DB Job Service

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Justy
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Re: DB Job Service

Beitrag von Justy »

Ich habe jetzt mal die Zeit genutzt und rumprobiert. Dabei ist wohl einiges schiefgegangen. Zuerst mal habe ich eine App gefunden bei der man sich einloggen muss. Da ich mir nicht sicher war was hier genau eingegeben werden muss habe ich probiert. Dadurch habe ich mich wohl komplett gesperrt. Und da war ja auch noch was mit Zertifikaten welche auf dem Smartphone fehlen. Zuguterletzt fehlen jetzt einige Apps. Vielleicht habe ich diese mit meinen großen Fingern auf dem zu kleinen Bildschirm gelöscht. Apps die noch da sind wurden irgendwie ausgegraut. Ich kann jetzt den kompletten Ordner Arbeit nicht mehr öffnen und habe damit auch keinen Zugriff mehr auf die Apps darin. Das Smartphone muss sich jetzt also mal ein richtiger Experte vornehmen damit überhaupt noch was läuft. Ich habe mal die Hotline angerufen. Man konnte mir hier auch nicht weiterhelfen weil die Verbindung zum Internet anscheinend gekappt ist. Und das obwohl mobile Daten an sind. Ich soll mich vor Ort an jemanden wenden der sich das Gerät ansieht. Wie gut das wir vor Ort niemanden haben der sich damit auskennt. Wem geht es noch so oder ähnlich?
echterBAHNER
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Re: DB Job Service

Beitrag von echterBAHNER »

Hast du keinen Brief neulich bekommen mit Namen und Nummern von Kollegen die für helfen können ? Ich habe ihn gerade nicht hier, aber wenn du möchtest schreib mir eine PN aus welchem Bereich du kommst und ich gebe dir einen Ansprechpartner
plato130
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Re: DB Job Service

Beitrag von plato130 »

Hallo zusammen,
ich bin neu hier auf der Plattform und habe schon versucht, Beiträge die zu meinen Fragen passen, zu finden.

Ich darf, mit 58 Jahren, seit dem Frühjahr aus gesundheitlichen Gründen die Arbeit auf meinen Dienstposten nicht mehr ausführen.

Das BEM Verfahren wurde eingeleitet und ich befinde mich jetzt in der betriebsspezifischen Phase.
2 Integrationsgespräche habe ich hinter mir. Mir wurde von meiner personalführenden Stelle mitgeteilt, dass ich im Unternehmen bei verschiedenen Abteilungen zum Praktikum vorgesehen sei. Spätestens nach den Corona Einschränkungen würde ich zu einem Praktikum bestellt. Der obligatorische Hinweis zur Mitwirkungspflicht kam natürlich auch. Mehrere Bewerbungen habe ich in der Zwischenzeit, ohne bisherige Rückantwort, geschrieben.

Jetzt werde ich am Rande der Abteilung für stumpfsinnige Arbeiten eingesetzt, die aus personellen Gründen, teils seit Jahren, liegen geblieben sind. Soweit ich das abschätzen kann, könnte diese Arbeit auch für Jahre reichen. Eine schriftliche Mitteilung zum Arbeitsplatzwechsel habe ich nicht bekommen. Formal besetze ich wohl immer noch meine alte Planstelle.

Der Gewerkschaftsvertreter erklärte mir, dass ein Verweilen von Beamten im Job Service (Orientierungsphase 1 und 2) vom BEV nicht mehr unterstützt werde, da bei der DB AG ja genug Arbeitsplätze frei wären. Einen fast 60 jährigen würde sich der Job Service wohl auch nicht mehr ans Bein binden.

Muss ich diese angekündigten Praktikumsplätze antreten?

Ist es möglich, mich während des gesamten BEM Verfahrens, formal auf meinem alten Planposten zu halten und mit stumpfsinnigen Arbeiten am Rande der Abteilung zu beschäftigen?

Gibt es Erfahrungen zu der Aussage der Gewerkschaft, dass Beamte nicht mehr in den Stufen 1 und 2 des BEM ohne Beschäftigung verweilen sollen?

