Ein paar Fragen zur Dienstunfähigkeit

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Heinz A.
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Ein paar Fragen zur Dienstunfähigkeit

Beitrag von Heinz A. »

Hallo,

ich hätte ein paar Fragen zur Dienstunfähigkeit.

Ich bekam von meinem Dienstherrn die Aufforderung zu einer ärztlichen Untersuchung gem § 26 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. §44 , § 47 LBG da ich seit 7 Monaten krankgeschrieben bin.
Unzumutbare schikanöse Umstände im Kollegenkreis haben zu meiner Dienstunfähigkeit geführt, und ich befinde mich momentan in fachärztlicher Behandlung.

Die Vorgehensweise die mein Dinestherr an den Tag legt zeigt mir eindeutig, dass er mit mir abgeschlossen hat und mich abservieren möchte.
Er stützt sich auf eine "vermutete Dienstunfähigkeit" und schickt mich deshalb zum Amtsarzt.

Zu meinen Fragen:

1. Der Amtsarzt fungiert ja, wenn ich das richtig verstanden habe, als Gutachter. Er untersucht mich, und teilt das Ergebnis meinem Dienstherrn mit.
In der schriftlichen Aufforderung steht aber nirgends, auf was mich genau der Amtsarzt untersuchen soll. Von daher, auf was stützt sich dann der Amtsarzt bei seiner Begutachtung ?

2. Selbst wenn der AA zu dem Ergebnis kommt, dass ich wieder dienstlich voll einsetzbar bin (in den nächsten 6 Monaten), hat der Diensterherr trotzdem die Möglichkeit mich in den Ruhestand zu versetzen ?

3. Ist es denn dann wirklich so einfach, dass der Dienstherr sich gegen den AA durchsetzt und trotzdem die Ruhestandsurkunde übersenden kann ?
Mir ist schon klar, dass ich mich dagegen gerichtlich wehren kann, allerdings zählt ja dann das Urteil des AA rein gar nichts, wenn der Dienstherr trotzdem seinen Willen durchsetzt ?

4. Muss der Dienstherr sich nicht bemühen, das wenn meine Dienstfähigkeit in den nächsten 6 Monaten wieder voll hergestellt werden kann, mich bei einer anderem Behörde unterzubringen, sprich eine Spannungsversetzung zuerst in Betracht ziehen bevor er mich direkt in den Ruhestand versetzen möchte ?

Vielen Dank für Eure Antworten !
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Bruce Springsteen
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Re: Ein paar Fragen zur Dienstunfähigkeit

Beitrag von Bruce Springsteen »

1. Das Ergebnis ist eher eine Einschätzung. Zeige auf, dass ein Wechsel deine jetzige Dienstunfähigkeit mit großer Wahrscheinlichkeit aufheben würde.
2. Nein, das würde er spätestens vorm Arbeitsgericht nicht gewinnen. Der Bericht des AA hat Gewicht, das kann deine Stelle nicht einfach so sich hinbiegen, wie sie es gern hätten.
3. siehe 2.
4. Mach es selber! Warum schiebst du die Verantwortung auf eine Stelle, die dir eh nur böses will!? Eben..
Pipapo
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Re: Ein paar Fragen zur Dienstunfähigkeit

Beitrag von Pipapo »

Verwaltungsgericht, nicht Arbeitsgericht.
Yanna77
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Re: Ein paar Fragen zur Dienstunfähigkeit

Beitrag von Yanna77 »

Hallo Heinz!

Der Dienstherr muss sich nicht an das Gutachten halten. Er würde es aber in einem Gerichtsverfahren schwerer haben. Aber ob es so kommt wie Du befürchtet, ist reine Spekulation.

In Deinem Fall kann ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht sehr sinnvoll sein. Er kann bereits die Anordnung zur amtsärztlichen Untersuchung rechtlich prüfen und Dir ggf. auch danach zur Seite stehen.

Darüber hinaus kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen: Werde selbst aktiv und schlag dem Dienstherrn vor, wie Du künftigverwendet werden willst. Auch der Personalrat kann Dir vielleicht weiterhelfen.

