DB Job Service

Forum für die Beamten der Deutschen Bahn.

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schneesturm
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Re: DB Job Service

Beitrag von schneesturm »

Rhein-Bahner hat geschrieben: 17.05.2020 11:47
Zumindest sollte man klar ausführen, weiter arbeiten zu wollen sowie zu können und auch einem Büro-Apl etc. nicht abgeneigt zu sein.
Ich habe deutlich gemacht das ich Arbeiten will(Büro/Vollzeit).
Man sagt mir das alle Arbeitsplätze, die für mich infrage kommen, besetzt sind und auch nichts frei wird in naher Zukunft.
Deswegen will man die Zwangspensionierung einleiten.
Dienstunfall_L
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Re: DB Job Service

Beitrag von Dienstunfall_L »

Such dir einen Anwalt, der sich damit auskennt. Er wird die richtigen Schritte einleiten.

Eine Zwangspensionierung kann ein RA meistens nicht einfach stoppen, aber ggf. dazu verhelfen, sie rückwirkend für unwirksam erklären zu lassen - wenn zum Beispiel keine aktive Suche nach einer anderweitigen Verwendung nachweisbar sein sollte.
Beachte, dass eine anderweitige Verwendung „amtsangemessen“ sein muss.
bahnbiajotta
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Re: DB Job Service

Beitrag von bahnbiajotta »

Man kann Dich nicht zwangspensionieren solange du noch andere Tätigkeiten machen kannst.

§ 44 BBG Absatz1 letzter Satz:
In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.


Kam die Aussage von der Bahn oder dem BEV?
schneesturm
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Re: DB Job Service

Beitrag von schneesturm »

Die Aussage kam von der Bahn. Weil sie nichts finden für mich, wollen sie dem BEV das mitteilen. Laut Aussage Bahn, würde das BEV wenn die auch nix für mich finden der Zwangspensionierung zustimmen.
bahnbiajotta
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Re: DB Job Service

Beitrag von bahnbiajotta »

Lass dir nichts erzählen.

Die Bahn will dich mit Lügen unter Druck setzen.
Lass Dir diese Aussage schriftlich geben.Du wirst merken , dass du es nicht bekommst.
Lese dir am besten die Themen bei der Telekom durch.
Wir sind Beamte des BEVs und nicht der Bahn, die ein gewinnorientiertes Unternehmen ist.
Die Bahn hat nur ein Vermittlungsproblem. Das kann und darf nicht dein Problem sein.
Rhein-Bahner
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Re: DB Job Service

Beitrag von Rhein-Bahner »

Jeder kann sich noch überlegen, wenn man in die Situation eines unverschuldeten Apl-Verlustes gerät und wenn man den Druck alleine nicht aushalten kann/will, sich in dieser Zeit um eine Rechtschutzversicherung (incl. Arbeitsrecht) zu bemühen und einen geeigneten Rechtsanwalt mit Kenntnissen im Beamtenrecht in der Nähe suchen. Wenn man alles nicht braucht ist es gut, im Bedarfsfall steht es einem aber sofort zur Seite. Nur mal als Rat und evtl. findet man in seinem Ausgabenetat einen Posten, wo man diese 14-20 €/mtl. wieder einsparen kann.
Und nein, ich bin kein Rechtsanwalt! ;)
bahnbiajotta
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Re: DB Job Service

Beitrag von bahnbiajotta »

Ich kann den Rat von Rhein-Bahner nur bestätigen.
Anwalt kann sehr teuer sein.
Ist aber die beste Wahl die man treffen kann.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es in den 4-stelligen Bereich gehen kann.
Ich musste es schon aus eigener Tasche zahlen.
weisnix
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Re: DB Job Service

Beitrag von weisnix »

