen, sozusagen als Belohnung für das eine Jahre bestandene Probezeit

Viele Grüße
AlterPinguin
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Re: BaL und gleichzeitig Beförderung

Beitrag von AlterPinguin »

Also belohnen tut einem der Dienstherr nicht wirklich nur weil man die Probezeit geschafft hat. Es ist eher eine Kunst die Probezeit nicht zu schaffen.
Ich denke du wirst davon ausgehen müssen, dass du deine BaL Urkunde mit Beförderung auf A10 bekommen wirst. Hängt halt von den Haushaltskarten der Dienstposten ab. Wenn freie zur Verfügung stehen, dann steht meiner Meinung nach einer Beförderung nichts im Wege.
Kimonbo
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Re: BaL und gleichzeitig Beförderung

Beitrag von Kimonbo »

Vielen Dank. Sehr interessant. So wie ich gehört habe geht es bei uns im Ministerium von A9-A11 recht flott (wegen dieser Bündelstelle, keine Ahnung was das ist)...
Der Referent im gleichen Referat wurde nach Beendigung der Probezeit und mit der Ernennung zum BaL direkt auf A14 gehoben. Dann wird es doch auch für uns armen Tröpfe im gehobenen Dienst etwas geben ...
GFunkt
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Re: BaL und gleichzeitig Beförderung

Beitrag von GFunkt »

Kimonbo hat geschrieben: 21. Jan 2021, 13:17 (wegen dieser Bündelstelle, keine Ahnung was das ist)
Das bedeutet, dass einem Dienstposten mehrere Besoldungsgruppen zugeordnet sind.
Kimonbo
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Re: BaL und gleichzeitig Beförderung

Beitrag von Kimonbo »

Ach super, sowas gibts? Deshalb A9 bis A13. Ist doch klasse
AlterPinguin
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Re: BaL und gleichzeitig Beförderung

Beitrag von AlterPinguin »

Das muss aber nicht heissen, dass man direkt durch befördert wird. Es kann passieren, aber muss nicht.
BMI_Oberbehörde
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Re: BaL und gleichzeitig Beförderung

Beitrag von BMI_Oberbehörde »

Insbesondere weil die Beurteilung zum Ende der Beförderung nicht zwingend in Abhängigkeit zur Regelbeurteilung steht.
Somit kann diese nur bedingt für eine Beförderungsentscheidung herangezogen werden.
Entsprechend wie der Vorgänger schrieb, kann, muss aber nicht, hängt vom jeweiligen Haus und den dortigen Modalitäten ab
Kimonbo
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Re: BaL und gleichzeitig Beförderung

Beitrag von Kimonbo »

Aber A9g heißt doch „Eingangsamt“!! Da kann es doch nicht sein, dass man ewig auf dieser A9 sitzt, bis zur Pension! Ich habe eine gebündelte Stelle habe ich erfahren, und deshalb erwarte ich die A10, mindestens. In Stufe 5 kann ich gut mit A10 plus Ministerial Zulage bis zur Pension. Sollte ich nicht auf A10 kommen nach der Probezeit wäre das eine Frechheit
AlterPinguin
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Re: BaL und gleichzeitig Beförderung

Beitrag von AlterPinguin »

Es besteht kein Anspruch auf Beförderung. Wenn der Dienstherr aus welchen Gründen auch immer nicht befördert, kann man nichts machen. Ob es Sinn macht jemanden nicht zu befördern auf einem gebündelten Dienstposten von A9 - A11 sei mal dahingestellt.
Du magst es als Frechheit empfinden, juristisch ist es jedoch möglich. Grundsätzlich wird man befördert nach Ende der Probezeit. Aber auch da hängt es wiederum vom Dienstherrn ab. Der Bund ist meistens viel großzügiger als die Länder oder Kommunen. Es ist meistens eine Einzelfallbetrachtung.
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