Seit mehr als zehn Jahren hat meine Ehefrau eine Pflegestufe, und seit Jahren wird der Pauschbetrag für Behinderte vom Finanzamt berücksichtigt, hier 1060 Euro pro Jahr, 80 % Behinderung. ((Dieser Betrag wurde seit 1975 nicht mehr erhöht, ist eben keine Diät)
Seltsam ist für mich jedes Jahr, wenn ich die erste Pensionsabrechnung, jetzt für Januar 2020 , erhalte, dann steht das wieder auf 0 Euro.
Anruf bei der Festsetzungsstelle: Nein, das wird automatisiert vom Finanzamt eingespielt. Ist bei Ihnen aber nicht geschehen. Ist ihre Frau immer noch behindert ? Ja, dann wenden Sie sich an ihr Finanzamt. Anruf beim Finanzamt: Nein, der Betrag steht dauerhaft drin, warum der nicht überspielt wurde, wissen wir auch nicht. Auf meine Bitte hin, erstellt mir nun das Finanzamt wie in den Vorjahren eine Bescheinigung, die muss ich dann an die Festsetzungsstelle übersenden, und die ändern das dann manuell.
Das ganze ist mir wie in den Vorjahren nur aufgefallen, weil plötzlich der Auszahlungsbetrag gegenüber Dezember sich verringert.
Irgendwie ist in Deutschland nichts mehr in Ordnung. Siehe 44 Jahre unveränderter Pauschbetrag. Eigentlich beschämend. Desgleichen dass die EDV immer noch nicht richtig bei den Verwaltungen angekommen ist. Es sei denn, es geht darum, vom Bürger mehr Geld an Steuern und Abgaben zu kassieren.
Behindertenpauschbetrag
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Behindertenpauschbetrag
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Re: Behindertenpauschbetrag
Nein, die 1060 Euro sind ein Jahresbetrag, dieser Betrag ist lt. Finanzamt für Lebenszeit eingetragen.
Und das Finanzamt hat mir heute die Bescheinigung geschickt - erst mal wieder falsch mit Steuerklasse 3/5, wobei meine Ehefrau immer nur Hausfrau und Mutter war. Und der Jahresfreibetrag gilt für meine Frau, die nur Mütterrente für 4 Kinder erhält - die aber dennoch versteuert werden. Eine tolle Qualität in DE !
Ich bleibe dabei, dieser Staat hat sich vom Sozialstaat endgültig verabschiedet.
Und das Finanzamt hat mir heute die Bescheinigung geschickt - erst mal wieder falsch mit Steuerklasse 3/5, wobei meine Ehefrau immer nur Hausfrau und Mutter war. Und der Jahresfreibetrag gilt für meine Frau, die nur Mütterrente für 4 Kinder erhält - die aber dennoch versteuert werden. Eine tolle Qualität in DE !
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Re: Behindertenpauschbetrag
Das ist eigentlich entlarvend:
"Die Bundesregierung befürchtet erhebliche Mindereinnahmen bei einer deutlichen Erhöhung der Pauschbeträge; "
Die Behinderten ruinieren den Staatshaushalt, andere Milliarden für Bankenrettung, Griechenland etc sind dagegen Peanuts.
"Die Bundesregierung befürchtet erhebliche Mindereinnahmen bei einer deutlichen Erhöhung der Pauschbeträge; "
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Re: Behindertenpauschbetrag
Die Freibeträge sollen nun seit 1975 (!) ab 2021 verdoppelt werden:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... ag-1772296
Wird ein solcher, bereits eingetragener Freibetrag in der Einkommenssteuer, automatisch erhöht werden oder sollte man das erneut beantragen beim Finanzamt?
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... ag-1772296
Wird ein solcher, bereits eingetragener Freibetrag in der Einkommenssteuer, automatisch erhöht werden oder sollte man das erneut beantragen beim Finanzamt?
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Re: Behindertenpauschbetrag
Sollte automatisch geschehen.
Da es in Zukunft auch den Pflegepauschbetrag ab Pflegegrad 2 gibt, muss der TE aber tätig werden wenn er diesen bei der Lohnsteuer berücksichtigt haben möchte.
Da es in Zukunft auch den Pflegepauschbetrag ab Pflegegrad 2 gibt, muss der TE aber tätig werden wenn er diesen bei der Lohnsteuer berücksichtigt haben möchte.
