man trat mit folgender Fragekonstellation an mich heran:
Person X ist 37 J. alt, Bundesbeamtin auf Lebenszeit im mD, hat Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachgeholt, sich erfolgreich bei einer anderen Dienststelle des Bundes für die Laufbahnausbildung des gD beworben und möchte nun wissen, ob sie die Whg. bezahlt bekommt, da sonst die finanzielle Belastung außerordentlich hoch erscheint. § 11a BBG ist geklärt.
Erfahrungen hier im Forum vorhanden?

Beste Grüße
Acta