Würde mich über Erfahrungen und Empfehlungen freuen.
Rhein-Bahner
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Re: DB Job Service

Beitrag von Rhein-Bahner »

Du befindest dich, wie du selbst feststellt, erstmal in der „Betriebsspezifischen Phase“, welche verbleibend in deinem Betrieb insgesamt 9 Monate dauert. In dieser Zeit soll dein aktueller Betrieb, der ja für Dich keine Arbeit mehr zu haben "scheint", eigenverantwortlich zusammen mit Dir versuchen, dich woanders in diesem Betrieb unterzubringen. Danach erst ist dein DP auch weg und es folgt die Orientierungsphase 1 und 2 (zuständig hier Betrieb und DB Jobservice) und dann die Integrationsphase (zuständig nur noch DB Jobservice).

Hier ist das Prozedere bereits beschrieben worden, hast du vielleicht schon gelesen.

https://www.beamtentalk.de/viewtopic.php?f=30&t=4043

Zum weiteren BEM-Verfahren kann ich leider nichts verlässliches sagen.
Was der Gewerkschaftsvertreter sagte ist mir noch nicht bekannt und muss erstmal umgesetzt werden. 100% gelebt wird das m. E. noch nicht und man muss dazu ja erstmal einen Betrieb finden der dich aufnehmen möchte und eine geeignete Beschäftigung bereithält. Andernfalls landest du in Projekten beim DB Jobservice oder bleibst b. a. w. erstmal auch freigestellt zu Hause.
weisnix
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Re: DB Job Service

Beitrag von weisnix »

Du bist für deine bisherige Tätigkeit nicht mehr tauglich. Damit stellt sich die Frage, ob deswegen eine Pensionierung angezeigt ist. Obwohl ein BEM-Verfahren - wie so vieles bei der Bahn - beamtenrechtlich fragwürdig ist, bieten dir die dabei angebotenen Praktika die Möglichkeit, zu zeigen, dass du noch einsetzbar bist. Wenn du also eine Pensionierung vermeiden willst, sollte man ein angebotenes Praktikum positiv sehen. Grundsätzlich musst du davon ausgehen, dass dein Betrieb, die BEM-Berater und leider auch das BEV die feste Absicht haben, dich in Pension zu bringen. Deshalb sollte man da niemandem trauen. Es wird massiv gelogen und mit allen psychologischen Tricks gearbeitet. Im schlimmsten Fall legt man dir eine Liste von angeblich freiwerdenden Dienstposten vor, die "leider" nie in der Nähe deines Wohnortes angesiedelt sind und von denen du einen annehmen müsstest. Das nennt man "Entscheidungshilfe" geben. Ist beamtenrechtlicher Unfug, muss man aber nervlich aushalten. Es gibt BEM-Berater, die so eine Erfolgsquote von 100% aufweisen, weil sie jeden betreuten Mitarbeiter davon überzeugen konnten, dass eine Pensionierung für ihn das Richtige sei. Was die Aussage des Gewerkschafters nach Ablauf der 9 Monate betrifft, so hat das BEV keinerlei Einfluss auf deine Abordnung zum JobService. Diese Abordnung ist ohnehin gesetzeswidrig, aber nur du selbst kannst sie durch einen Einspruch verhindern. Allerdings erhalten die besonderen Personalräte beim BEV die Abordnung zur Zustimmung und stellen sich aufgrund der Beschäftigungslage im Konzern zu Recht seit einiger Zeit etwas quer. Wenn es aber hart auf hart kommt und du mit einer Abordnung zum JobService einverstanden bist, stecken sie meiner Erfahrung nach regelmäßig zurück. Du musst halt wissen, was du willst und dein Ziel angstfrei und taktisch geschickt verfolgen. Dann kann gar nichts passieren.
plato130
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Re: DB Job Service

Beitrag von plato130 »

Erst mal Danke für die Einschätzungen und Hinweise.
Zusammenfassend halte ich für mich fest: Solange ich mich in der 9 monatigen Betriebsspezifischen Phase des BEM befinde, habe ich formal noch meine alte Planstelle.

Sollte in dieser Phase keine neue Planstelle gefunden werden, gehe ich über eine Abordnung in die Zuständigkeit des Jobservice (OM 1 und 2), wobei der Betrieb auf dem Papier noch mein aktiver Arbeitgeber ist. Meine alte Planstelle ist damit auch formal weg.

Diese Abordnung zum Jobservice bedarf der Zustimmung der besonderen Personalräte beim BEV. Abordnungen von Beamten zum Jobservice werden vom BEV vielleicht nicht mehr unterstützt, können aber nicht verhindert werden. Mir steht es frei, einer Abordnung zu wiedersprechen.

