Hinzuverdienst Dienstunfähigkeit
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Hinzuverdienst Dienstunfähigkeit
Hallo !
Hat sich denn schon mal jemand ausrechnen lassen, wie hoch der Hinzuverdienst sein darf bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. Ich war zuletzt Besoldungsgruppe A7. Hab‘ zwar eine Anfrage bei der Versorgungsstelle gestellt, doch leider ist man dort überlastet und die Bearbeitung dauert... Da ich aber eine Stelle in Aussicht habe, wäre es gut so bald als möglich zu wissen, was man noch hinzuverdienen darf. Ich habe selbst ausgerechnet, dass es ca. 1200€ sind. Kann das stimmen? Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Hat sich denn schon mal jemand ausrechnen lassen, wie hoch der Hinzuverdienst sein darf bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. Ich war zuletzt Besoldungsgruppe A7. Hab‘ zwar eine Anfrage bei der Versorgungsstelle gestellt, doch leider ist man dort überlastet und die Bearbeitung dauert... Da ich aber eine Stelle in Aussicht habe, wäre es gut so bald als möglich zu wissen, was man noch hinzuverdienen darf. Ich habe selbst ausgerechnet, dass es ca. 1200€ sind. Kann das stimmen? Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
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Re: Hinzuverdienst Dienstunfähigkeit
Hallo.
Bei DU ist Deine Höchstgrenze 71,75% aus der Endstufe Deiner Besoldungsgruppe plus 525 €.
Die Mindesthöchstgrenze ist das 1,5 fache der 71,75 % aus der Endstufe A4 plus 525E.
Von dem höheren Betrag Deine aktuelle Versorgung abrechnen. Dass Ergebnis kannst Du ohne Anrechnung dazu verdienen.
Alles über diesem Betrag wird bei der Pension Ruhensbetrag.
BeamtVG §53 und BeamtVGVwV
Bei DU ist Deine Höchstgrenze 71,75% aus der Endstufe Deiner Besoldungsgruppe plus 525 €.
Die Mindesthöchstgrenze ist das 1,5 fache der 71,75 % aus der Endstufe A4 plus 525E.
Von dem höheren Betrag Deine aktuelle Versorgung abrechnen. Dass Ergebnis kannst Du ohne Anrechnung dazu verdienen.
Alles über diesem Betrag wird bei der Pension Ruhensbetrag.
BeamtVG §53 und BeamtVGVwV
Re: Hinzuverdienst Dienstunfähigkeit
Hallo,
ich hole mal diesen alten Thread wieder raus, da ich evtl dienstunfähig werde. Hat sich hier etwas geändert?
Darum interessiert mich die Hinzuverdienstgrenze. Das wären dann 71,75% meines letzten Amtes (also meine max. erreichbare Pension) + 525€?
Macht es da einen Unterschied, dass ich die letzten Jahre aus gesundheitlichen Gründe nur noch 75% arbeiten konnte?
Wird einem die Hinzuverdienstgrenze bei Dienstunfähigkeit direkt mitgeteilt?
ich hole mal diesen alten Thread wieder raus, da ich evtl dienstunfähig werde. Hat sich hier etwas geändert?
Darum interessiert mich die Hinzuverdienstgrenze. Das wären dann 71,75% meines letzten Amtes (also meine max. erreichbare Pension) + 525€?
Macht es da einen Unterschied, dass ich die letzten Jahre aus gesundheitlichen Gründe nur noch 75% arbeiten konnte?
Wird einem die Hinzuverdienstgrenze bei Dienstunfähigkeit direkt mitgeteilt?
Re: Hinzuverdienst Dienstunfähigkeit
Guten Morgen,
auf dem versorgungsbescheid werden zumindest die 71.75% bzgl. der max. Pensionsbezüge ausgewiesen. D.h. man weiß schon mal halbwegs, was man hinzuverdienen darf, wenn man hiervon die tatsächlichen Bezüge abzieht und mind. 450 Euro addiert. Ich persönlich habe, nachdem ich in Pension war und somit meine Verorgungsbezüge nicht mehr nur fiktiv waren, die Hinzuverdienstgrenze berechnen lassen. Bei mir sind es tatsächlich die 525 Euro/Monat, da DU wegen Dienstunfall.
