Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

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Acta
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Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

Beitrag von Acta »

Hallo und guten Abend miteinander,

das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) ist dabei, die Bundeslaufbahnverordnung (BLV) zu ändern - insbesondere für den mittleren und gehobenen Dienst.

§ 27 BLV hier: https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/__27.html

[Auszug aus https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel ... tiven.html]
(...) „Mit einer laufbahnübergreifenden Dienstpostenbewertung mittels einer Ämterspreizung, etwa im mittleren Dienst bis A 11 und im gehobenen Dienst bis A 15, könnten wir der Fachkompetenz und dauerhaften Spezialisierung von Beamtinnen und Beamten Rechnung tragen – das wäre ein wirklicher Ausdruck von Wertschätzung, die die Kolleginnen und Kollegen verdienen, aber seit Jahren nicht bekommen.“ (...)

Das klingt interessant und spannend. Neuigkeiten bitte gerne hier posten. Vielen Dank.

Quellen:
https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/g ... erordnung/
https://www.vbob.de/aktuelles/news/lauf ... spektiven/
https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel ... tiven.html
https://beamte.verdi.de/++file++5ed7b43 ... _final.pdf
DerHagn
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Re: Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

Beitrag von DerHagn »

Die dienstlichen Beurteilungen sind nicht nur für Frauen eine Karrierebremse.
StaatsdienerNr1
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Re: Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

Beitrag von StaatsdienerNr1 »

DerHagn hat geschrieben: 26. Jul 2020, 10:54 Die dienstlichen Beurteilungen sind nicht nur für Frauen eine Karrierebremse.

Zudem gleicht die zivile Personalführung der BwVerwaltung ohnehin einem Matriarchat.
Und bevor eine dienstlich bremsende Beurteilung eröffnet wird guckt nochmal die Gleichstellungsbeauftragte drüber.
hwalther
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Re: Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

Beitrag von hwalther »

DerHagn hat geschrieben: 26. Jul 2020, 10:54 Die dienstlichen Beurteilungen sind nicht nur für Frauen eine Karrierebremse.
Für die im "TPS" abgeklemmten Telekombeamten wird man mit diesen "Beurteilungen" kaum vor 2100 befördert. Beurteilungen waren schon im Deutschen Reich mit einem Nasenfaktor versehen. Daran hat sich seit hundert Jahren nix verändert. Und es wird sich vermutlich auch in den kommenden hundert Jahren nix ändern.
Stimmt der Nasenfaktor, bist Du schneller A16 wie Du "A16" sagen kannst. Stimmt dieser Faktor nicht, bleibt die Beföderungsuhr stehen und läuft nicht mal mit Drehstrom weiter.
Da sind wir alle dunkelhäutige Frauen. Auch, wenn das nicht politisch korrekt ist; einen Millimeter unter der Oberfläche ist immer noch das 18. Jahrhundert präsent.
DerHagn
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Re: Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

Beitrag von DerHagn »

Was hat das immer mit Frauen zu tun? Auch bei Männern gibt es diese Ungleichbehandlung, bei Schwerbehinderten etc....
fhd
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Re: Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

Beitrag von fhd »

Hallo zusammen,

die Novellierung des §27 BLV ist nach der Evaluierung schon länger in Rede. Im Zuge des Gesetzentwurfes für das BesStMG wurde bereits angekündigt, dass die Novellierung noch in dieser Legislatur kommen soll. Die oben genannten Gewerkschaften schreiben so, als wäre das schon alles in trockenen Tüchern. Mir ist bis jetzt nur der Referentenentwurf bekannt.

Kennt jemand den aktuellen Stand?
Vielen Dank und viele Grüße
StaatsdienerNr1
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Re: Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

Beitrag von StaatsdienerNr1 »

Eine positive Entwicklung war die Öffnung gewisser Abschlüsse für einen Quereinstieg in die Beamtenlaufbahn.
Vor vielen Jahren noch undenkbar, aber hinsichtlich des drohenden demographischen Wandels und der damit verbundenen erschwerten Dienstpostenbesetzung sehr sinnvoll.
Wenn man es jetzt schafft Beamte des mD erfolgreich in den gD zu transformieren dann wäre das ein Win-Win.
fhd
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Re: Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

Beitrag von fhd »

Die Möglichkeiten bestehen doch bereits (bspw. §§ 24, 27 und 35).
Meine Konkrete Frage war nach dem Stand der Novellierung des §27 BLV, die ggf. noch mehr Kolleginnen und Kollegen die Voraussetzungen erfüllen lassen würde.
Kennt jemand den aktuellen Stand zur geplanten Gesetzesänderung?
Iltisschnurri
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Re: Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

Beitrag von Iltisschnurri »

Servus an Alle,
irgendwie habe ich das auch schon mal gelesen. Besonders bei den IT-Berufen oder
beim gehobenen technischen dienst bekommt ja der Staat nicht das geeignete Personal.
Beim Land schaut's wieder etwas anders aus als beim Bund. Ich bin aktiv bei der FFW
und wir haben bei Einsätzen öfters auch mit der Polizei zu tun. Die Polizisten steigen
hier direkt durch, also zuerst haben die noch grüne Sterne (jetzt auch blaue), dann eine
Litze und dann auf einmal silberne Sterne, zuerst einen, dann zwei und relativ schnell
auch drei. Dann geht's ins Präsidium, dann gibt's wahrscheinlich nochmals einen Stern
drauf.
Ich selbst bin bei der Telekom, hier will man ja die Beamten eher los werden.
Es gibt auch ein spezielles Beamtenportal, in denen Stellen ausgeschrieben werden.
Die Bündelbewertungen reichen im mD von A6 bis A8, im gD von A9 bis A11.
Es werden dann häufig Infoveranstaltungen durchgeführt. Es können sich dann auch
A9er im mD auf die Posten A6 bis A8 oder auch A12er und A13er auf die A9er bis A11er
Stellen im gD. bewerben. hierbei müssen sich diese Beamten aber abbewerten lassen
(§19 Bundesbeamtengesetz). Die Begeisterung hält sich hierbei natürlich in Grenzen..
Dabei wird immer gebetsmühlenartig erklärt, dass diese Abbewertung mit keinerlei
finanziellen Folgen verbunden ist und sogar einen Vorteil darstellt. Leider habe ich aber
den Vorteil trotz intensiver Bemühungen nicht erkennen können. Bei Nachfragen kommt
immer der Standardsatz: "Ich kann hier keinerlei Nachteile erkennen".
Dies wäre also die umgekehrte Richtung. Also je nachdem, in welcher Behörde man ist
oder ob man beim Bund oder Land beschäftigt ist.

