schneesturm hat geschrieben: ↑18.05.2020 13:48
Vers. / Anwalt sind schon mit im Boot.
Vielleicht muss es nochmal geschrieben werden. Die Beamten hier sind ja nach vielen, vielen Dienstjahren unverschuldet vom Apl-Verlust betroffen, oftmals im Alter um die obligatorischen "55". Manche nutzen das als willkommene Gelegenheit zur Veränderung. Aber für viele ist das ein herber Schnitt, man findet aus vielerlei Gründen keinen passenden Job, hat keine Beförderungsmöglichkeiten mehr sowie weitere Nachteile und muss sich dauernd erklären.
Als Beamter der Bundesrepublik Deutschland muss man seine Pflichten und sollte auch seine Rechte kennen. Die stehen in öffentlich zugänglichen (Bundes-)Gesetzen und da ein Beamter lesen und begreifen können müsste, kann er diese Gesetze dort nachlesen und in etwa verstehen. Man muss sich aus diesem Grund nicht von einigen wie ein Zirkuspferd durch die Manege führen lassen, es wird aber leider manchmal versucht. Ob da persönliches oder Prämien dahinter stecken oder selber wieder Druck aufgebaut wird, das erfahren wir nicht. Es werden dann die (Konzern-)Vereinbarungen zitiert, die für die Beamten der DBAG auch noch gelten. Aber es wurde hier im Forum schon mal geschrieben, für Bundesbeamte gelten im besonderen die Bundesbeamtengesetze, die DBAG hat die Beamten 1994 unter diesen ähnlichen Gesichtspunkten auch übernommen (hier mitlesende ältere Arbeitnehmer können sich natürlich auf die schützenden Konzernvereinbarungen stützen).
Man hört von Kollegen, wo die Apl-Vermittlung unter den o. g. Gesichtspunkten jederzeit von beiden Seiten fair und auf Augenhöhe abläuft. Aber es kommt auch vor, dass ein erhöhter Druck auf einen persönlich aufgebaut wird. Und wenn einem die Gesetze und dieses Forum im speziellen nicht mehr weiterhelfen, kann ein (Vor-)Gespräch mit einem Anwalt notwendig werden. Und da macht es Mut, wenn der Anwalt bescheinigt, diese Art Fälle zu kennen und im Bedarfsfall ein Schriftstück anbietet um ein Problem beseitigen zu können. Die Telekom-Beamten können als Vorreiter hier sicher ein Lied davon singen.