LG
auf dem versorgungsbescheid werden zumindest die 71.75% bzgl. der max. Pensionsbezüge ausgewiesen. D.h. man weiß schon mal halbwegs, was man hinzuverdienen darf, wenn man hiervon die tatsächlichen Bezüge abzieht und mind. 450 Euro addiert. Ich persönlich habe, nachdem ich in Pension war und somit meine Verorgungsbezüge nicht mehr nur fiktiv waren, die Hinzuverdienstgrenze berechnen lassen. Bei mir sind es tatsächlich die 525 Euro/Monat, da DU wegen Dienstunfall.
LG
Re: Hinzuverdienst Dienstunfähigkeit
Danke für deine Antwort. Die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze erfolgt dann sicher auch durch das Versorgungsamt?
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Re: Hinzuverdienst Dienstunfähigkeit
Also ich staune hier erst mal. Das haben wir am Beispiel DTAG doch schon mehrmals durchgekaut. Zuständig für die Pensionsbelange ist dort nach § 49 BeamtVG die Bundeanstalt für Post und Telekommunikation (BAnstPT). Hier erfolgt die Pensionsberechnung entsprechend dem BeamtVG was unter anderem die Nebenverdienstmöglichkeiten in §53 BeamtVG beinhaltet. Was soll da nun das Versorgungsamt beitragen?
Re: Hinzuverdienst Dienstunfähigkeit
Ich gehe davon aus, dass es sich hier um ein Missverständnis handelt.AndyO hat geschrieben: ↑11. Okt 2020, 05:21 Also ich staune hier erst mal. Das haben wir am Beispiel DTAG doch schon mehrmals durchgekaut. Zuständig für die Pensionsbelange ist dort nach § 49 BeamtVG die Bundeanstalt für Post und Telekommunikation (BAnstPT). Hier erfolgt die Pensionsberechnung entsprechend dem BeamtVG was unter anderem die Nebenverdienstmöglichkeiten in §53 BeamtVG beinhaltet. Was soll da nun das Versorgungsamt beitragen?
Mit Versorgungsamt ist vermutlich nicht das bei den Stadtverwaltungen ansässige Versorgungsamt gemeint.
Zuletzt geändert von blink182 am 11. Okt 2020, 10:42, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
blink182
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Re: Hinzuverdienst Dienstunfähigkeit
Genau. Danke.blink182 hat geschrieben: ↑11. Okt 2020, 10:40Ich gehe davon aus, dass es sich hier um ein Missverständnis handelt.AndyO hat geschrieben: ↑11. Okt 2020, 05:21 Also ich staune hier erst mal. Das haben wir am Beispiel DTAG doch schon mehrmals durchgekaut. Zuständig für die Pensionsbelange ist dort nach § 49 BeamtVG die Bundeanstalt für Post und Telekommunikation (BAnstPT). Hier erfolgt die Pensionsberechnung entsprechend dem BeamtVG was unter anderem die Nebenverdienstmöglichkeiten in §53 BeamtVG beinhaltet. Was soll da nun das Versorgungsamt beitragen?
Mit Versorgungsamt ist vermutlich nicht das bei den Stadtverwaltungen ansässige Versorgungsamt gemeint.
Re: Hinzuverdienst Dienstunfähigkeit
Dann sag uns noch, welches Versorgungsamt du meinst.Torquemada hat geschrieben: ↑12. Okt 2020, 08:22Genau. Danke.blink182 hat geschrieben: ↑11. Okt 2020, 10:40Ich gehe davon aus, dass es sich hier um ein Missverständnis handelt.AndyO hat geschrieben: ↑11. Okt 2020, 05:21 Also ich staune hier erst mal. Das haben wir am Beispiel DTAG doch schon mehrmals durchgekaut. Zuständig für die Pensionsbelange ist dort nach § 49 BeamtVG die Bundeanstalt für Post und Telekommunikation (BAnstPT). Hier erfolgt die Pensionsberechnung entsprechend dem BeamtVG was unter anderem die Nebenverdienstmöglichkeiten in §53 BeamtVG beinhaltet. Was soll da nun das Versorgungsamt beitragen?
Mit Versorgungsamt ist vermutlich nicht das bei den Stadtverwaltungen ansässige Versorgungsamt gemeint.
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Re: Hinzuverdienst Dienstunfähigkeit
Ich wundere mich, dass es noch Missverständnisse geben kann.AndyO hat geschrieben: ↑13. Okt 2020, 09:35Dann sag uns noch, welches Versorgungsamt du meinst.
Bei Fragen des Hinzuverdiensts ist die Stelle anzusprechen, die sich mit den Versorgungsbezügen befasst - und nicht das https://de.wikipedia.org/wiki/Versorgungsamt.