Gruß
Iltisschnurri
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Re: Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

Beitrag von StaatsdienerNr1 »

Iltisschnurri hat geschrieben: 17. Sep 2020, 12:12 Servus an Alle,
irgendwie habe ich das auch schon mal gelesen. Besonders bei den IT-Berufen oder
beim gehobenen technischen dienst bekommt ja der Staat nicht das geeignete Personal.
Beim Land schaut's wieder etwas anders aus als beim Bund. Ich bin aktiv bei der FFW
und wir haben bei Einsätzen öfters auch mit der Polizei zu tun. Die Polizisten steigen
hier direkt durch, also zuerst haben die noch grüne Sterne (jetzt auch blaue), dann eine
Litze und dann auf einmal silberne Sterne, zuerst einen, dann zwei und relativ schnell
auch drei. Dann geht's ins Präsidium, dann gibt's wahrscheinlich nochmals einen Stern
drauf.
Ich selbst bin bei der Telekom, hier will man ja die Beamten eher los werden.
Es gibt auch ein spezielles Beamtenportal, in denen Stellen ausgeschrieben werden.
Die Bündelbewertungen reichen im mD von A6 bis A8, im gD von A9 bis A11.
Es werden dann häufig Infoveranstaltungen durchgeführt. Es können sich dann auch
A9er im mD auf die Posten A6 bis A8 oder auch A12er und A13er auf die A9er bis A11er
Stellen im gD. bewerben. hierbei müssen sich diese Beamten aber abbewerten lassen
(§19 Bundesbeamtengesetz). Die Begeisterung hält sich hierbei natürlich in Grenzen..
Dabei wird immer gebetsmühlenartig erklärt, dass diese Abbewertung mit keinerlei
finanziellen Folgen verbunden ist und sogar einen Vorteil darstellt. Leider habe ich aber
den Vorteil trotz intensiver Bemühungen nicht erkennen können. Bei Nachfragen kommt
immer der Standardsatz: "Ich kann hier keinerlei Nachteile erkennen".
Dies wäre also die umgekehrte Richtung. Also je nachdem, in welcher Behörde man ist
oder ob man beim Bund oder Land beschäftigt ist.

Gruß
Iltisschnurri
Ein Rückfall von A9m auf A8 unter Erhalt von Ausgleichszahlungen ist eben kein Nachteil somit ist alles richtig. Oder würdest du deine Amtsbezeichnung vermissen? Ich hoffe die hängt bei niemandem eingerahmt im Schlafzimmer.

Ausgleichszahlungen plus eine Einmalzahlungen i.H.v. 10.000€ Wechsel T-Kom -> Bund klingt für mich nach keinem schlechten Deal. Außer das mit den 41 Stunden..
Kerberos
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Re: Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

Beitrag von Kerberos »

StaatsdienerNr1 hat geschrieben: 17. Sep 2020, 12:20 Ein Rückfall von A9m auf A8 unter Erhalt von Ausgleichszahlungen ist eben kein Nachteil somit ist alles richtig.
Mmh, Veränderungen in der Bewertung des bisherigen Amtes bleiben aber unberücksichtigt.
StaatsdienerNr1
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Re: Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

Beitrag von StaatsdienerNr1 »

Kerberos hat geschrieben: 18. Sep 2020, 12:35
StaatsdienerNr1 hat geschrieben: 17. Sep 2020, 12:20 Ein Rückfall von A9m auf A8 unter Erhalt von Ausgleichszahlungen ist eben kein Nachteil somit ist alles richtig.
Mmh, Veränderungen in der Bewertung des bisherigen Amtes bleiben aber unberücksichtigt.
Das ist vollkommen richtig.
Aber die Rückstufung ist dennoch mMn notwendig. Würde man jedem T-Komler „Asyl“ gewähren wären z.B. die Spitzendienstposten im mD in den Bundesbehörden doch sehr schnell nachbesetzt und die Entwicklungschance für Hauspersonal quasi gleich null.
Würde nur für Unmut und Eingaben sorgen.
Acta
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Re: Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

Beitrag von Acta »

Acta
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Re: Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

Beitrag von Acta »

Neuigkeiten auf der Seite des VBB:

Quelle:
https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/n ... ng-blv-27/

Oberste Bundesbehörden:
- Endamt, z.B. A9m, Dienstposten bis zum dritten Beförderungsamt möglich = A12.

Obere Bundesbehörden:
- zweites Beförderungsamt, also A8, Dienstposten bis zum zweiten Beförderungsamt = A11.
StaatsdienerNr1
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Re: Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

Beitrag von StaatsdienerNr1 »

Danke!

Dh es wird dienstposten A6m-A8 geben die dann für einige bis A11 gehen werden?
Im Sinne einer Bündelung oder kommt jede einzelne Beförderung durch Eignung, Leistung und Befähigung?

Weiß man das schon?
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