Ich sollte mich darauf einstellen, dass sowohl vom Jobservice, Betrieb wie auch vom BEV darauf hingearbeitet wird, mir eine Pensionierung mit den entsprechenden Abschlägen schmackhaft zu machen. Dabei muss ich damit rechnen, dass auch unangemessener Druck ausgeübt wird.

Sollte ich über das BEM Verfahren zu einer neuen Planstelle kommen, die mir zusagt, ist ja allen geholfen. Aber nach über 40 Jahren im Unternehmen, möchte ich auch nicht jede Stelle freiwillig besetzen.

Zu Abschluss habe ich noch einige Fragen.

Kann ich, wenn nach 9 Monaten der Übergang von der Betriebsspezifischen Phase zur OM 1 eingeleitet wird, weiter in meiner alten Abteilung mit stumpfsinnigen Restarbeiten beschäftigt werden? Ich persönlich habe das Gefühl, dass ich mit diesen Arbeiten für die Frühpensionierung weich gekocht werden soll.

Bin ich dazu verpflichtet ein Praktikum auf einer Stelle zu machen, an der ich als Planstelle nicht interessiert bin?
watschenmann
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Re: DB Job Service

Beitrag von watschenmann »

Hallo Plato130

bleib mal ganz ruhig. Nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wird :lol:

Ich bin jetzt auch seit einigen Jahren bei DB Jobservice und im BEM-Gespräch, das ich vorher bei meinem alten Betrieb hatte war der Witz.
Es wurde gedroht, weil ich mich nicht um Praktika bemüht habe und das BEM wäre schließlich kein Ferienlager, wo ich nichts tun müsste.
Ich habe mich dann auch zum Jobservice abordnen lassen, da ich mich für eine Pensionierung noch zu jung gefühlt habe und ich noch sehr motiviert war was anderes zu finden.
Es gab zwar was anderes aber nur erst in Abordnung, was ich dann auch auf mich genommen habe. Aber bei anderen Behörden bist du immer nur Beamter 2. Klasse und du wirst nicht angelernt für die Tätigkeiten, sondern es geht nach dem Motto "Learning bei doing" und wenn du Fehler machst bist du der doofe Eisenbahner. Als die Situation immer schlimmer wurde habe ich die Abordnung knall auf fall beendet - da war auf einmal Panik inne Bude.
Seit dem bin ich wieder bei Jobservice und versuche immer unter dem Radar mitzuschwimmen. Nehme die Termine war, die angeordnet sind und ansonsten ist zu Haus auch genug Beschäftigung vorhanden - alles nur Gewohnheitssache.
Wenn ich das jährliche Abordnungsordnungsschreiben nicht unterschreibe - dann gehts wieder zum alten Betrieb - die können mich nicht gebrauchen und dann ab in die Pension mit Abzügen. Da ist Jobservice doch die bessere Alternative :lol: oder?
bahnbiajotta
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Re: DB Job Service

Beitrag von bahnbiajotta »

Ihr müsst zwischen Bahn und BEV unterscheiden.
Bei der Bahn hast du keinen Arbeits-/ Beschäftigungsplatz mehr.

Offiziell bleibt euch aber der Dienstposten.Den kann man nicht bei der Bahn abschaffen.

Einer Versetzung zu JS geht nur mit eurer Zustimmung.Ich habe diese verweigert.
Hemmschuh
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Re: DB Job Service

Beitrag von Hemmschuh »

bahnbiajotta hat geschrieben: 14.05.2020 13:53 Bei der Bahn hast du keinen Arbeits-/ Beschäftigungsplatz mehr.

Offiziell bleibt euch aber der Dienstposten.Den kann man nicht bei der Bahn abschaffen.
Das ist Falsch.
weisnix
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Re: DB Job Service

Beitrag von weisnix »

