Beamtenrechtliche Höherbewertung

Forum für die Beamten der Deutschen Bahn.

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Grobock
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Beamtenrechtliche Höherbewertung

Beitrag von Grobock »

Hallo liebe Forenmitglieder,

mal angenommen es wurde ein Posten für eine Beamtenrechtliche Höherbewertung ausgeschrieben und veröffentlicht. P1 und P2 haben sich auf diesen Posten beworben. Beide Bewerber erfüllen die Anforderungen bis auf einen Punkt. Dieser Punkt hat in der Vergangenheit für den ausgeschriebenen Posten aber nie eine Rolle gespielt! Ist es zulässig eine Ausschreibung (vermutlich aus persönlichen Gründen) so zu gestalten, dass z.B. P1 gar keine Chance auf den Posten hat obwohl er nach Ada sogar vor P2 liegt?
Vielen Dank im Voraus.
watschenmann
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Re: Beamtenrechtliche Höherbewertung

Beitrag von watschenmann »

Sind Ausschreibungen nicht generell so formuliert, dass nur die gewünschte Person geeignet ist und genommen wird? ;)
Grobock
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Re: Beamtenrechtliche Höherbewertung

Beitrag von Grobock »

Ist das so? Genau um diese Informationen geht es mir. Ich bin Angestellter ergo geht es nicht um mich. Ich finde es unmöglich wie auf diese Art und Weise mit Kollegen umgesprungen wird die es sicherlich nicht weniger verdient hätten und sogar länger dabei sind...
Grobock
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Re: Beamtenrechtliche Höherbewertung

Beitrag von Grobock »

watschenmann hat geschrieben: 24. Jun 2020, 09:56 Sind Ausschreibungen nicht generell so formuliert, dass nur die gewünschte Person geeignet ist und genommen wird? ;)
Außerdem bleiben dann noch die Fragen: Wozu gibt es die ADA? Wofür werden Mitarbeitergespräche geführt in denen die Beurteilung nachweislich sehr gut ist wenn dann in der Ausschreibung auf einmal ein Punkt auftaucht der für den posten nie eine Rolle gespielt hat?
bahnbiajotta
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Re: Beamtenrechtliche Höherbewertung

Beitrag von bahnbiajotta »

Dann bleibt nur noch Klage von P1.
echterBAHNER
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Re: Beamtenrechtliche Höherbewertung

Beitrag von echterBAHNER »

ADA gilt schon lange nicht mehr, es zählen die Beurteilungen. Sind sie gleich geht das immer weiter zurück in den Beurteilungen und irgendwann gibt es den Unterschied. Mal abgesehen davon wird der Dienstposten ja ausgeschrieben und du musst dich bewerben ( so kenne ich das aus meinem EX Bereich) und da durchläuft man das ganze Bewerbungsprozedere. Das der Posten intern schon für jemanden vorgesehen ist wird dir niemand sagen, zumindest nicht vor zeugen 😂

Achha, wegen dem Punkt der nie eine Rolle spielte...... Völlig egal. Im Zweifel spielt der gerade eine Rolle. Man hat eigentlich Null Chance wenn der DP schön für jemanden " ausgewählt" wurde
Grauwolf59
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Re: Beamtenrechtliche Höherbewertung

Beitrag von Grauwolf59 »

Wenn ein DP wegen beamtenrechtlicher Höherbewertung ausgeschrieben wird ist es doch i.d.R. so, dass der der aktuelle DP-Inhaber befördert werden soll. Da kann man in den meisten Fällen schon ein sehr exakt zugeschnittenes Anforderungsprofil festlegen. 8-)
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Ruheständler
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Re: Beamtenrechtliche Höherbewertung

Beitrag von Ruheständler »

Grauwolf59 hat geschrieben: 24. Jun 2020, 15:48 Da kann man in den meisten Fällen schon ein sehr exakt zugeschnittenes Anforderungsprofil festlegen. 8-)
...das kommt darauf an ,,objektiv,, gesehen bedeutet unbeeinflusst von einer persönlichen Meinung ,,subjektiv,, gesehen bedeutet dass es nur für einen persönlich gilt.
Der Dienstherr sieht solche Sachen eh nur aus seiner eigenen,für die meisten Betroffenen nicht nachvollziehbaren Sicht😒
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Grauwolf59
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Re: Beamtenrechtliche Höherbewertung

Beitrag von Grauwolf59 »

Der Dienstherr sieht solche Sachen eh nur aus seiner eigenen,für die meisten Betroffenen nicht nachvollziehbaren Sicht😒
...wenn es bei mir so gewesen wäre, hätte ich u.U. meine letzte Beförderung nicht bekommen, meinen Arbeitsplatz verloren und würde wohl im DB-Jobservice-Faden mitdiskutieren... ;)
Um von A5 bis Axx befördert zu werden musste ich mich nie auf meinen eigenen AP/DP bewerben, der wurde entweder höher gestuft und später kam dann die Beförderung, oder ich habe mich auf einen ausgeschriebenen höher bewerteten DP beworben, und der war normalwerweise nicht schon besetzt.
Rhein-Bahner
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Re: Beamtenrechtliche Höherbewertung

