Beförderung bei Jobservice

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Oki
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Beförderung bei Jobservice

Beitrag von Oki »

Guten Morgen Kollegen. Mein Wissensstand ist, dass wir bei Jobservice von Beförderungen ausgeschlossen sind und habe mich damit abgefunden. Ich habe jetzt von einem Kollegen gehört, dass es eine Klage dagegen gibt. Ziel soll sein eine Art Regelbeförderung bis zum Endamt durchzusetzen. Mich interessiert ob jemand mehr davon weiß.
watschenmann
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Re: Beförderung bei Jobservice

Beitrag von watschenmann »

Hallo Oki,

das wäre ja Mal etwas Nettes, wenn es so wäre - aber der 1. April ist doch schon lange vorbei :lol:
Mir ist das leider noch nicht zu Ohren gekommen.
Wenn dem wirklich so wäre, dann ist das noch das Sahnehäubchen obendrauf zur vollen Besoldung. :D

Gruß
hugoegonbalder
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Re: Beförderung bei Jobservice

Beitrag von hugoegonbalder »

Sowas ähnliches habe ich schon mal vor Jahren gehört. Es ging damals um Benachteiligungen. Beamte beim Jobservice ohne Dienstposten ist nich Gesetzeskonform.
Neben dem Dienstposten wird dir auch die Möglichkeit auf Beförderung genommen. Bei eine Versetzung zu einer anderen Behörde, welche dir mit Beförderungsaussicht schmackhaft gemacht wird hast du dann wieder deinen Dienstposten. Mit A8 hast du aber auch meistens schon dein Endamt. Warum also ohne echte Beförderungsaussichten wechseln? Dann kannst du auch bei Jobservice ohne Beförderung bleiben.
Rhein-Bahner
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Re: Beförderung bei Jobservice

Beitrag von Rhein-Bahner »

Interessant! Sollten wir uns mal umhören bzw. im Auge behalten! Z. B. ein freigestelltes Gewerkschaftsmitglied hat auch einen Vergleichspartner, die meisten haben auch 40 Jahre und mehr auf dem Buckel und in irgendeinem (Arbeits-)Projekt sind auch die meisten.......(bzw. immer mal wieder).
Bahnfuzzy
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Re: Beförderung bei Jobservice

Beitrag von Bahnfuzzy »

Die einzige Beförderung die man von DB Jobservice bekommt ist die beförderung in die Pensionierung
dietersad
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Re: Beförderung bei Jobservice

Beitrag von dietersad »

Gibt es eigentlich eine Burteilung beim Jobservice?
Denn eigentlich hat man ja einen Anspruch auf eine Beurteilung.
Auch Nachweise über Vor-, Aus- und Fortbildung sowie Prüfungszeugnisse und anderweitige Befähigungsnachweise, gehören ja dabei berücksichtigt.
Rhein-Bahner
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Re: Beförderung bei Jobservice

Beitrag von Rhein-Bahner »

dietersad hat geschrieben: 9. Mai 2020, 09:03 Gibt es eigentlich eine Burteilung beim Jobservice?
Denn eigentlich hat man ja einen Anspruch auf eine Beurteilung.
„Eigentlich“ gibt es rechtlich für Beamte solch einen Status wie „Beamter beim DBJS“ auch nicht.
Was willst du dann mit einer Beurteilung, die dir natürlich auch zusteht wie der Anspruch auf eine Planstelle und Beförderungsaussichten?
Aber auch die letzteren gibt es nicht.

Sicherlich kann man, um den Druck auf sich selbst zu steigern eine Beurteilung verlangen und bekommt dann sogar eine.
weisnix
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Re: Beförderung bei Jobservice

Beitrag von weisnix »

Es gibt durchaus die Möglichkeit als DB JobService-Mitarbeiter eine Beförderung zu bekommen. Nämlich dann, wenn - meist vorübergehend - ein Arbeitsplatz übertragen wird. Z.B. als freigestellter Betriebsrat (da gab es auch schon Aufstiege) oder beim längerfristigen Einsatz über die Zeitarbeit (besonders für A 7 Kollegen sehr interessant, da A 8 immer möglich). Von einer Klage ist mir nichts bekannt. Beurteilungen bekommt man spätestens, wenn man eine Bewerbung auf eine ausgeschriebene, beamtenrechtlich definitiv höher bewertete Stelle (nicht bis ...) innerhalb der DB abgibt.
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