Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

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AndyO
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von AndyO »

Pipapo hat geschrieben: 17. Jul 2020, 19:51 Nö. Warum sollte ich? Wer lesen kann, kann das auch in dem Link selber lesen.
Hier hast de deine Grüne Liste:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/ ... onFile&v=3

Verweist auf die von mir zitierte Drucksache 24/20. Damit schließt sich der Kreis. Natürlich nur für die, die des Lesens willens sind.
Pipapo
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Pipapo »

Und das steht drin, dass dem Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes zuzustimmen sei, was im von mir genannten Protokoll einen Tag später geschehen ist.
AndyO
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von AndyO »

Pipapo hat geschrieben: 17. Jul 2020, 20:03 Und das steht drin, dass dem Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes zuzustimmen sei, was im von mir genannten Protokoll einen Tag später geschehen ist.
Also noch mal für das Kleinkind:

Das hier steht in der Drucksache 24/20:

㤠107
Verordnungsermächtigung
Die Landesregierungen werden ermächtigt, die Zuständigkeit des Amtsgerichts nach
1. § 46 Absatz 3 Satz 2,
2. § 50 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Satz 5, § 30 Absatz 3
Satz 5 oder § 62 Absatz 5 Satz 3,
3. § 60 Absatz 3 Satz 2,
4. § 93 Absatz 3 Satz 6 und
5. § 94 Absatz 3 Satz 5
durch Rechtsverordnung einem anderen Amtsgericht zu übertragen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die
Landesjustizverwaltungen übertragen.“
f) Der bisherige § 107 wird § 108.
2. Dem Artikel 2 Absatz 4 wird folgende Nummer 3 angefügt:
‚3. In § 4 Absatz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „2020“ durch die Angabe „2024“ ersetzt.‘


https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=2

Es geht um eine Landesverordnung und nicht um den ER. Alles Andere ist wilde Spekulation. Und wenn du hier mit mir diskutieren willst, dann zitiere gefälligst! :(
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Pipapo »

Nö, mit dir zu diskutieren macht keinen Sinn. Du erkennt ja nicht mal, dass dein Zitat nur ein Textteil ist der im Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes steht.
Beendet wir das hier.
Hauptsache, die anderen Mitleser haben es verstanden.
AndyO
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von AndyO »

Pipapo hat geschrieben: 17. Jul 2020, 20:18 Nö, mit dir zu diskutieren macht keinen Sinn. Du erkennt ja nicht mal, dass dein Zitat nur ein Textteil ist der im Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes steht.
Beendet wir das hier.
Hauptsache, die anderen Mitleser haben es verstanden.
Das Einzige was die Verstehen ist, was du für ein Phantast bist, der seine Angaben nicht detailliert belegen kann und dann noch mit kleinkindlichem "ich will aber" punkten will. Werde mal erwachsen, wenn de mit Erwachsenen diskutieren willst. :(
AndyO
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von AndyO »

Telekom weiß wohl schon mehr. Hier aus dem TPS-SharePoint:

Vorabinformation zum Programm 2021 des Engagierten Ruhestands

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Konzernvorstand hat beschlossen, dass es ein Programm 2021 zum Engagierten Ruhestand für Beamtinnen und Beamte im Konzern Deutsche Telekom mit folgenden Parametern geben soll:

Beamtinnen und Beamte der Deutschen Telekom, welche die Antragsvoraussetzungen erfüllen und
im Jahr 1965 geboren sind, sollen den Engagierten Ruhestand zum Ablauf des 30. Dezember 2020 beantragen können.
im Jahr 1962 oder früher (1961, 1960, …) geboren sind, sollen den Engagierten Ruhestand zum Ablauf des 31. Januar 2021 beantragen können.
im Jahr 1963, 1964 oder 1966 geboren sind, sollen den Engagierten Ruhestand zum Ablauf des 31. Mai oder 30. Juni 2021 beantragen können.
Andere Zurruhesetzungstermine sind nicht vorgesehen. Das Programm steht noch unter dem Vorbehalt, dass die gesetzliche Verlängerung des Engagierten Ruhestands für 2021 in Kraft tritt. Das ist bisher noch nicht erfolgt. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, soll das ER-Programm 2021 am 10. August 2020 mit entsprechender Mitarbeiterkommunikation und Öffnung der Möglichkeit zur Antragstellung starten. Nach aktuellem Planungsstand wird die Antragsfrist für alle oben genannten Zurruhesetzungstermine dann spätestens am 4. September 2020 enden.