Das innerbetriebliche BEM, die OP 1 und die OP 2 sind unterschiedliche Phasen, die basierend auf dem Tarifvertrag ausschließlich für Angestellte der Bahn geschaffen wurden. Für Beamte ist es wichtig, dass beim Abschluss des BEM und auch der OP 1 nachgewiesen ist, das noch eine theoretische Einsetzbarkeit im Beamtendienst unabhängig von Laufbahn und Verwaltung gegeben ist (beispielsweise vollschichtig mit Computertätigkeiten im Büro). Dabei ist es völlig irrelevant, ob die Bahn solch eine Tätigkeit zur Verfügung stellen kann. Die Gefahr der Pensionierung ist erst mal gebannt. Hat dein Unternehmen nach Abschluss des BEM keinen Arbeitsplatz (Dienstposten gibts bei der Bahn nicht, den hast du beim BEV und den nimmt dir keiner), so kann es den Jobservice beauftragen, dich zwecks Qualifizierung und Vermittlung zu betreuen. Es beginnt die OP 1. Du gehörst zwar noch zu deinem Betrieb, von deiner bisherigen Arbeit bist du aber FREI zu stellen. Du sollst mit Hilfe des Jobservice für freie Positionen im Konzern evtl auch bei anderen Behörden QUALIFIZIERT werden, ggf. auch mit Praktika. Das gelingt eher selten. Um zum Erfolg zu kommen, wird dein Berater deshalb versuchen, dich von der freiwilligen Pensionierung zu überzeugen. Wenn beides nach 9 Monaten nicht gelungen ist, erfolgt die Abordnung zum Jobservice, die OP 2., mit den bekannten Spielchen. Dein alter Betrieb bleibt auch weiterhin im Boot (ist ja ne Abordnung und soll nur vorübergehend sein), hält sich aber raus. Der Personalberater des Jobservice hat das Sagen.
weisnix
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Re: DB Job Service

Beitrag von weisnix »

Ergänzend zu der Frage "kann ich ein Praktikum in der OP 1" verweigern. Ja, kannst du. Der ganze Konstrukt ist beamtenrechtlich sehr zweifelhaft. Aber die Folgen sind wirklich nicht abzuschätzen. Es kann sein, dass die OP 1 abgebrochen wird und nichts passiert. Denkbar wäre aber auch eine Abordnung weit weg von zuhause durch deinen Betrieb oder sogar mit Hilfe des BEV. Gegen die kannst du dann zwar klagen, aber ohne aufschiebende Wirkung. Denkbar wäre sogar ein Disziplinarverfahren, manchen BEV-Dienststellen ist da nicht zu trauen, die machen die verrücktesten Dinge. Mach es geschickt. Sag deinem Berater und bei der Vorstellung auch der Praktikumsstelle, wenn du keinen Sinn in einer Maßnahme erkennen kannst und verhalte dich entsprechend. Niemand will unnötigen Ärger, oft verzichten sie dann auf deinen Einsatz.
Rhein-Bahner
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Re: DB Job Service

Beitrag von Rhein-Bahner »

weisnix hat geschrieben: 14.05.2020 23:28 ..Dienstposten gibts bei der Bahn nicht, den hast du beim BEV und den nimmt dir keiner....
Jetzt bin ich etwas verwirrt. Ist es nicht so, dass ich eher eine Planstelle beim BEV habe und darauf bezahlt werde. Was mir halt fehlt ist ein Dienstposten, weil ich zu DB Jobservice abgeordnet bin und DB Jobservice keine Dienstposten hat? Und da ich keinen Dienstposten habe, kann ich auch leider nicht befördert werden.
Aber ansonsten alles schön erklärt @weisnix!

Zitat Wikipedia :ugeek: :
Der Dienstposten ist nicht mit der Planstelle bzw. Dienststellung im Haushaltsplan zu verwechseln. Um einen konkreten Beamten für eine bestimmte Tätigkeit einsetzen zu können, braucht es einen entsprechend bewerteten Dienstposten, der mit einer mit den zugehörigen Haushaltsmitteln ausgestatteten Planstelle hinterlegt ist.
weisnix
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Re: DB Job Service

Beitrag von weisnix »

