Hier hast de deine Grüne Liste:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/ ... onFile&v=3
Verweist auf die von mir zitierte Drucksache 24/20. Damit schließt sich der Kreis. Natürlich nur für die, die des Lesens willens sind.
Moderator: Moderatoren
Hier hast de deine Grüne Liste:
Also noch mal für das Kleinkind:
Das Einzige was die Verstehen ist, was du für ein Phantast bist, der seine Angaben nicht detailliert belegen kann und dann noch mit kleinkindlichem "ich will aber" punkten will. Werde mal erwachsen, wenn de mit Erwachsenen diskutieren willst.Pipapo hat geschrieben: ↑17. Jul 2020, 20:18 Nö, mit dir zu diskutieren macht keinen Sinn. Du erkennt ja nicht mal, dass dein Zitat nur ein Textteil ist der im Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes steht.
Beendet wir das hier.
Hauptsache, die anderen Mitleser haben es verstanden.
So steht es im Intranet.AndyO hat geschrieben: ↑17. Jul 2020, 22:16 Telekom weiß wohl schon mehr. Hier aus dem TPS-SharePoint:
Vorabinformation zum Programm 2021 des Engagierten Ruhestands
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Konzernvorstand hat beschlossen, dass es ein Programm 2021 zum Engagierten Ruhestand für Beamtinnen und Beamte im Konzern Deutsche Telekom mit folgenden Parametern geben soll:
Beamtinnen und Beamte der Deutschen Telekom, welche die Antragsvoraussetzungen erfüllen und
im Jahr 1965 geboren sind, sollen den Engagierten Ruhestand zum Ablauf des 30. Dezember 2020 beantragen können.....
Ich finde das ist ein sauberes "klar Schiff" machen. Bis auf einen Jahrgang der auf die Neuregelung des ER warten musste durften dann die letzten 14 Jahre alle mit 55 gehen, die die Formalkriterien erfüllten. Die Altregelung läuft bis 31.12.2020. Hier wollte man wohl keine Diskussionen und ich gehe davon aus, das Jahrgang 65 nach dem Bestandsgesetz durchgezogen wird. Mit dem Termin gibt es auch den höheren Versorgungsfreibetrag von 2020. Wer weiter Pokern will oder Beförderungen ins Trockene zu bringen hat, kann das tun. Dann geht's halt 2022 weiter.
Ist das gesichert? Gibt es den Versorgungsfreibetrag für einen etwas geringeren Steuerabzug auch bei Vorruhestand und nicht nur bei regulärer Alterspension?
Die Frage müsste präzisiert werden: Gelten die Altersgrenzen von 60/63 Jahre lt. § 19 Abs. 2 EStG?
Hallo Andy,AndyO hat geschrieben: ↑17. Jul 2020, 20:09 f) Der bisherige § 107 wird § 108.
2. Dem Artikel 2 Absatz 4 wird folgende Nummer 3 angefügt:
‚3. In § 4 Absatz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „2020“ durch die Angabe „2024“ ersetzt.‘[/i]
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=2
Es geht um eine Landesverordnung und nicht um den ER. Alles Andere ist wilde Spekulation. Und wenn du hier mit mir diskutieren willst, dann zitiere gefälligst!
Verdi hat seine Seite jetzt präzisiert. Klar ist der Bundesrat nur Formsache. Nur ist diese Stand heute nicht erledigt. Und somit irre ich auch nicht. Verdi & DPVKOM haben sich viel zu früh mit ungelegten Eiern feiern lassen. Prot-In war nicht so vorlaut. Jahrgang 65 zum 30.12.2020 geht dann ja ohnehin noch mit der Altregelung. Spätestens im Januar müsste die Gesetzesänderung dann für 2021 erfolgt sein.