Alle weitere Details werden zum Programmstart kommuniziert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bis dahin keine weiteren Einzelheiten nennen können. Sollten Sie sich ab dem 10. August 2020 im Urlaub befinden, empfehlen wir, mit Ihrer Führungskraft oder einer Kollegin/ einem Kollegen des Vertrauens zu besprechen, wie Sie dann zeitnah an die relevanten Informationen gelangen und den ER-Antrag ggf. auch offline stellen können.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Torbea65 »

AndyO hat geschrieben: 17. Jul 2020, 22:16 Telekom weiß wohl schon mehr. Hier aus dem TPS-SharePoint:

Vorabinformation zum Programm 2021 des Engagierten Ruhestands

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Konzernvorstand hat beschlossen, dass es ein Programm 2021 zum Engagierten Ruhestand für Beamtinnen und Beamte im Konzern Deutsche Telekom mit folgenden Parametern geben soll:

Beamtinnen und Beamte der Deutschen Telekom, welche die Antragsvoraussetzungen erfüllen und
im Jahr 1965 geboren sind, sollen den Engagierten Ruhestand zum Ablauf des 30. Dezember 2020 beantragen können.....
So steht es im Intranet.

Aber warum mit Ablauf des 30.12.20 und nicht 31.12.20.
Was ist, wenn man zum 01.01.2019 befördert wurde?
Dann fehlt ja ein Tag, damit das letzte Amt ruhegehaltsfähig ist.
AndyO
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von AndyO »

Torbea65 hat geschrieben: 18. Jul 2020, 09:10 Aber warum mit Ablauf des 30.12.20 und nicht 31.12.20.
Was ist, wenn man zum 01.01.2019 befördert wurde?
Dann fehlt ja ein Tag, damit das letzte Amt ruhegehaltsfähig ist.
Ich finde das ist ein sauberes "klar Schiff" machen. Bis auf einen Jahrgang der auf die Neuregelung des ER warten musste durften dann die letzten 14 Jahre alle mit 55 gehen, die die Formalkriterien erfüllten. Die Altregelung läuft bis 31.12.2020. Hier wollte man wohl keine Diskussionen und ich gehe davon aus, das Jahrgang 65 nach dem Bestandsgesetz durchgezogen wird. Mit dem Termin gibt es auch den höheren Versorgungsfreibetrag von 2020. Wer weiter Pokern will oder Beförderungen ins Trockene zu bringen hat, kann das tun. Dann geht's halt 2022 weiter.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von paul123 »

AndyO hat geschrieben: 18. Jul 2020, 12:10 Mit dem Termin gibt es auch den höheren Versorgungsfreibetrag von 2020.
Ist das gesichert? Gibt es den Versorgungsfreibetrag für einen etwas geringeren Steuerabzug auch bei Vorruhestand und nicht nur bei regulärer Alterspension?