Zu Guter letzt: Rechne Dir aus, was Du im Fall der Fälle an Pension erhalten würdest oder lass es Dir von der Besoldungsstelle ausrechnen. Das nimmt Dir vielleicht etwas die Angst vor der Pensionierung.
Heinz A.
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Re: Ein paar Fragen zur Dienstunfähigkeit

Beitrag von Heinz A. »

Yanna77 hat geschrieben: 22. Jun 2020, 08:41 Hallo Heinz!

Der Dienstherr muss sich nicht an das Gutachten halten. Er würde es aber in einem Gerichtsverfahren schwerer haben. Aber ob es so kommt wie Du befürchtet, ist reine Spekulation.

In Deinem Fall kann ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht sehr sinnvoll sein. Er kann bereits die Anordnung zur amtsärztlichen Untersuchung rechtlich prüfen und Dir ggf. auch danach zur Seite stehen.

Darüber hinaus kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen: Werde selbst aktiv und schlag dem Dienstherrn vor, wie Du künftigverwendet werden willst. Auch der Personalrat kann Dir vielleicht weiterhelfen.

Zu Guter letzt: Rechne Dir aus, was Du im Fall der Fälle an Pension erhalten würdest oder lass es Dir von der Besoldungsstelle ausrechnen. Das nimmt Dir vielleicht etwas die Angst vor der Pensionierung.

Hallo Yanna77 und danke für deine aufbauenden Worte. ;)
Selbst wenn sich der DH an das Gutachten des AA halten sollte, dann aber die Begründung in den Raum wirft keine Verwendung mehr auf seiner Dienststelle zu haben (Begründung bleibt dahin gestellt), kann er mich doch trotzdem in den Ruhestand schicken, oder ?
Ich stufe meinen DH so ein, dass er dann alle Hebel in Bewegung setzen wird, um mir eine andere Dienststelle anzuweisen, welche allerdings otopisch weit weg von meiner jetzigen Dienststelle sein wird, aus reiner Schikane.(ganz nach dem Motto, wir haben ja unsere Pflicht dann damit getan, soll er doch sehen wie er auf seine neue Dienststelle kommt)
Ist er denn dazu überhaupt berechtigt, und spielen denn private Gründe da auch mit eine Rolle ? (bin nicht verheiratet und kinderlos)

Auf Vorschläge meinerseits wurde bis dato seitens des DH nicht eingegangen, lapidare wörtliche Begründung seitens des DH "halten sie sich am Riemen". Der "gute" Personalrat mobbt und schikaniert schön brav gegen mich mit, denn ansonsten könnte er der nächste auf der Liste sein.
Ich bin die letzten Jahre systematisch schikaniert und fertig gamcht worden und keiner schreitet ein. Erst jetzt nachdem mich der Arzt über längere Zeit krankgeschrieben hat, um wieder einigermaßen zu Kräften zu kommen, geht nun die Schikaniererei mittels AA weiter.

Ich habe selbst schon Ausschau nach einer anderen Diensstelle gehalten, aber im Umkreis von 150km und anhand der momentanen Situation auf dem Arbeitsmarkt hier aussichtslos.

Ich habe mir schon selber die Pension ausgerechnet, reicht hinten und vorne nicht aus. :?

Ich bin wirklich am Ende mir meiner Kraft...........
Pipapo
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Re: Ein paar Fragen zur Dienstunfähigkeit

Beitrag von Pipapo »

Wie geht es deiner Hüfte?
Heinz A.
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Re: Ein paar Fragen zur Dienstunfähigkeit

Beitrag von Heinz A. »

Pipapo hat geschrieben: 23. Jun 2020, 16:52 Wie geht es deiner Hüfte?
Die Hüfte macht kaum noch Probleme, dank eine Rehamaßnahme die ich seinerseits abgeschlossen hatte.
Warum fragst du danach ?
Kerberos
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Re: Ein paar Fragen zur Dienstunfähigkeit

