Wie lange warten bis neue Brille von Beihilfe bezahlt wird

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Paul Udo
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Wie lange warten bis neue Brille von Beihilfe bezahlt wird

Beitrag von Paul Udo »

Hallo zusammen!
Ich möchte mir evtl eine neue Brille anschaffen, die Frage ist, wann zahlt die Beihilfe ihren Anteil?
Die erste Brille habe ich im Dezember 2018 bekommen.
In der BVO steht was von "Ablauf von 3 Jahren", was genau heißt das? Dezember 21, oder geht das nur von 2018 aus und dann kann ich wieder im Jahr 21?
Vielen Dank!

Gruß
Paul Udo
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Hauseltr
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Re: Wie lange warten bis neue Brille von Beihilfe bezahlt wird

Beitrag von Hauseltr »

Ich würde sagen: Im Dezember 2021.
Es sollte aber Ausnahmen geben. u.a. bei Änderung der Sehschärfe, Beschädigung der Brille usw.
connigra
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Re: Wie lange warten bis neue Brille von Beihilfe bezahlt wird

Beitrag von connigra »

Zahlt bei dir die Beihilfe überhaupt einen Anteil bei der Brille?
In meiner Familie gibt es Länder und Bundesbeamte.
Weder bei mir (Bund) noch bei meinem Mann oder Tochter (Land) werden Leistungen für die Brille von der Beihilfe bezahlt.

Allerdings zahlt die Kasse (DBV) meiner Tochter alle 3 Jahre eine Brille zum versicherten Prozentsatz bis zu 300 €. Durch ihren Beihilfeergänzungstarif, den sie bei der Kasse abgeschlossen hat, werden auch die nichtbezahlten Prozentsätze der Beihilfe abgedeckt.

Mein Mann (Bayr. Beamtenversicherung) bekommt alle 3 Jahre von der Kasse eine Brille bis 300 € zu seinem versicherten Prozentsatz bezahlt von der Beihilfe nichts.Er hat keinen Beihilfeergänzungstarif abgeschlossen - also zahlen wir diesen teil selbst.

Bei mir (Post B) wird nichts bezahlt - hier kann man durch eine Zusatzversicherung jedes Jahr bis zu 200 € oder so ähnlich für eine Brille einreichen. Auch hier zahlt die Beihilfe keine Brillenleistungen.

Bei der Kasse ist es so mit den 3 Jahren: Angenommen die Rechnung der Brille lautet 02.02.2017, dann könntest du wieder nach dem 02.02.2020 eine neue Rechnung über eine Brille einreichen,
Torquemada
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Re: Wie lange warten bis neue Brille von Beihilfe bezahlt wird

Beitrag von Torquemada »

connigra hat geschrieben: 18. Aug 2020, 02:40

Bei mir (Post B) wird nichts bezahlt - hier kann man durch eine Zusatzversicherung jedes Jahr bis zu 200 € oder so ähnlich für eine Brille einreichen. Auch hier zahlt die Beihilfe keine Brillenleistungen.

2 Stufen zu 150 gibt es dort pro Jahr.
Drahtesel
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Re: Wie lange warten bis neue Brille von Beihilfe bezahlt wird

Beitrag von Drahtesel »

Torquemada hat geschrieben: 18. Aug 2020, 08:33
connigra hat geschrieben: 18. Aug 2020, 02:40

Bei mir (Post B) wird nichts bezahlt - hier kann man durch eine Zusatzversicherung jedes Jahr bis zu 200 € oder so ähnlich für eine Brille einreichen. Auch hier zahlt die Beihilfe keine Brillenleistungen.

2 Stufen zu 150 gibt es dort pro Jahr.
Beihilfe gibt es nur in Sonderfällen (schwere Augenerkrankungen).

Ansonsten bei über 18jährigen Versicherten, falls Zusatzversicherungen abgeschlossen:

2 Stufen aus den Ergänzungsversicherungen - plus 150 aus der ISH-Versicherung

In Summe 3mal 150 Euro = 450 Euro

Eine neue Brille kann jedes Jahr beantragt werden, man muss jedoch das Versicherungsjahr beachten - entspricht nicht unbedingt dem Kalenderjahr. Es muss jedes Mal eine Refraktionsbestimmung schriftlich vorliegen.
:arrow:
Gruß

drahtiger Esel ;)
Paul Udo
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Re: Wie lange warten bis neue Brille von Beihilfe bezahlt wird

Beitrag von Paul Udo »

In NRW ist es so, dass ich einen Zuschuss zum Gestell bekomme, ist aber nicht viel, die Gläser sind komplett beihilfefähig....
In der BVO steht halt drin nach Ablauf von 3 Jahren, das ist jetzt die Frage, ob es exakt 36 Monate sind oder eben nur Jahre, sprich die letzte war 2018, dann wird die nächst 2021 wieder erstattet...

Gruß Paul
connigra
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Re: Wie lange warten bis neue Brille von Beihilfe bezahlt wird

Beitrag von connigra »

Paul, letzteres kann ich dir beantworten: Rechnungsdatum bzw Kauf am 02.02.2018 dann musst du genau 3 Jahre waren.
Nächste Brille am 01.02.2021. Ich habe versehentlich 02.02.20 geschrieben.