Der Unterschied von 2020 auf 2021 sind glaube ich 60 + 18 Euro Jahreseinkommen auf die keine Steuer zu zahlen sind. Von einem maximalen Freibetrag von 1.140 auf 1.200 Euro und einem Zuschlag von 342 Euro 2021 auf noch 360 Euro im Jahr 2020.
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zeerookah
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von zeerookah »

paul123 hat geschrieben: 18. Jul 2020, 19:20 Gibt es den Versorgungsfreibetrag für einen etwas geringeren Steuerabzug auch bei Vorruhestand und nicht nur bei regulärer Alterspension?
Ja :!:
AndyO
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von AndyO »

zeerookah hat geschrieben: 19. Jul 2020, 08:11
paul123 hat geschrieben: 18. Jul 2020, 19:20 Gibt es den Versorgungsfreibetrag für einen etwas geringeren Steuerabzug auch bei Vorruhestand und nicht nur bei regulärer Alterspension?
Ja :!:
Die Frage müsste präzisiert werden: Gelten die Altersgrenzen von 60/63 Jahre lt. § 19 Abs. 2 EStG?

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__19.html

Dann wären die Dinge bzgl. ER in 99% der Fälle nur vom Lebensalter und nicht vom Eintrittsdatum abhängig.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Siggi09 »

AndyO hat geschrieben: 17. Jul 2020, 20:09 f) Der bisherige § 107 wird § 108.
2. Dem Artikel 2 Absatz 4 wird folgende Nummer 3 angefügt:
‚3. In § 4 Absatz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „2020“ durch die Angabe „2024“ ersetzt.‘
[/i]

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=2

Es geht um eine Landesverordnung und nicht um den ER. Alles Andere ist wilde Spekulation. Und wenn du hier mit mir diskutieren willst, dann zitiere gefälligst! :(
Hallo Andy,

Du irrst:

Im geänderten und von BT und BR zugestimmten Gesetzentwurfs (Drucksache 19/12088) steht auf Seite 72, Artikel 2, Änderung anderer Rechtsvorschriften:

"(4) Das Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2426), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1944) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Nummer 2 werden die Wörter „Deutsche Postbank AG“ durch die Wörter „DB Privat- und Firmenkundenbank AG“ ersetzt.
2. § 2 Absatz 3 Satz 3 wird aufgehoben.
"

Das ist also der betreffende Artikel 2 Absatz 4, dem nun noch die Nummer 3 angefügt wird (Drucksache 24/20):

3. In § 4 Absatz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „2020“ durch die Angabe „2024“ ersetzt.

Und diese Nummer 3 bezieht sich auf das Gesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/bedbpstruktg/__4.html

Und dort heisst es in §4 Absatz (1):

"(1) Beamtinnen und Beamte nach § 1 Nr. 2 können bis zum 31. Dezember 2020 auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn"

Und in diesem Satz wird 2020 durch 2024 ersetzt.

Und damit wird der engagierte Vorruhestand bis 31.12.2024 verlängert. Der Rest ist Formsache und da wir noch 2020 haben, ist auch keine Eile geboten.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von AndyO »

Siggi09 hat geschrieben: 21. Jul 2020, 18:00 Hallo Andy,

Du irrst:

Im geänderten und von BT und BR zugestimmten Gesetzentwurfs (Drucksache 19/12088) steht auf Seite 72, Artikel 2, Änderung anderer Rechtsvorschriften:
...
Verdi hat seine Seite jetzt präzisiert. Klar ist der Bundesrat nur Formsache. Nur ist diese Stand heute nicht erledigt. Und somit irre ich auch nicht. Verdi & DPVKOM haben sich viel zu früh mit ungelegten Eiern feiern lassen. Prot-In war nicht so vorlaut. Jahrgang 65 zum 30.12.2020 geht dann ja ohnehin noch mit der Altregelung. Spätestens im Januar müsste die Gesetzesänderung dann für 2021 erfolgt sein.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Siggi09 »

AndyO hat geschrieben: 21. Jul 2020, 22:53 Verdi hat seine Seite jetzt präzisiert.
Link?
AndyO
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von AndyO »

Siggi09 hat geschrieben: 21. Jul 2020, 23:14 Link?
Stand weiter oben:

https://tk-it-bayern.verdi.de/beamte/++ ... 5400ed87ba
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