Beamter auf Probe
Moderator: Moderatoren
Beamter auf Probe
Hallo.
Ich bin seit 1 Jahr beim Freistaat Bayern als Angestellter beschäfitgt.
Nun werde ich zum 01.07.2020 auf Probe verbeamtet.
Nun hätte ich eine Frage:
Angenommen, ich würde die Beamten-Probezeit nicht schaffen, bin ich dann arbeitslos, oder fall ich in diesem Fall zurück zum unbefristeten Angestelltenverhältnis?
Vielen dank!
D.
Ich bin seit 1 Jahr beim Freistaat Bayern als Angestellter beschäfitgt.
Nun werde ich zum 01.07.2020 auf Probe verbeamtet.
Nun hätte ich eine Frage:
Angenommen, ich würde die Beamten-Probezeit nicht schaffen, bin ich dann arbeitslos, oder fall ich in diesem Fall zurück zum unbefristeten Angestelltenverhältnis?
Vielen dank!
D.
Re: Beamter auf Probe
Mit der Begründung des Beamtenverhältnisses erlischt das privatrechtliche Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn (Art. 24 BayBG). Ein erloschenes Arbeitsverhältnis kann nicht wieder aufleben.
Re: Beamter auf Probe
Also wäre ich in diesem Fall arbeitslos?
Re: Beamter auf Probe
Die Behörde könnte Sie theoretisch auch wieder mit einem neu zu begründenden Arbeitsverhältnis weiter beschäftigen.
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- Beiträge: 886
- Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
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Re: Beamter auf Probe
Was ist die eigentliche Frage oder Sorge?
Wenn dir die Verbeamtung angeboten wird, solltest du davon ausgehen, dass man dich auch verbeamten will.
Wenn dir die Verbeamtung angeboten wird, solltest du davon ausgehen, dass man dich auch verbeamten will.
Re: Beamter auf Probe
Meine Sorge ist, dass man auf Grund der Coronakrise, Personal sparen will und mich damit in der "Probezeit" entlässt. Momentan bin ich Angestellter und das unbefristet und ohne Probezeit.
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- Beiträge: 886
- Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
- Behörde:
Re: Beamter auf Probe
Und ab 1.7., also in 3 Wochen, wirst du Beamter auf Probe.
Gibt es Anzeichen dafür, dass dies nicht eintritt?
Ich habe deine Sorge noch nicht verstanden.
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- Beiträge: 4
- Registriert: 10. Jun 2020, 08:22
- Behörde:
Re: Beamter auf Probe
Ich glaube, die Sorge bezieht sich darauf, dass eine Entlassung während der beamtenrechtlichen Probezeit erfolgt.
Dass der Status Beamter auf Probe nicht das gleiche ist, wie ein Angstelltenverhältnis in der Probezeit ist aber bekannt oder?
Dass der Status Beamter auf Probe nicht das gleiche ist, wie ein Angstelltenverhältnis in der Probezeit ist aber bekannt oder?
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- Beiträge: 5
- Registriert: 14. Mai 2020, 20:30
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Re: Beamter auf Probe
Ich bin auch noch in der Probezeit.... Auch wenn der Staat in 2021 Einsparungen verabschieden würde (und das wird er) sollten die aktuellen Stellen hiervon nicht betroffen sein.
Es werden lediglich keine neuen Stellen besetzt. Sobald du ernannt worden bist, ist deine Stelle sicher. (es sei denn du baust Scheiße und fliegst raus)
Es werden lediglich keine neuen Stellen besetzt. Sobald du ernannt worden bist, ist deine Stelle sicher. (es sei denn du baust Scheiße und fliegst raus)