Stellenbeschreibung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Antworten
DerHagn
Beiträge: 379
Registriert: 10. Apr 2010, 21:11
Behörde:

Stellenbeschreibung

Beitrag von DerHagn »

Hallo zusammen,

Ein Beamter (2. QE) führt vertretungsweise (nun schon mehr als 2 Jahre) Zahlungsläufe durch. Dieser Zahlungslauf liegt "normalerweise bei der SGL (3. QE, diese hat ihn auch in der Stellenbeschreibung). Die Durchführung des Laufes wird auf absehbare Zeit bei dem 2. QEler bleiben.
Kann er verlangen, dass dies in die Stellenbeschreibung aufgenommen wird? Angenommen der Lauf dürfte gar nicht bei einem 2. QEler liegen, könnte das Personalamt dies dann "verbieten"? Dieses müsste ja theoretisch die geänderte Stellenbeschreibung vorgelegt bekommen, oder? Die Durchführung des Laufes wird in der Beurteilung lediglich beiläufig erwähnt.

Danke und viele Grüße


K.
GFunkt
Beiträge: 343
Registriert: 29. Nov 2016, 18:38
Behörde:

Re: Stellenbeschreibung

Beitrag von GFunkt »

DerHagn hat geschrieben: 23. Jul 2020, 15:28 Kann er verlangen, dass dies in die Stellenbeschreibung aufgenommen wird?
Nach meiner Meinung nein. Aufgabenbeschreibung und Dienstpostenbewertung berühren grundsätzlich keine subjektiven Rechte eines Beamten (BVerwG, Urteil vom 20.10.2016 - Az. 2 A 2.14)
DerHagn
Beiträge: 379
Registriert: 10. Apr 2010, 21:11
Behörde:

Re: Stellenbeschreibung

Beitrag von DerHagn »

Guten Morgen

danke für die Antwort und die Urteilsangabe.
Trotzdem übt der 2. QEler ja die Tätigkeit aus (bei der SGL steht sie in der Stellenbeschreibung, bei ihm nicht). Ich finde schon, dass hier dann was schief läuft und ggf. auch falsche Bewertungsmaßstäbe angesetzt wurden. Schließlich zählt ein Zahlungslauf ja auch zur Stellenbewertung. Fraglich ist natürlich auch, ob ein 2. QEler so einen Lauf überhaupt durchführen "darf". Kann ma´n sich hier erkundigen? Rechnungsprüfungsamt vielleicht?
GFunkt
Beiträge: 343
Registriert: 29. Nov 2016, 18:38
Behörde:

Re: Stellenbeschreibung

Beitrag von GFunkt »

Es obliegt grds. der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn, wie er Aufgaben verteilt. sie schreiben doch selbst, dass die Aufgabe nur vertretungsweise ausgeübt wird. Insofern sehe ich auch keinen Grund Stellenbeschreibungen zu ändern.
Was verstehen Sie eigentlich genau unter "Zahlungslauf"?
DerHagn
Beiträge: 379
Registriert: 10. Apr 2010, 21:11
Behörde:

Re: Stellenbeschreibung

Beitrag von DerHagn »

Nun gut, über das "vertretungsweise" kann man streiten. ;) Trotzdem ist ja auch fraglich, ob das nicht Aufgabe der 3. QE ist.
Die Sachbearbeiter geben Zahlungen/Sollstellungen im Programm xy ein und erlassen dazu Verwaltungsakte. 1x pro Woche wird der Zahlungslauf durhgeführt, d. h. alle eingegebenen Zahlungen "gehen raus". Der besagte Beamte gibt übrigens selbst auch diese Zahlungen/Sollstellungen ein. Stichwort 4-Augen-Prinzip.
GFunkt
Beiträge: 343
Registriert: 29. Nov 2016, 18:38
Behörde:

Re: Stellenbeschreibung

Beitrag von GFunkt »

Müsste es nicht umgekehrt sein, dass erst ein Verwaltungsakt vorliegen muss, auf dessen Grundlage dann Zahlungen ausgelöst werden? Wenn ein Sachbearbeiter 2. QE schon befugt ist Verwaltungsakte zu erlassen, warum sollte er dann nicht auch befugt sein im Programm xy die daran anschließenden Zahlungen einzugeben? Warum müsste nur das dann separat von der 3. QE erledigt werden? Diese sollte doch eigentlich die zugrundeliegenden Verwaltungsakte und ggf. auch die eingegebenen Zahlungen im Programm xy prüfen, bevor etwas nach außen geht. Aber alles, auch die Zahlung, erfolgt ohne weitere Prüfung? :shock:
DerHagn
Beiträge: 379
Registriert: 10. Apr 2010, 21:11
Behörde:

Re: Stellenbeschreibung

Beitrag von DerHagn »

Der Sachbearbeiter bearbeitet Anträge und verbescheidet diese. Die Bürger erhalten monatliche Zuschüsse, diese werden in der Form von Sollstellungen ins Programm eingegeben. Jede Woche findet ein Zahlungslauf statt, der eben diese eingegebenen Sollstellungen auszahlt. Den Zahlungslauf muss selbstverständlich ein Vorgesetzter freigeben (meines Wissens lediglich ein oder mehrere Mausklicks). Eine genaue Prüfung findet eher nicht statt.
Der Beamte, der die Zahlungsläufe durchführt, hinterlegt auch selbst Sollstellungen. Hierbei ist fraglich, wie das sog. 4-Augen-Prinzip ausgelegt wird.
Warum sollte ein SB der 2. QE keine Bescheide erlassen dürfen?
GFunkt
Beiträge: 343
Registriert: 29. Nov 2016, 18:38
Behörde:

Re: Stellenbeschreibung

Beitrag von GFunkt »

DerHagn hat geschrieben: 24. Jul 2020, 11:35 Den Zahlungslauf muss selbstverständlich ein Vorgesetzter freigeben (meines Wissens lediglich ein oder mehrere Mausklicks).
Dann ist das 4-Augen-Prinzip nach Ihrer eigenen Darstellung ja gewahrt. Was soll denn dann das eigentliche Problem sein?
DerHagn hat geschrieben: 24. Jul 2020, 11:35 Eine genaue Prüfung findet eher nicht statt.
Das ist dann ggf. das Problem des Vorgesetzten, der die Sollstellungen freigibt.
DerHagn hat geschrieben: 24. Jul 2020, 11:35 Der Beamte, der die Zahlungsläufe durchführt, hinterlegt auch selbst Sollstellungen. Hierbei ist fraglich, wie das sog. 4-Augen-Prinzip ausgelegt wird.
Er dürfte natürlich nicht die von ihm selbst hinterlegten Sollstellungen freigeben.
DerHagn hat geschrieben: 24. Jul 2020, 11:35 Warum sollte ein SB der 2. QE keine Bescheide erlassen dürfen?
Eben, genau meine Meinung wie ich schon geschrieben habe.
GFunkt hat geschrieben: 24. Jul 2020, 11:28 Wenn ein Sachbearbeiter 2. QE schon befugt ist Verwaltungsakte zu erlassen, warum sollte er dann nicht auch befugt sein im Programm xy die daran anschließenden Zahlungen einzugeben?
DerHagn
Beiträge: 379
Registriert: 10. Apr 2010, 21:11
Behörde:

Re: Stellenbeschreibung

Beitrag von DerHagn »

Danke für die Antworten.
Bzgl. der Zahlungsläufe müsste es aber doch auch genaue Regelungen geben, oder? Man kann ja diese (verantwortungsvolle) Aufgabe nicht an Hinz und Kunz übergeben?
Antworten