el reflexiu hat geschrieben: ↑30. Mär 2020, 09:25
Da wir Telekom-Beamte ja meist lebensälter sind, und viele von uns bereits Vorerkrankungen haben, sollte unser Arbeitgeber konsequent prüfen, in welchen Bereichen und Standorten unbedingt gearbeitet werden soll. Und dann ggf. für die Bereiche, oder Standorte, an denen keine Arbeit gefordert ist, Kurzarbeitsgeld zahlen. Mir ist meine Gesundheit wichtiger, da verzichte ich zeitlich befristet gerne auf etwas Gehalt
Nur zur rechtlichen Situation:
Beamte können keine Kurzarbeitergeld bekommen und haben keinen Arbeitgeber. Sie haben einen Dienstherrn und werden alimentiert.
el reflexiu hat geschrieben: ↑30. Mär 2020, 09:25
Da wir Telekom-Beamte ja meist lebensälter sind, und viele von uns bereits Vorerkrankungen haben, sollte unser Arbeitgeber konsequent prüfen, in welchen Bereichen und Standorten unbedingt gearbeitet werden soll. Und dann ggf. für die Bereiche, oder Standorte, an denen keine Arbeit gefordert ist, Kurzarbeitsgeld zahlen. Mir ist meine Gesundheit wichtiger, da verzichte ich zeitlich befristet gerne auf etwas Gehalt
Nur zur rechtlichen Situation:
Beamte können keine Kurzarbeitergeld bekommen und haben keinen Arbeitgeber. Sie haben einen Dienstherrn und werden alimentiert.
el reflexiu hat geschrieben: ↑30.03.2020 08:25
Da wir Telekom-Beamte
Irgendwann nerven einiger Schreiber langsam gewaltig. "Wir fordern Kurzarbeitsgeld für Beamte", sie posten irgendwelche Tarifverträge. Ich warte jetzt nur noch darauf, dass der nächste "Trollbeamte" Arbeitslosengeld für Beamte fordert.
paul123 hat geschrieben: ↑29. Mär 2020, 18:11
Es ist keine behördliche Anordnung für Ferienwohnungen auf Basis des Infektionsschutzgesetzes. Die behördliche Anordnung verbietet den Aufenthalt in Zweit- und Nebenwohnungen! Man will damit das Pendeln zwischen dem Erstwohnsitz und dem Zweitwohnsitz verbieten. Dadurch sollen mögliche Infektionsherde regional bleiben und sich nicht durch die ganze Bundesrepublik ziehen.
Wer zum Beispiel von München nach Darmstadt versetzt wurde, seinen Erstwohnsitz mit Haus, Familie, sozialen Kontakten zunächst in München behalten hat und sich eine Zweitwohnung in Darmstadt zugelegt hat, der darf diese Zweitwohnung nicht mehr nutzen. Wenn die für den Sitz der Zweitwohnung zuständige Behörde das angeordnet hat. Das haben schon viele Landkreise getan. Auch in Darmstadt, in Köln, in Brühl, in Leipzig? - Oder die Länderregierungen dort?
Man könnte sich auch ein Beispiel an anderen Behörden nehmen. Ich zitiere sinngemäß die Regelung für Landesbeschäftigte aus Hessen:
Hier wird bei Beschäftigten älter 60 Jahre und mit Vorerkrankung auf unbestimmt darauf verzichtet, die Residenzpflicht der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz einzufordern. Dieser Personenkreis arbeitet aus dem HomeOffice. Ausgenommen sind nur Polizisten, Feuerwehrleute, Kranken-/Pflegewesen, Fahrer und einige wenige Andere.
Die Arbeitsplätze Köln/Brühl und Darmstadt fallen seit Jahren allesamt unter die Kategorie HomeOffice-tauglich. Jeder weiß, dass die Residenzpflicht nur mit dem Ziel Personal von der Payroll zu vergrämen, erzwungen wird. Corona deckt es nun auf. Ein Umdenken des Arbeitgebers wird dadurch jedoch nicht erfolgen. Die Waffe "Werkstorprinzip" spielt die DTAG weiter aus. Und Letzteres ist der eigentliche Skandal, dass genau diese Verhaltensweise, nebenbei erheblich umweltschädigend, keine externe Anprangerung findet. Die aktuellen medialen Anläufe verpuffen durch detailfremde Dementis der DTAG. Nur Geschichtsbücher werden den Konzern dafür zur Rechenschaft ziehen...