Bei der Brille wusste ich nicht genau wieviel Zuschuß man bei der Post B bekommt.Torquemado (stimmt der Name) hat meines Erachtens mit seiner Aussage bezüglich der Post B total Recht.Hier die Regelungen der Post B

Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen oder vergrößernde Sehhilfen)
Die Kosten für Sehhilfen werden bis zur Höhe des Selbstbehalts übernommen, der nach Anrechnung der zustehenden Leistungen (aus Beihilfe, Grundversicherung der PBeaKK oder eines anderen Kostenträgers) verbleibt. Die Höhe der Leistung je Schritt ist darüber hinaus auf einen Höchstsatz je Versicherungsjahr beschränkt (siehe Punkt „Begrenzungen“). Maximal erhalten Sie je Schritt 150 Euro. Beim Abschluss beider Schritte erhalten Sie maximal 300 Euro je Versicherungsjahr. Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Punkt „Sonstiges“.
3. Sehhilfen =sosntigesFür die Anschaffung einer Sehhilfe muss eine augenärztliche Verordnung beziehungsweise eine Refraktionsbestimmung durch den Augenoptiker vorgelegt werden.
Leistungen für die erneute Beschaffung einer Sehhilfe werden je Versicherungsjahr bis zum Höchstbetrag gezahlt:
bei Änderung der Sehschärfe (Refraktion),
bei unveränderter Sehschärfe unabhängig von der Art der Sehhilfe,
bei Verlust oder Unbrauchbarkeit durch Beschädigung der bisherigen Sehhilfe,
bei einer Veränderung der Kopfform.
Für Sonderausführungen von Brillengläsern (zum Beispiel getönte Gläser, Kunststoffgläser) erhalten Sie Leistungen.
Leistungen für die Reparatur erhalten Sie, wenn die Sehhilfe aufgrund einer Beschädigung unbrauchbar geworden ist.
Wenn Sie mit Ihrer Brille oder Ihren Kontaktlinsen gewöhnliche Zeitungsschrift nicht mehr lesen können, haben Sie die Möglichkeit, eine vergrößernde Sehhilfe (Lupe, Leselupe, Leselineal, Fernrohrbrille, Fernrohrlupenbrille, elektronisches Lesegerät oder Prismenlupenbrille) zu besorgen. Voraussetzung ist die Vorlage einer augenärztlichen Verordnung.
Keine Leistungen erhalten Sie für
die Kosten einer Refraktionsbestimmung durch einen Augenoptiker,
Pflege- und Reinigungsmittel für Sehhilfen,
Brillenetuis,
Brillenversicherungen.
Datenbanker
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Re: Wie lange warten bis neue Brille von Beihilfe bezahlt wird

Beitrag von Datenbanker »

Kleiner Nachtrag zur Post B:

die neue Leistung je Ergänzungsstufe umfasst seit 2021: 2x 180=360. Wie conniga schreibt, sind sogar getönte Gläser (=Sonnenbrille) mit abgedeckt. Meine letzte Brille bekam ich vor über 12 Monaten erstattet, so dass ich in jedem Fall im neuen Versicherungsjahr bin.

Ob sich die Ergänzungsstufe nun noch überhaupt lohnt, da die Zahnleistung von 30 auf 20% reduziert wurde, ist eine andere Sache...
ROI Bär
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Re: Wie lange warten bis neue Brille von Beihilfe bezahlt wird

Beitrag von ROI Bär »

Seit dem Inkrafttreten der Neunten Änderungsverordnung zur BBhV am 1. Januar 2021 sind die bisherigen
Einschränkungen hinsichtlich Visus und Dioptrienwerten weggefallen. Die folgenden Bestimmungen gelten für
alle Aufwendungen, die ab dem 1. Januar 2021 entstanden sind. (=Rechnungsdatum ist entscheidend)
Sehhilfen müssen augenärztlich verordnet sein, insbesondere bei erstmaliger Geltendmachung einer Beihilfe.
Eine Sehschärfenbestimmung durch den Optiker reicht nur bei einer Ersatzbeschaffung aus. Die ärztliche
Verordnung muss mit dem Beihilfeantrag vorgelegt werden.
Die Aufwendungen für eine Ersatzbeschaffung von Sehhilfen sind neben den genannten Voraussetzungen nur
dann beihilfefähig, wenn
• sich die Sehschärfe geändert hat,
• die letzte Anschaffung der Sehhilfe länger als drei Jahre zurückliegt (bei weichen Kontaktlinsen zwei Jahre), (= Rechnungsdatum muss mind. 3 J. zurückliegen)
• die bisherige Sehhilfe verloren wurde oder wegen Beschädigung unbrauchbar wurde,
• sich die Kopfform geändert hat.
Aufwendungen für Brillengläser sind nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen nach Anlage 11 der BBhV
beihilfefähig, u. a. gelten folgende Höchstbeträge:
• für vergütete Gläser mit Gläserstärken bis +/–6 Dioptrien (dpt):
– Einstärkengläser für ein sphärisches Glas bis zu 31,00 Euro,
– Einstärkengläser für ein zylindrisches Glas bis zu 41,00 Euro,
– Mehrstärkengläser für ein sphärisches Glas bis zu 72,00 Euro,
– Mehrstärkengläser für ein zylindrisches Glas bis zu 92,50 Euro,
• für vergütete Gläser mit Gläserstärken über +/–6 dpt zuzüglich je Glas bis zu 21,00 Euro.
Auf der Rechnung müssen Mehrkosten z. B. für Tönung, Entspiegelung, Multifokalgläser, Kunststoffgläser
vermerkt sein. Eine weitere Beihilfe zu diesen Aufwendungen ist nach Anlage 11 der BBhV möglich.
Nicht beihilfefähig sind u. a. Aufwendungen für hochbrechende Lentikulargläser, entspiegelte Gläser,
polarisierende Gläser, Gläser mit härtender Oberflächenbeschichtung, Bildschirmbrillen, Brillenversicherungen,
für eine sogenannte Reservebrille, Brillenetuis, oder Brillenfassungen.
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