Anspruch auf anderen Amtsarzt?

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Nicole G.
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Anspruch auf anderen Amtsarzt?

Beitrag von Nicole G. »

Hallo,
ich bin durch viele Vorerkrankungen mittlerweile Rollstuhlfahrerin und pensioniert. Mit der für mich zuständigen Amtsärztin vom Kreisgesundheitsamt komme ich von Anfang an nicht kar.
Nun hat sie eine beantragte Operation natürlich wieder abgelehnt, der Widerspruch läuft. Allerdings war ich der Meinung, nach dem Widerspruch werden die Unterlagen einem anderen Amtsarzt/Gutacher zur Entscheidung vorgelegt. Nun habe ich aber erfahren, dass wieder genau die Amtsärztin entscheiden soll, mit der ich schon so viele schlechte Erfahrungen gemacht habe. Sowohl ich als auch die Beihilfestelle hatten um Entscheidung durch einen anderen Gutachter gebeten.
Habe ich da einen Anspruch auf eine zweite Meinung? Mir wäre es wichtig, das Ganze nicht so sehr in die Länge zu ziehen.
Vielen Dank für eure Antworte .
LG, Nicole
GFunkt
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Registriert: 29. Nov 2016, 18:38
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Re: Anspruch auf anderen Amtsarzt?

Beitrag von GFunkt »

Warum war überhaupt die Einschaltung der Amtsärztin angezeigt? Medizinisch notwendige OP´s bedürfen im regelfall nicht einer vorherigen Genehmigung eines Amtsarztes. Im übrigen hätte m.E. die Beihilfestelle ohne weiteres einen externen Gutachter zu Rate ziehen können.
Nicole G.
Beiträge: 2
Registriert: 14. Apr 2020, 19:45
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Re: Anspruch auf anderen Amtsarzt?

Beitrag von Nicole G. »

Die Amtsärztin zweifelt an der Notwendigkeit der OP. Aber kann man auf einen anderen Gutachter bestehen?
Danke!
Saxum
Beiträge: 32
Registriert: 25. Mai 2020, 10:27
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Re: Anspruch auf anderen Amtsarzt?

Beitrag von Saxum »

Auf einen anderen Gutachter zu "bestehen", im Sinne eines Rechtsanspruches gibt es meines Kenntnisstandes nach nicht. Jedoch wie GFunkt es angemerkt hat, kann jedoch die Beihilfestelle einen anderen Amtsarzt / Gutachter beauftragen oder einen externen Gutachter zu Rate ziehen. Von deiner Seite aus kannst du wohl nur, ggf. auf eigene Kosten, ein Gutachten / Attest / Arztbrief erstellen lassen und es als "Gegengutachten" bei der Beihilfestelle vorlegen.
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