Kimba hat geschrieben: ↑2. Dez 2020, 13:12
Meiner Meinung nach, sollte in dem Anschreiben drin stehen, das höhere Fahrkosten genehmigungspflichtig sind.
Woher soll man das sonst wissen.
Ich finde das so selbstverständlich, dass ich überhaupt keine Notwendigkeit dafür sehe, es explizit im Anschreiben zu erwähnen.
Wenn im Anschreiben drin steht, das Fahrkosten eingereicht werden können, sollte auch dabei stehen, das höhere Kosten genehmigungspflichtig sind. Nicht jeder hat die Möglichkeit, sich von Freunden/Verwandten 50km irgendwohin fahren lassen zu können.
Nein, aber fast jeder hat die Möglichkeit, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.
Andere Leute haben nix am Fuß und fahren aus Bequemlichkeit mit dem Taxi zum Gutachter, wer soll das denn dann bitte bezahlen?
Vielleicht leuchtet es ein, wenn man das mal von dieser Seite aus betrachtet.