Hallo zusammen,
vll. kann mir ja jemand zu u. g. Fragestellung helfen:
ein Team von Sachbearbeitern erlässt VA's und gibt die Zahlungen in die EDV ein. Der Zahlungslauf findet wöchentlich statt. Zwei Sachbearbeiter des Teams führen in wöchentlichem Wechsel die Zahlungsläufe durch. Die Sachbearbeiter sind Teil des Teams und geben somit auch selbst die Zahlungen ein. Frage: Ist dies rechtlich so korrekt (Stichwort 4-Augen-Prinzip)? Müsste die Zahlungsläufe jemand (ein Vorgesetzter?) durchführen, der nichts mit der Eingabe der Zahlungen zu tun hat?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Viele Grüße
K.
Zahlungsläufe
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Re: Zahlungsläufe
Hallo,
ich habe jahrelang nach dem genau gleichen Verfahren gearbeitet. Allerdings wurde bei uns nach jedem Zahlungslauf auch eine Auszahlungsanordnung erstellt, die dann vom Sachbearbeiter und vom Anordnungsbefugten gleichermaßen unterzeichnet wurde. Damit war dem 4-Augen-Prinzip Rechnung getragen.
ich habe jahrelang nach dem genau gleichen Verfahren gearbeitet. Allerdings wurde bei uns nach jedem Zahlungslauf auch eine Auszahlungsanordnung erstellt, die dann vom Sachbearbeiter und vom Anordnungsbefugten gleichermaßen unterzeichnet wurde. Damit war dem 4-Augen-Prinzip Rechnung getragen.
Re: Zahlungsläufe
Grüß dich,
danke für die Info. War es bei dir vertretungsweise?
Lt. SB-Vertretung darf ich die Aufnahme dieser Tätigkeit in meine Stellenbeschreibung fordern. Logischerweise müsste diese Tätigkeit dann bei der SGL rausgenommen werden (ggf. sinkt dann die Wertigkeit).
LG
H.
danke für die Info. War es bei dir vertretungsweise?
Lt. SB-Vertretung darf ich die Aufnahme dieser Tätigkeit in meine Stellenbeschreibung fordern. Logischerweise müsste diese Tätigkeit dann bei der SGL rausgenommen werden (ggf. sinkt dann die Wertigkeit).
LG
H.