ich bräuchte mal Übersetzungshilfe von Gesetzestexten

Mein Werdegang war so, dass ich nach dem Abitur erst eine normale Ausbildung im öffentlichen Dienst gemacht habe (3 Jahre), danach habe ich Magister Soziologie studiert (6 Jahre) bevor ich über den Weg eines dualen Studiums (3 Jahre) wieder im öffentlichen Dienst gelandet bin, letztlich als Beamter. Meine Ausbildung und das erste Studium waren aber sozusagen themenfremd und keine Voraussetzung für meine jetzige Position.
Im Beamtenversorgungsgesetz steht ja, dass Ausbildungszeiten dennoch anerkannt werden können zur Ruhegehaltsberechnung:
[url]http://www.die-beamtenversorgung.de/versorgung/beamtvg.php?loadid=3#%C2%A712[/url]
Anerkannt wird danach auf jeden Fall das duale Studium, weil ich da ja schon Beamter auf Widerruf war.
- Wie ist es mit meinem ersten Studium? Werden davon auch 3 Jahre anerkannt? Interpretiere ich den Paragraphen richtig?
- Wie ist es mit der Ausbildung, die ja auch im ÖD war, wenn auch inhaltlich nicht relevant für meine jetzige Position?
Vielleicht hat da jemand ja einen genaueren Überblick
