GKV und Krankenversicherung der Rentner

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Mac
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GKV und Krankenversicherung der Rentner

Beitrag von Mac »

Hallo liebe Mitbeamtinnen und - beamte,

ich bin Landesbeamter, gesetzlich in der GKV versichert und beziehe die pauschale Beihilfe.

Hierzu habe ich zwei Fragen, was passiert, wenn ich in Pension gehe:

a.) Besteht die Möglichkeit, dass ich in die Krankenversicherung der Rentner komme?

b.) Orientiert sich die pauschale Beihilfe an meiner konkreten Pension oder werden auch andere Einnahme berücksichtigt?

Viele Grüße!

Mac
Gertrud1927
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Re: GKV und Krankenversicherung der Rentner

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Auch wenn ich nichts genaues weiß schreib ich mal.
a. In die KvdR kommt man nur wenn man eine gesetzliche Rente erhält und die 9/10 Belegung erreicht. Da zahlt man auch für die Versorgungsbezüge (Pension) den vollen Beitrag. Bekommt dafür die pauschale Beihilfe.
Bei freiwilliger Mitgliedschaft zahl man auch auf sonstige Einnahmen den GKV Beitrag.
b. Das jetzt der GKV Beitrag auf die sonstigen Einnahmen nicht zur Erhöhung der pauschalen Beihilfe führt hab ich nirgends gelesen. Ist überall nur von einem Beitrag für die Vollversicherung die Rede. Und das ist ja Dein Betrag.
In den Bundesländern gibt es oft ein Infoblatt wo etwas über die Pauschale Beihilfe steht hab aber nichts zu Deinem Problem gefunden.
Dienstunfall_L
Beiträge: 999
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Re: GKV und Krankenversicherung der Rentner

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo
Ich gehe davon aus, dass du freiwillig gesetzlich versichert bist als Beamter.
Dann gelten diese https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... derung.pdf Grundsätze und es werden anhand der Angaben dieses (2020 geänderten) Katalogs https://gkv-spitzenverband.de/media/dok ... _final.pdf Beiträge erhoben.
Zur Beantwortung deiner Frage b) kannst du dort nachschauen, ob auf ggf. über die Versorgung/Pension hinausgehende vorhandene Einnahmen Beitrag erhoben wird (zum Teil dann als „Sonstige Einnahmen“ mit verminderten Beitragssatz).

Für alle, die überlegen, das in einigen Bundesländern angebotene Modell „Pauschale Beihilfe“ zu wählen und sich freiwillig gesetzlich zu versichern:
Bei der Entscheidung für eine (freiwillig gesetzliche) Krankenversicherung in der GKV statt PKV ist zu beachten, dass fast alle Einnahmen verbeitragt werden!


Krankenversicherungs-Beiträge, die auf die „Pension“ erhoben werden, werden zur Hälfte von der Pauschalen Beihilfe erstattet. (Auf diese Erstattung werden keine Beiträge von der GKV erhoben.)
Ich weiß noch nicht, ob die Pauschale Beihilfe auch hälftig die Beiträge auf den Unfallausgleich erstattet, aber das ist ein Sonderfall. Beiträge, die z.B. auf Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung erhoben werden, erstattet m.W. die Pauschale Beihilfe nicht.
Nicht stimmig finde ich, dass nicht berücksichtigt wird, dass bei Beihilfeberechtigung der Beihilfesatz (je nach Bundesland und Familienstand) im Ruhestand steigt - mind. von 50% auf 60%, i.d.R. auf 70% - die Pauschale Beihilfe aber auch bei Ruhestandsbeamten nur 50% erstattet.

Was die KvR betrifft, hat Gertrud schon auf die Bedingungen hingewiesen, 9/10 bedeutet:
„Die Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn in mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Erwerbslebens eine Mitgliedschaft in der Gesetzlichen bestanden hat. Auch die Mitgliedschaft über eine Familienversicherung zählt hierbei.“
Wenn du Zweifel hast, würde ich Frage a) bei einem Termin mit der DRV klären.
Ozymandias
Beiträge: 114
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Re: GKV und Krankenversicherung der Rentner

Beitrag von Ozymandias »

Unter Umständen lohnt es sich bei der DRV zum Mindestbeitrag freiwillig zu versichern, um in der KVdR zu landen.
Einfach bei einem Beratungstermin danach fragen.