Beitrag von Kerberos »

Heinz A. hat geschrieben: 23. Jun 2020, 16:17Erst jetzt nachdem mich der Arzt über längere Zeit krankgeschrieben hat, um wieder einigermaßen zu Kräften zu kommen, geht nun die Schikaniererei mittels AA weiter.
Ich kann darin keine Schickane erkennen, nach längerer Krankheit ist das ein normaler Vorgang.
Heinz A.
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Re: Ein paar Fragen zur Dienstunfähigkeit

Beitrag von Heinz A. »

Kerberos hat geschrieben: 23. Jun 2020, 17:27
Heinz A. hat geschrieben: 23. Jun 2020, 16:17Erst jetzt nachdem mich der Arzt über längere Zeit krankgeschrieben hat, um wieder einigermaßen zu Kräften zu kommen, geht nun die Schikaniererei mittels AA weiter.
Ich kann darin keine Schickane erkennen, nach längerer Krankheit ist das ein normaler Vorgang.
"Normal" wäre doch, dass sich der DH nach deinem Gesundheitszustand erkundigt, Vorkehrungen zur Abschaffung dieser innerbehördlichen Missstände trifft und dir es danach ermöglicht, deinen Dienst schikanefrei wieder aufzunehmen.
Kerberos
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Re: Ein paar Fragen zur Dienstunfähigkeit

Beitrag von Kerberos »

Okay, vorm Amtsarztbesuch wäre zunächst ggf. ein BEM angebracht, wo solche Fragen geklärt werden sollten, ansonsten gilt aber die 6-3-6-Regel.
Heinz A.
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Re: Ein paar Fragen zur Dienstunfähigkeit

Beitrag von Heinz A. »

Selbst wenn der AA feststellt, dass in den nächsten 6 Monaten ich wieder voll diensfähig sein werde, kann der DH trotzdem auf vorzeitige Dienstunfähigkeit einen entlassen ?
Kerberos
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Re: Ein paar Fragen zur Dienstunfähigkeit

Beitrag von Kerberos »

Der AA gibt nur eine Empfehlung ab, der Dienstherr entscheidet sodann auch ggf. gegen den Willen des Beamten. Wie schon geschrieben bleibt dann noch Weg zum Verwaltungsgericht. Die Dienstherr ist doch aber bemüht eine Frühpensionierung möglichst zu vermeiden.
Heinz A.
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Re: Ein paar Fragen zur Dienstunfähigkeit

Beitrag von Heinz A. »

Kerberos hat geschrieben: 23. Jun 2020, 18:31 Der AA gibt nur eine Empfehlung ab, der Dienstherr entscheidet sodann auch ggf. gegen den Willen des Beamten. Wie schon geschrieben bleibt dann noch Weg zum Verwaltungsgericht. Die Dienstherr ist doch aber bemüht eine Frühpensionierung möglichst zu vermeiden.
Schon einmal jemand hier diesen Fall gehabt, dass DH gegen Entscheidung von AA vorgeht ?
GFunkt
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Re: Ein paar Fragen zur Dienstunfähigkeit

Beitrag von GFunkt »

Heinz A. hat geschrieben: 23. Jun 2020, 18:38 Schon einmal jemand hier diesen Fall gehabt, dass DH gegen Entscheidung von AA vorgeht ?
Der Amtsarzt entscheidet nichts, also braucht der Dienstherr auch nicht dagegen "vorgehen".
Heinz A.
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Re: Ein paar Fragen zur Dienstunfähigkeit

Beitrag von Heinz A. »

GFunkt hat geschrieben: 24. Jun 2020, 06:46
Heinz A. hat geschrieben: 23. Jun 2020, 18:38 Schon einmal jemand hier diesen Fall gehabt, dass DH gegen Entscheidung von AA vorgeht ?
Der Amtsarzt entscheidet nichts, also braucht der Dienstherr auch nicht dagegen "vorgehen".
dann nenne es von mir aus der DH überstimmt den AA.........
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