Beitrag von Rhein-Bahner »

Grauwolf59 hat geschrieben: 24. Jun 2020, 17:32
Der Dienstherr sieht solche Sachen eh nur aus seiner eigenen,für die meisten Betroffenen nicht nachvollziehbaren Sicht😒
...wenn es bei mir so gewesen wäre, hätte ich u.U. meine letzte Beförderung nicht bekommen, meinen Arbeitsplatz verloren und würde wohl im DB-Jobservice-Faden mitdiskutieren... ;)
Um von A5 bis Axx befördert zu werden musste ich mich nie auf meinen eigenen AP/DP bewerben, der wurde entweder höher gestuft und später kam dann die Beförderung, oder ich habe mich auf einen ausgeschriebenen höher bewerteten DP beworben, und der war normalwerweise nicht schon besetzt.
Tja Grauwolf59, da hatten Sie mal Glück gehabt. Ihren Apl scheinen Sie nicht verloren zu haben, Glückwunsch. So kann es natürlich auch gehen und das ist gut so.
Ich weiß jetzt zwar nicht was ein "DB-Jobservice-Faden" ist, den Sie zitieren und in dem Sie nicht mitdiskutieren "müssen", es aber wohl tun, wenn Sie damit das DB Jobservice-Forum meinen. :roll:
Anders als Sie erfahren mussten, gibt es natürlich Beispiele, wo sich Beamte in Ihrer Karriere auch schon mal selber auf den eigenen Dp bewerben mussten, ohne eine Höherbewertung. Und es gibt bestimmt Dp-Ausschreibungen, wo der Stellenbewerber bereits vor den Bewerbungsgesprächen ausgewählt wurde. Dort war man dann nur noch Statist eingeladen, damit der Arbeitgeber den Nachweis der Ausgewogenheit im Auswahlverfahren bestätigt bekommt. Alles gut, das konnte dann auch mal zu seinem Vorteil sein, wenn man sich auf seinen eigenen Dp bewerben musste. Es gibt natürlich auch postive Beispiele wie die Ihre. Aber dennoch danke für Ihre persönliche Info und passen Sie auf ihren Apl auf, viele hier haben ihn verloren. ;)
Grauwolf59
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Re: Beamtenrechtliche Höherbewertung

Beitrag von Grauwolf59 »

Lieber Rhein-Bahner,

mit DB-JobService-Faden meine ich die speziellen Threads zum Thema DB Jobservice. Geantwortet habe ich im Unterforum Deutsche Bahn unter dem Thread "Beamtenrechtliche Höherbewertung", aber das nur nebenbei, und das tut auch nichts zur Sache. ;)
Ich wollte in keinster Weise die gegenteiligen Erfahrungen anderer Kollegen in Abrede stellen. Dass bei Bahn AG/BEV schon seit langem vieles im Argen liegt ist mir nach 45 Dienstjahren auch bekannt. Ich wollte nur meine persönliche Erfahrung schildern, und die sollte keineswegs ein Affront gegenüber den Kollegen sein die es zu Job-Service verschlagen hat.
Rhein-Bahner
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Re: Beamtenrechtliche Höherbewertung

Beitrag von Rhein-Bahner »

Grauwolf59 hat geschrieben: 24. Jun 2020, 23:00 Lieber Rhein-Bahner,

mit DB-JobService-Faden meine ich die speziellen Threads zum Thema DB Jobservice. Geantwortet habe ich im Unterforum Deutsche Bahn unter dem Thread "Beamtenrechtliche Höherbewertung", aber das nur nebenbei, und das tut auch nichts zur Sache. ;) ......................
Gut, hier liegt wohl ein Missverständnis vor. Seit Gründung des Forums "Deutsche Bahn", wurden "fast alle" Beiträge hier unter dem Gesichtspunkt verfasst, dass die Verfasser von einem Jobverlust bei der DB AG betroffen oder bedroht sind. Analaog des Thread's "Telekom und Deutsche Post", deren Beamte es vor den DB AG-Beamten getroffen hat.

Andere Themen, die Beamten im aktiven Dienst betreffend, wurden meistens unter dem Allgemeinen Thread (Faden) "Bundesbeamte" behandelt. Gut, Themen wie z. B. "KVB" sind noch spezielle Bahnthemen und gehören hier hin.

Aber selbst das Thema "Deutsche Bahn - Personalabbau 2015" (incl. Personalgewinnung) wurde seinerzeit verfasst, als Info für die Beamten (Angestellten/Arbeiter) die keine festen Job's mehr haben und wissen sollten wohin der Weg der DB AG geht und Ihren Apl-Verlust begründet.

Also bleibt festzuhalten:
Es gibt Themen, die aus Sicht eines Beamten bei DB Jobservice evtl. anders betrachtet werden können, als aus Sicht eines noch "aktiven" Beamten. Dazu gehört dann auch die "Beamtenrechtliche Höherbewertung".
(Verbeamtete) Kollegen der DBAG "ohne Jobverlust" lesen und posten mittlerweile auch unter dem Thema "Deutsche Bahn" mit und unter diesem Gesichtspunkt ist Ihr Beitrag zu sehen. Das müssen wir, speziell ich, die wir zum DB Jobservice gehören, dann etwas auseinanderhalten. Und die aktiven Beamten ohne Jobverlust, denken dann bitte etwas sensibilisiert daran, das es hier viele Themen gibt, die nicht unter dem Oberbegriff "DB Jobservice" gepostet sind, aber dennoch Thema das Thema "Jobverlust" als Grundlage haben.
Ihren Beitrag habe ich dann leider falsch aufgefasst, mit den Jahren werde ich hier wohl "betriebsblind". Es wird vieles komplizierter.

Natürlich würde ich auch lieber hier unter dem Thread "Beamten-Poesie" posten. ;)
echterBAHNER
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Re: Beamtenrechtliche Höherbewertung

Beitrag von echterBAHNER »

Ich habe auch schon erlebt das ein komplettes Bewerbungsgedöns mit Test und Gespräch gemacht wurde für nix. Schade für die anderen, den posten hatte ich schon in der Tasche.

Auch das bewerben auf den eigenen podten kenne ich, das verschlug mich zu Jobservice. 🤷‍♂️
Bahnerin
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Re: Beamtenrechtliche Höherbewertung

Beitrag von Bahnerin »

Huhu,
so kenne ich das aus der Praxis:

BEVOR ein Stelle mit einer beamtenrechtlichen Höherbewertung ausgeschrieben wird, steht fest, wer die Bewertung (bzw. den Apl) bekommt - es ist ja dessen Stelle. Andere Bewerber haben keine Chance AUF DIESE Stelle - der Stelleninhaber ist geschützt sozusagen.
Wird dann irgendwann die eigene Stelle ausgeschrieben (darüber sprechen der Beamte (Stelleninhaber), der HR-Bereich und der Chef im Vorfeld), haben alle anderen keine Chance.
Doof daran ist eigentlich nur, dass das BEV kaum noch Stellen vergibt, so dass Beförderungen bei der Bahn zwar möglich, aber ziemlich unwahrscheinlich sind (ist natürlich auch ein bisschen laufbahnabhängig).

Dieses Procedere unterscheidet sich nicht von dem, wie es bei Angestellten praktiziert wird, die höhergruppiert werden sollen. Nur, dass es für die Angestellten einfacher ist, eine Stelle zu bekommen.

Wirklich zu besetzende Stellen erkennt man daran, dass sie auch extern ausgeschrieben sind :-)

LG, Bahnerin
ICE-Loki
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Re: Beamtenrechtliche Höherbewertung

Beitrag von ICE-Loki »

Es kommt dabei darauf an, wieviel gleichwertige Arbeitsplätze vorhanden sind.
Beispiel 1: Sachbearbeiter für Krankenangelegenheiten. Es gibt nur diesen einen Arbeitsplatz auf dieser Dienststelle. Da ist die Beförderung bereits mit "Passbild" vorweg entschieden
Beispiel 2: Lokführer im Streckendienst. Es gibt 150 Arbeitsplätze auf dieser Dienststelle. Eine Beförderung steht an. Zehn Bewerber kämen in Betracht. Jetzt zählen zunächst die letzten Beurteilungen, in Verbindung mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit. Lebensalter oder gar ADA spielen kaum eine Rolle. Bleiben dennoch mehrere Bewerber gleichwertig übrig, kommt es zur "Bestenauswahl". In diesen Fällen mußten die Bewerber einen "Wissenstest" absolvieren, eine Art Prüfung eben. Wenn da jemand morgens "mit dem linken Fuß" aufgestanden ist ......
In meinem konkreten Fall lief es etwa so:
Sechs Lokf-9-Dienstposten waren zu besetzen.
Ein Kollege und ich, wurden "durchgewunken". Weitere sechs Bewerber mußten sich also um die verbliebenen vier Posten drängeln.
Es dauerte eine gefühlte Ewigkeit, denn die Terminsetzung zur Bestenauswahl, kann nur mit der Beteiligung der Personalvertretung ergehen.
Irgendwann, nach ca. einem halben Jahr kam dann für alle sechs die erlösende Nachricht.
P.S.
Weitere drei Monate später wurden zwei Posten "nachgeschoben", und alle waren selig.
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