Glaub dem BEM Leuten kein Wort. Ich hab den Eindruck, dass dich dein Berater recht erfolgreich unter Druck gesetzt hat. Das ist alleine schwer durchzustehen. Versuche keine Stellungnahme mehr ab zu geben, auch nicht mündlich. Und wenn, dann betone, dass du noch vollschichtig für die meisten Beamtentätigkeiten geeignet bist. Spreche mit denen am besten nur noch in Begleitung eines Zeugen deiner Wahl. Lass dich von einem Anwalt beraten, Gewerkschaftsmitglieder haben einen entsprechenden Rechtsschutz. Unbedingt nutzen. Zu deiner Frage. Es ist Aufgabe der Bahn, dich zu beschäftigen. Wo diese den Arbeitsplatz her nimmt, ist deren Sache. Nicht deine. Die Liste, der angeblich freiwerdenden Dienstposten für Beamte ist absoluter Humbug und reine Verarsc.. Funktioniert leider recht oft und beeindruckt sogar manchen naiven Anwalt. Solange du noch ein sogenanntes "Restleistungsvemögen" hast (mindestens vollschichtiger Einsatz am PC) und nicht ständig krank gemeldet bist, wird es so schnell keine Pensionierung geben. Dem Jobservice wird es dann schwer fallen, dem BEV den Verdacht auf dauernde Dienstunfähigkeit zu belegen. Das BEV würde dann auf jeden Fall eine Vorstellung bei seinem Amtsarzt (nicht IAS) veranlassen. Auch diesem musst du sagen, dass du für viele denkbare Tätigkeiten tauglich bist. Das Vorlegen von Attesten deines Hausarztes, die viele Einschränkungen deiner Gesundheit belegen sind kontraproduktiv und du solltest diese wirklich nur im äußersten Notfall vorlegen. Darüber hinaus ist das BEV vor einer Zuruhesetzung wegen dauernder Dienstuntauglichkeit gesetzlich gefordert, alle Bundesbehörden anzuschreiben und nachzufragen, ob dort noch eine Verwendung für dich wäre. Das macht es in der Regel nicht. Deshalb dürften spätestens bei einer Klage alle bisher vorgenommenen "Zwangspensionierungen" (also ohne stillschweigendes Einverständnis des Beamten) im Nachhinein scheitern.
schneesturm
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Re: DB Job Service

Beitrag von schneesturm »

Vielen Dank für eure Antworten.
Vers. / Anwalt sind schon mit im Boot.
Mir war eure Meinung auch wichtig.
Rhein-Bahner
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Re: DB Job Service

Beitrag von Rhein-Bahner »

schneesturm hat geschrieben: 18.05.2020 13:48 Vers. / Anwalt sind schon mit im Boot.
Vielleicht muss es nochmal geschrieben werden. Die Beamten hier sind ja nach vielen, vielen Dienstjahren unverschuldet vom Apl-Verlust betroffen, oftmals im Alter um die obligatorischen "55". Manche nutzen das als willkommene Gelegenheit zur Veränderung. Aber für viele ist das ein herber Schnitt, man findet aus vielerlei Gründen keinen passenden Job, hat keine Beförderungsmöglichkeiten mehr sowie weitere Nachteile und muss sich dauernd erklären.
Als Beamter der Bundesrepublik Deutschland muss man seine Pflichten und sollte auch seine Rechte kennen. Die stehen in öffentlich zugänglichen (Bundes-)Gesetzen und da ein Beamter lesen und begreifen können müsste, kann er diese Gesetze dort nachlesen und in etwa verstehen. Man muss sich aus diesem Grund nicht von einigen wie ein Zirkuspferd durch die Manege führen lassen, es wird aber leider manchmal versucht. Ob da persönliches oder Prämien dahinter stecken oder selber wieder Druck aufgebaut wird, das erfahren wir nicht. Es werden dann die (Konzern-)Vereinbarungen zitiert, die für die Beamten der DBAG auch noch gelten. Aber es wurde hier im Forum schon mal geschrieben, für Bundesbeamte gelten im besonderen die Bundesbeamtengesetze, die DBAG hat die Beamten 1994 unter diesen ähnlichen Gesichtspunkten auch übernommen (hier mitlesende ältere Arbeitnehmer können sich natürlich auf die schützenden Konzernvereinbarungen stützen).

