amtsärztl. Untersuchung - Fehler gemacht?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Lehrer2007
Beiträge: 2
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amtsärztl. Untersuchung - Fehler gemacht?

Beitrag von Lehrer2007 »

Hallo!

Ich habe mein amtsärtzl. Zeugnis in Ba-Wü bekommen und bin jetzt in der Probezeit.

Nach einem Gespräch mit Kollegen bin ich neulich ins Grübeln gekommen:
Wenn ich mich recht erinnere (wer noch???), wurde nach Vorerkrankungen nur in der 1. Frage gefragt, und zwar folgendermaßen: Welche "bedeutsamen Erkrankungen" hatten Sie in Ihrem Leben? Ich fragte daraufhin den Arzt selbst noch einmal, was unter "bedeutsamen Krankheiten" verstanden würde und er sagte, z. B. schwere Infektionen (keine typ. Kinderkrankheiten), Herzfehler, Krankheiten am Bewegungsapparat, Essstörungen, Angsstörungen und weitere "schwer" klingende Beispiele.

Da ich einmal in (medikamentöser) Behandlung bei einer Psychologin war, weil ich mich durch Probleme in der Familie und Beziehungsprobleme (Trennung) nicht wohlfühlte, was jedoch nur temporär und für mich ganz klar keine "bedeutsame Erkrankung" war, hab ich die Frage also verneint. Damals hab ich mir gar keine Gedanken gemacht, dass das evtl. falsch oder ungenau gewesen sein könnte, da ich ja nicht weiß, was der damalige Arzt in meine Krankenakte geschrieben hat.

Ich kannte mich damals überhaupt nicht mit dem Thema Verbeamtung und allem, was damit zu tun hat, aus, erst jetzt frage ich mich, ob ich evlt. einen Fehler gemacht haben könnte?
Mein Freund sieht das ganz einfach so: Wenn die Frage so offen ist und Raum für "Interpretation" lässt (was ist - bitteschön - eine "bedeutsame Erkrankung", steht ja keine Definition da) und ich die Frage dahingehend meiner Meinung nach richtig beantwortet hab, kann mir nichts passieren. Außerdem müssten bestimmte Umstände (z. B. erneuter Besuch bei Psychologe) erst einmal dazu führen, dass überhaupt jmd. stutzig wird.

Was meint ihr dazu?
Zollkodex-Ritter
Beiträge: 830
Registriert: 30. Nov 2006, 18:40
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Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Keep Cool.

Der Amtsarzt stellt nur fest, ob man tauglich ist oder nicht. Diagnosen oder so darf er nicht weitergeben.

Das passt schon.
grisu
Beiträge: 6
Registriert: 17. Mär 2008, 09:55
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Beitrag von grisu »

Hallo Leut´s,

klar der Amtsarzt darf nichts weitergeben aber wenn mal irgendwann der Versorgungsfall eintritt dann schauen die Herrschaften sehr genau in die gemachten Untersuchungsergebnisse von anodazumal.
In meinem Fall hat man genau darauf verwiesen warum es jetzt aufeinmal ein gesundheits Problem gibt wo doch bei der amtsärztlichen Untersuchung vor zehn Jahren dazu keine Angaben gab.

Gruß
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