Re: Behindertenpauschbetrag
Ich habe auch "genug" GdB für den Pauschbetrag bisher.Ozymandias hat geschrieben: ↑12.09.2020 12:39 Sollte automatisch geschehen.
Da es in Zukunft auch den Pflegepauschbetrag ab Pflegegrad 2 gibt, muss der TE aber tätig werden wenn er diesen bei der Lohnsteuer berücksichtigt haben möchte.
Meine Frau hat GdB 20 - das ist ja neu, den müsste man dann auch NEU mit beantragen, wie der Gesetzentwurf es wohl vorsieht, bisher ging ja erst ab GdB 30 (?).
Bin grad nicht im Theme Pflegegrad drin: wen wird da berücksichtig: der Pflegebedürftige oder der Pflegende?
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Re: Behindertenpauschbetrag
Ich finde es skandalöser, dass die Altersgrenze für den Renten-/Pensionseintritt von Schwerbehinderten derzeit von 63 auf 65 herausgeschoben wird. Ebenso dass diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen aus dem Erwerbsleben ausscheiden Renten-/Pensionskürzungen hinnehmen müssen. Dagegen sind die paar Euro des Pauschbetrages Kleinkram.
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Re: Behindertenpauschbetrag
Was ist den Bitte ein "Genug GdB" ? Mir als SBVler schwillt bei solchen Aussagen der Kamm. Eine Behinderung ist doch keine Quartettkarte! Die Frage nach der Beurteilung des Pflegegrades ist durch einfaches Nachdenken leicht selbst lösbar! Warum sollte denn der Pflegende beurteilt werden ? Im Pflegeheim wird ja auch der Patient und nicht die Pflegekraft beurteilt - wenngleich das sicher zu einer gerechten Bezahlung führte-ich! hat geschrieben: ↑12.09.2020 12:53Ich habe auch "genug" GdB für den Pauschbetrag bisher.Ozymandias hat geschrieben: ↑12.09.2020 12:39 Sollte automatisch geschehen.
Da es in Zukunft auch den Pflegepauschbetrag ab Pflegegrad 2 gibt, muss der TE aber tätig werden wenn er diesen bei der Lohnsteuer berücksichtigt haben möchte.
Meine Frau hat GdB 20 - das ist ja neu, den müsste man dann auch NEU mit beantragen, wie der Gesetzentwurf es wohl vorsieht, bisher ging ja erst ab GdB 30 (?).
Bin grad nicht im Theme Pflegegrad drin: wen wird da berücksichtig: der Pflegebedürftige oder der Pflegende?
Was die Frage nach der Neubeantragung betrifft : Dazu bitte - sofern notwendig- einen Verschlechterungsantrag einreichen.
Re: Behindertenpauschbetrag
"PSYCHO!"TorBoe hat geschrieben: ↑18.09.2020 06:56Was ist den Bitte ein "Genug GdB" ? Mir als SBVler schwillt bei solchen Aussagen der Kamm. Eine Behinderung ist doch keine Quartettkarte! Die Frage nach der Beurteilung des Pflegegrades ist durch einfaches Nachdenken leicht selbst lösbar! Warum sollte denn der Pflegende beurteilt werden ? Im Pflegeheim wird ja auch der Patient und nicht die Pflegekraft beurteilt - wenngleich das sicher zu einer gerechten Bezahlung führte-ich! hat geschrieben: ↑12.09.2020 12:53Ich habe auch "genug" GdB für den Pauschbetrag bisher.Ozymandias hat geschrieben: ↑12.09.2020 12:39 Sollte automatisch geschehen.
Da es in Zukunft auch den Pflegepauschbetrag ab Pflegegrad 2 gibt, muss der TE aber tätig werden wenn er diesen bei der Lohnsteuer berücksichtigt haben möchte.
Meine Frau hat GdB 20 - das ist ja neu, den müsste man dann auch NEU mit beantragen, wie der Gesetzentwurf es wohl vorsieht, bisher ging ja erst ab GdB 30 (?).
Bin grad nicht im Theme Pflegegrad drin: wen wird da berücksichtig: der Pflegebedürftige oder der Pflegende?
Was die Frage nach der Neubeantragung betrifft : Dazu bitte - sofern notwendig- einen Verschlechterungsantrag einreichen.
Das "genug" ist in Anführungszeichen gesetzt und bezieht sich auf die bisherigen Regeln, dass der Pauschbetrag ab GdB 30 genutzt werden kann, in Zukunft ja ab GdB 20.