Man hört von Kollegen, wo die Apl-Vermittlung unter den o. g. Gesichtspunkten jederzeit von beiden Seiten fair und auf Augenhöhe abläuft. Aber es kommt auch vor, dass ein erhöhter Druck auf einen persönlich aufgebaut wird. Und wenn einem die Gesetze und dieses Forum im speziellen nicht mehr weiterhelfen, kann ein (Vor-)Gespräch mit einem Anwalt notwendig werden. Und da macht es Mut, wenn der Anwalt bescheinigt, diese Art Fälle zu kennen und im Bedarfsfall ein Schriftstück anbietet um ein Problem beseitigen zu können. Die Telekom-Beamten können als Vorreiter hier sicher ein Lied davon singen.
hugoegonbalder
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Re: DB Job Service

Beitrag von hugoegonbalder »

Einige Vermittler machen es sich da sehr einfach. Aus Unwissenheit oder Absicht werden alle gleich schikaniert. Dabei wird oft auf den DemografieTV verwiesen. Ich habe ihn mir zwar noch nicht durchgelesen. Aber ich kenne folgende Zeile daraus:

..... auf zugewiesene Beamte sinngemäß anzuwenden, soweit beamtenrechtliche Bestimmungen dieser Anwendung nicht entgegenstehen.

Der DemografieTV ist sicherlich eine feine Sache für die Angestellten. Aber wiederspricht komplett den beamtenrechtliche Bestimmungen.

Leider kommt man ohne Anwalt nicht weiter.
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Klado
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Re: DB Job Service

Beitrag von Klado »

Beamte haben mit dem Demografie TV oder besser gesagt mit Tarifverträgen nichts mit zu schaffen. Sie gelten für Beamte nicht.

Im Demografie TV wird darauf hingewiesen das sinngemäß auf Beamte anzuwenden, soweit beamtenrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen. Das heißt sinngemäß nichts anderes das für Beamte der Demo TV nicht gilt, sondern die beamtenrechtlichen Bestimmungen anzuwenden sind.
BrunoWolf
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Re: DB Job Service

Beitrag von BrunoWolf »

Leuten,
was heisst hier beamtenrechtliche Bestimmungen, so einen Unsinn gibt es nicht. Für die, die es immer noch nicht begriffen haben, für Beamte zählt das BBG und nicht's anderes. Man Man Man
schneesturm
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Re: DB Job Service

Beitrag von schneesturm »

Hallo,

Mich hat das BEV zwischenzeitlich pensioniert, da ich nicht mehr vermittelbar bin und sie keinen Job für mich haben.
Es ist also möglich. Sie haben es einfach durchgezogen....
Es gibt angeblich keine Bürojobs.

Viele Grüße
Rhein-Bahner
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Re: DB Job Service

Beitrag von Rhein-Bahner »

schneesturm hat geschrieben: 03.03.2021 18:39 Hallo,

Mich hat das BEV zwischenzeitlich pensioniert, da ich nicht mehr vermittelbar bin und sie keinen Job für mich haben.
Es ist also möglich. Sie haben es einfach durchgezogen....
Es gibt angeblich keine Bürojobs.

Viele Grüße
Danke für die info. Was aber den Kollegen hier meistens fehlt und was eine Rückfrage nötig macht, wären nähere Informationen (ohne das man aus pers. Datenschutz zu sehr ins Detail gehen sollte)
- zwangspensioniert, weil nicht vermittelbar? :?: (geht das denn ohne Zustimmung??? Bezug zu deinem Beitrag vom 17.05.20)
- aus gesundheitl. Gründen pensioniert? :?:
- auf eigenen Wunsch pensioniert ? :?:
- mit oder ohne Abschlag? :?: