Hallo,
ich bin Pensionär und über die 70% Beihilfe vom Bund abgesichert.
Es steht ein Austausch der Linsen (refraktive Augen OP) zur Debatte.
Die Beihilfe des Bundes lehnt eine (auch teilweise) Übernahme von Kosten ab mit der Begründung das meine Fehlsichtigkeit angeblich nicht ausreicht.
Es gibt aber schon Urteile vom BGH das private Krankenkassen zur Übernahme verpflichtet wurden weil, nach Auslegung der Richter, eine Fehlsichtigkeit generell als Erkrankung zu sehen ist und eine "Behandlung" durch Brille oder Kontaktlinsen nur einen vorübergehenden Heilerfolg bringt.
Meine "Restkostenversicherung" übernimmt auch die 30% die die Beihilfe normalerweise nicht zahlen würde, bleiben aber immer noch die 70%.
Meine Frage ist, hat jemand Erfahrungen mit der Übernahme von solchen Kosten bzw. der Erstattung von anderen Sehhilfen? Laut Auslegung der Beihilfe wären z.B. Brillen erst bei mehr als 6 Dioptren erstattungsfähig. Ich finde allein das schon etwas fraglich, wie kommt man mit 5 Dioptren ohne Brille zurecht.
Erstattung bei Augen OP durch Beihilfe Bund
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Re: Erstattung bei Augen OP durch Beihilfe Bund
Urteile zu privaten Versicherungsverträgen bzw. Versicherungsbedingungen sind nicht relevant für Beihilfevorschriften.Wolf711 hat geschrieben: ↑21.08.2020 10:02 Es gibt aber schon Urteile vom BGH das private Krankenkassen zur Übernahme verpflichtet wurden weil, nach Auslegung der Richter, eine Fehlsichtigkeit generell als Erkrankung zu sehen ist und eine "Behandlung" durch Brille oder Kontaktlinsen nur einen vorübergehenden Heilerfolg bringt.
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Re: Erstattung bei Augen OP durch Beihilfe Bund
Beim refraktiven Linsenaustausch (RLA) wird die natürliche Augenlinse des Patienten durch eine künstliche Linse ersetzt.
Bei grauem Star werden die Kosten voll übernommen, war bei mir 2014 so.
Bei grauem Star werden die Kosten voll übernommen, war bei mir 2014 so.