Vorzeitiger Ruhestand bei bay. Polizeibeamten

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Querulant
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Vorzeitiger Ruhestand bei bay. Polizeibeamten

Beitrag von Querulant »

Ich habe schon im Forum bis 2017 zurück gestöbert, habe aber nix gefunden.

Folgende Frage wurde an mich herangetreten:

Person Geburtsjahr 1976 wurde am 01.09.1992 (mit 16 Jahren, das gab es kurz Mal) bei der Bayerischen Polizei eingestellt.
Nach 40 Jahren Dienst möchte die Person zum 01.09.2032 nun auf eigenen Antrag in Pension gehen.
Da wäre die Person gerade Mal 56 Jahre alt.
Nach meiner Rechnung: 40 x 1,79375 % kämen hier trotzdem die maximal erreichbare Pension von 71,75 % zusammen.
Ziehe ich noch den maximalen Versorgungsabschlag von 10,8 % davon ab, verbleiben: 60,95 % Pension vom letzten Brutto.

Die Person bringt ihre 20 Schichtdienstjahre nicht zusammen, müsste somit regulär bis zu ihrem 63 Lebensjahr arbeiten.

Habe ich irgendwo einen Denk- oder Rechenfehler???
Torquemada
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Re: Vorzeitiger Ruhestand bei bay. Polizeibeamten

Beitrag von Torquemada »

Querulant hat geschrieben: 20. Okt 2020, 09:15
Ziehe ich noch den maximalen Versorgungsabschlag von 10,8 % davon ab, verbleiben: 60,95 % Pension vom letzten Brutto.

Das ist falsch. Der Abschlag bezöge sich auf den Pensionsbetrag.
Querulant
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Re: Vorzeitiger Ruhestand bei bay. Polizeibeamten

Beitrag von Querulant »

also nehme ich die 71,75 % als Pensionsbetrag (100%) und davon nochmals 10,8 % abgezogen.
Mit dieser Rechnung bleiben dann ein paar Euro mehr als Endpension übrig.
GFunkt
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Re: Vorzeitiger Ruhestand bei bay. Polizeibeamten

Beitrag von GFunkt »

Querulant hat geschrieben: 20. Okt 2020, 09:15 Nach 40 Jahren Dienst möchte die Person zum 01.09.2032 nun auf eigenen Antrag in Pension gehen.
Da wäre die Person gerade Mal 56 Jahre alt.
Habe ich irgendwo einen Denk- oder Rechenfehler???
Der grundsätzliche Denkfehler liegt darin, dass die betreffende Person nicht - auf eigenen Wunsch - mit 56 in den Ruhestand versetzt werden kann. Die Antragsaltersgrenze liegt derzeit bei 60 Jahren, vgl. Art. 129 S. 2 BayBG.
Querulant
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Re: Vorzeitiger Ruhestand bei bay. Polizeibeamten

Beitrag von Querulant »

Danke.
Das ist ein gewaltiger Denkfehler...
Dann heisst es doch, einen anderen Weg zu wählen....
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