Reaktivierung aus dem Ruhestand

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Tim
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Reaktivierung aus dem Ruhestand

Beitrag von Tim »

Folgender - selbstverständlich fiktiver - Sachverhalt:

Der 41-jährige Polizeihauptkommissar A wird nach einem sog. qualifizierten Dienstunfall mit einer körperlichen Schwerbehinderung mit einem erhöhten Ruhegehalt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.
Nachdem sich der Gesundheitszustand des PHK a.D. über die Jahre hinweg bessert, stellt der PHK a.D. einen Antrag auf Reaktivierung. Bei der daraufhin erfolgten amtsärztlichen Untersuchung attestiert der Polizeiarzt, dass die Polizeidienstfähigkeit nicht mehr hergestellt werden kann, dass aber zumindest eine allgemeine Dienstfähigkeit bestehe und dass - sofern der Dienstherr eine Stelle, die die gesundheitlichen Einschränkungen von A berücksichtigt, zur Verfügung stehen hat - eine Reaktivierung auf Wunsch von A amtsärztlich unterstützt werde.
Es erfolgt die Reaktivierung von A. Er erhält sodann nicht mehr 80% der Versorgungsbezüge aus der A13, sondern wieder "normale" Bezüge aus der A11.

Da er nun auf Grund seiner Schwerbehinderung nicht mehr im Wechselschichtdienst der Polizei arbeitet, wie es vor der Versetzung in den Ruhestand der Fall war, entfallen ferner zusätzlich Zulagen. A bekommt in der Folge daher nicht nur weniger Geld, als er im Ruhestand erhielt, sondern auch weniger Geld, als er vor der Inruhestandsversetzung erhalten hat.

Frage 1:
Kann A irgendwelche "Ausgleichszahlungen" beantragen? Es wäre ja absolut absurd, wenn A durch seinen eigenen Willen arbeiten zu gehen, finanziell schlechter fahren würde, als würde er sich auf seine Schwerbehinderung berufen und im Ruhestand bleiben.

Frage 2:
A hatte vor der Versetzung eine Führungsfunktion im Amt der A11. Zwei Monate nach seiner Versetzung in den Ruhestand kam es zu einer Neubewertung dieser Stellen, woraus folgte, dass diese Stellen fortan A12er Stelle sind und jeder, der auf dieser Stelle sitzt, automatisch in die A12 gehievt wird.
Hat A, der vor Pensionierung eine Spitzenbeurteilung hatte und alleine nur wegen des Innehabens der Funktion ebenfalls befördert worden wäre, irgendwelche Möglichkeiten die verpasste Beförderung nachzuholen?


Frage 3:
Ein paar Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit erkrankt A an einer Stoffwechselkrankheit, die mit seiner vorherigen Behinderung nichts zu tun hat. In Kombination mit der Schwerbehinderung ist das Arbeiten für A jedoch die reinste Qual.
A muss daher schweren Herzens eine erneute Versetzung in den Ruhestand beantragen.

Wie wird das Ruhegehalt berechnet, wenn A wieder in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden sollte? Welche Amtsstufe bildet nun die Berechnungsgrundlage und wie wird die Zeit im damaligen Ruhestand berücksichtigt?
Ist es korrekt, dass quasi eine Besitzstandswahrung existiert, was bedeutet, dass er niemals mehr weniger als die 80% aus der A13 erhalten würde?
lavinia21
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Re: Reaktivierung aus dem Ruhestand

Beitrag von lavinia21 »

Das ist wirklich so. Ich habe mein Unfallruhegehalt noch nicht durch, allerdings habe ich jetzt mit meinem normalen Ruhegehalt (A13/7 / sehr jung) inkl. aller Abschläge + 450 Euro-Job (in dem ich max. 4 x monatlich arbeite) genauso viel wie bei meiner letzten Tätigkeit und knapp 70% Arbeitszeit...absurd, da ich nie die 70% schaffen würde. Mehr hätte ich erst ab 75% bzw. Teildienstfähigkeit mit 50% + 25% Zuschlag...aber auch das wird nicht funktionieren.
Tim
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Re: Reaktivierung aus dem Ruhestand

Beitrag von Tim »

Ich verstehe gerade ehrlich gesagt nicht, worauf sich Ihre Antwort bezieht und ob sie überhaupt im richtigen Thread steht.
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