Hallo zusammen,
ich war mal wieder beim Zahnarzt. PZR machen lassen. Rechnung 410€. In der Rechnung habe ich gesehen, dass der Zahnarzt nach GOZ 4070 und 4075 abgerechnet hat. PZR müssen aber eigentlich nach GOZ 1040 abgerechnet werden. So wurden auch meine letzten Rechnungen abgerechnet.
Auf Vorhalt sagt der Arzt der Aufwand war extrem hoch und besteht auf Begleichung der Rechnung. Ich bin jedoch der Meinung er hätte mich über die anfallenden Kosten informieren müssen. Dazu habe ich auch folgendes Urteil gefunden:
https://www.bzaek.de/goz/urteiledatenba ... t-pzr.html
Was meint ihr? Hattet ihr schonmal so ein Fall?
Das mit den Rechnungen ufert langsam echt aus. Beim nächsten Fall lasse ich mir auch für eine PZR einen Kostenvoranschlag erstellen, auch wenn ich dafür zweimal hin muss.
Gruß Andreas
PZR Abrechnung Welche GOZ
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Re: PZR Abrechnung Welche GOZ
Simple Sache, weil dich der Arzt nicht überraschen darf.
Ich würde ihn auffordern, das ausführlich zu begründen und ihm sagen, dass du den Fall dann bei der zuständigen Beschwerdestelle prüfen lassen wirst.
Er ist dann wahrscheinlich beleidigt und will dich nicht mehr als Patienten...aber er wird die Rechnung ändern.
Ich würde ihn auffordern, das ausführlich zu begründen und ihm sagen, dass du den Fall dann bei der zuständigen Beschwerdestelle prüfen lassen wirst.
Er ist dann wahrscheinlich beleidigt und will dich nicht mehr als Patienten...aber er wird die Rechnung ändern.
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Re: PZR Abrechnung Welche GOZ
Wie lange ging denn die PZR wenn ich fragen darf bzw. wurde etwas anderes gemacht?-YourBunnyWrote- hat geschrieben: ↑07.04.2020 09:17
Auf Vorhalt sagt der Arzt der Aufwand war extrem hoch und besteht auf Begleichung der Rechnung.
Nichtsdestotrotz, wenn nur eine PZR erfolgt ist, darf diese auch nur nach der entsprechenden GOZ abgerechnet werden.
-> maximal 5,51 € je Zahn bei Faktor 3,5
Je nach Bundesland ist die Schlichtung durch die Zahnärztekammern kostenlos
siehe https://www.kostenfalle-zahn.de/projekt ... mern-17728