Hallo zusammen,
ich habe Anfang April einen Antrag auf eine stationäre Behandlung gestellt.
Die Beihilfestelle hat sich die eingereichten Unterlagen angesehen, den Sachverhalt ihrer Meinung nach zusammen gefasst und dann als letzten Satz geschrieben, dass "die Aufwendungem für dir geplante Behandlung beihilferechtlich nicht anerkannt werden können". Eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlte.
Ich habe Widerspruch eingeleitet und weitere Unterlagen beigefügt und mit einem weiteren Schreiben noch mehr Unterlagen nachgereicht. Der Eingang des Widerspruchs wurde bestätigt. Dann wurde die Amtsärztin eingeschalten, die die Behandlung ebenfalls ablehnte.
Ich bekam wieder ein Schreiben, dass die Behandlung beihilferechtlich nicht anerkannt werden könne. Dieses Mal mit RHB. Als Antragsdatum wurde nicht mein Antrag aus April genannt, sondern das letzte Schreiben mit dem ich Unterlagen nachreichte. Auf meinen Widerspruch wurde nicht eingegangen.
M. E. stellte bereits das erste Schreiben der Beihilfe eine Ablehnung dar und es wurde versäumt eine RHB zu setzen und das letzte Schreibem der Beihilfe hätte nun von einem Widerspruchsausschuss entschieden werden müssen und der nächste Rechtsbehelf wäre nun die Klage.
Wie seht ihr das? Welche Möglichkeiten habe ich gegen die Beihilfestelle vorzugehen?
Falsches Verfahren?
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 56
- Registriert: 31.03.2017 08:17
- Behörde: Land NRW
- Wohnort: oben bei Mutti
- Geschlecht:
Re: Falsches Verfahren?
Das weitere Vorgehen gegen die Beihilfestelle steht in der Rechtsmittelbelehrung.
Entweder steht dort, dass gegen den letzen Bescheid Widerspruch oder Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden kann.
Entweder steht dort, dass gegen den letzen Bescheid Widerspruch oder Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden kann.