AndyO hat geschrieben: ↑31. Mär 2020, 07:38
.. Beschäftigten älter 60 Jahre und mit Vorerkrankung auf unbestimmt darauf verzichtet, die Residenzpflicht der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz einzufordern..
Kurze Frage, wer darf auch alles von zu Hause bei der Telekom arbeiten, siehe Interview mit dem Vorstandsvorsitzendem https://news.google.com/articles/CBMisA ... id=DE%3Ade. Danach arbeiten z.B ALLE Callcenter-Mitarbeiter der Telekom jetzt von Zu Hause!!!!
Zuletzt geändert von Werner-1 am 3. Apr 2020, 07:47, insgesamt 1-mal geändert.
Werner-1 hat geschrieben: ↑3. Apr 2020, 07:45
Kurze Frage, wer darf auch alles von zu Hause bei der Telekom arbeiten, siehe Interview mit dem Vorstandsvorsitzendem https://news.google.com/articles/CBMisA ... id=DE%3Ade. Danach arbeiten z.B ALLE Mitarbeiter der Telekom jetzt von Zu Hause!!!!
Hallo an alle. In der BAMS steht heute dass die Forderung auf ein generelles Homeoffice durchgesetzt werden soll. Wäre dann nicht die bundesweite Landverschickung nach Brühl überflüssig? Dann bekommt jeder ein Homeoffice und alle sind zufrieden.Die Telekom kann unsere Arbeitskraft nutzen , die sie ja so dringend braucht.!? und wir Kollegen können alle unseren Dienst zuhause tun... Wäre zu schön
Da lässt sich Höttges im Homeoffice feiern und hat für seine Beschäftigten nur Überlandverschickungen übrig... Frau Bohle arbeitet hart daran, die Großraumbüros bei TPS schnellstmöglich wieder zu füllen. Tische ein Stück weiter auseinander und ne Hygienestation und schon sind die Anti-Corona-Maßnahmen fertig...
Hallo, gibt es immer noch keine Erfahrungsberichte von denjenigen "neuen" KollegInnen, die bereits in Brühl gelandet sind? Was sind die Tätigkeiten? Passt es im Coronazeitalter übnerhaupt noch im Grossraumbüro zu sitzen?
Guten Tag in die Runde!
Bin aktuell von der Anhörung zur Versetzung nach Brühl betroffen. Habe eine Frage zur Arbeitszeit.
In der Anhörung steht WAZ von 34 Std. bei Vollzeitbeschäftigung. Kennt jemand die Arbeitszeitregelungen bei TPS BPR?
Habe mal gelesen, dass zwar 34 Std. in der Anhörung steht, man aber tatsächlich 38 Std. wöchentlich arbeitet. Die Überstunden
kämen dann auf ein Sammelkonto, dass man später in Urlaubstagen abfeiert. Ist da was drann?
Leider steht mir im Moment niemand von TPS zur Verfügung, den ich das fragen könnte.
Colonius Interruptus hat geschrieben: ↑12. Jun 2020, 14:22
Habe mal gelesen, dass zwar 34 Std. in der Anhörung steht, man aber tatsächlich 38 Std. wöchentlich arbeitet. Die Überstunden
kämen dann auf ein Sammelkonto, dass man später in Urlaubstagen abfeiert. Ist da was drann?
Nein, das ist im Service so, aber nicht mit 34h WAZ, sondern mit 36h WAZ. In der Zuweisung steht bei Vollzeitkräften 36h WAZ, man muss aber 38h arbeiten. Die 2h Plus pro Woche kommen auf ein Sonderkonto, von dem man dann 14 Tage zusätzlich frei hat pro Jahr (nur tageweise möglich). Ist aber die größte Verar*he die es gibt. du bekommst auf das Konto 52 Wochen x 2h = 104 Stunden = 13,8 Tage. Für den 14. Tag bekommst dann noch 2h vom Gleitzeitkonto abgezogen. So, und jetzt kommts: du arbeitest natürlich gar keine 52 Wochen, hast ja 6 Wochen Urlaub. Für jeden Urlaubstag bekommst du von dem Konto 24 Minuten abgezogen. Und nicht nur das, auch für jeden Krankheitstag ebenfalls 24 Minuten. Meiner Meinung nach kann das nicht legal sein.....
Um auf deine Frage zurück zu kommen: 34h Woche ist auch 34h Woche.