Richtig Rhein-Bahner, unsere Besoldung wird über den Stellenplan des BEV abgewickelt. Damit ist unser Status als Beamter eines bestimmten Dienstgrades sicher gestellt. Zum Amt gehört aber zwingend auch eine dem Amt entsprechende Funktion. Für diese funktionelle Seite unseres Amtes (wir sind zur Dienstleistung zugewiesen) ist laut Zuständigkeitsverordnung die Bahn zuständig. Da es bei dem Privatunternehmen Bahn keine "mit Haushaltsmitteln ausgestattete Planstelle" geben kann, spricht die Bahn auch nur von Arbeitsplätzen. Jeder, der einen solchen Arbeitsplatz inne hat, nimmt definierte Aufgaben und Funktionen wahr. Damit ist auch dem Anspruch des Beamten auf eine angemessene Funktion genüge getan. Den zum Jobservice wegen "Wegfall des Arbeitsplatzes" abgeordneten Beamten fehlt diese funktionelle Seite ihres Amtes. Dies ist massiv rechtswidrig und hat zur Folge, das das BEV nicht in der Lage ist, die Wertigkeit einer Tätigkeit festzustellen. Deshalb kann es auch keine Beförderungen geben.
Dabei gibt es im Jobservice nicht wenige Beamte, die in der Abordnung bei anderen Behörden, in Dauerpraktika und Projekten de facto über Jahre hinweg Funktionen ausüben, deren Wertigkeit höher einzustufen ist, als es ihr Dienstgrad hergibt. Die Bahn weigert sich schlicht, den Betroffenen für die von ihnen ausgeführten Tätigkeiten die Bezeichnung "Arbeitsplatz" zuzugestehen. Das liegt wohl daran, dass die Bahn vom Bund seit Jahrzehnten erhebliche "Ausgleichszahlungen" nach § 21 DBGrG für die im Jobservice befindlichen Beamten kassiert, was die finanzielle Grundlage der Firma Jobservice darstellt. Übrigens hat der Bundesrechnungshof wiederholt festgestellt, das es über 20 Jahre nach der Bahnreform keinen Grund mehr für diese Ausgleichszahlungen geben kann.
schneesturm
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Re: DB Job Service

Beitrag von schneesturm »

weisnix hat geschrieben: 14.05.2020 23:28 Für Beamte ist es wichtig, dass beim Abschluss des BEM und auch der OP 1 nachgewiesen ist, das noch eine theoretische Einsetzbarkeit im Beamtendienst unabhängig von Laufbahn und Verwaltung gegeben ist (beispielsweise vollschichtig mit Computertätigkeiten im Büro). Dabei ist es völlig irrelevant, ob die Bahn solch eine Tätigkeit zur Verfügung stellen kann. Die Gefahr der Pensionierung ist erst mal gebannt.
Ich befinde mich zur Zeit im BEM, da ich meinen Arbeitsplatz durch Krankheit verloren habe. (Betriebsdienst-Untauglichkeit)
Nun sagte man mir, das der Betrieb keinen anderen Arbeitsplatz hat, wo ich eingesetzt werden kann.
Deswegen will man jetzt die Zwangspensionierung einleiten.
Ich kann doch nichts dafür, das die keinen anderen Arbeitsplatz (Bürojob/Vollzeit) für mich haben....
Deswegen meine Frage: muss ein Arbeitsplatz theoretisch im Betrieb vorhanden sein, oder tatsächlich ein Arbeitsplatz vorhanden sein um mich nicht Zwangs zu pensionieren.
Rhein-Bahner
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Re: DB Job Service

Beitrag von Rhein-Bahner »

schneesturm hat geschrieben: 17.05.2020 10:59 Ich befinde mich zur Zeit im BEM, da ich meinen Arbeitsplatz durch Krankheit verloren habe. (Betriebsdienst-Untauglichkeit)
Nun sagte man mir, das der Betrieb keinen anderen Arbeitsplatz hat, wo ich eingesetzt werden kann.
Deswegen will man jetzt die Zwangspensionierung einleiten.
Ich kann doch nichts dafür, das die keinen anderen Arbeitsplatz (Bürojob/Vollzeit) für mich haben....
Deswegen meine Frage: muss ein Arbeitsplatz theoretisch im Betrieb vorhanden sein, oder tatsächlich ein Arbeitsplatz vorhanden sein um mich nicht Zwangs zu pensionieren.
Zumindest sollte man klar ausführen, weiter arbeiten zu wollen sowie zu können und auch einem Büro-Apl etc. nicht abgeneigt zu sein.

[url]http://www.beamtenrecht-anwalt.de/index.php/zwangspensionierung[/url] - wieso funktioniert der Link nicht, bitte händisch übernehmen?
Zitat: "Bei der Frage der anderweitigen Verwendung ist dem in den gesetzlichen Bestimmungen zum Ausdruck kommenden Grundsatz "Weiterverwendung vor Versorgung" Rechnung zu tragen.....So muss sich die Suche regelmäßig auf den gesamten Bereich des Dienstherrn erstrecken; im Einzelfall kann sich insbesondere unter Fürsorgeaspekten eine räumliche Begrenzung ergeben. Außerdem muss die Suche nach einer anderweitigen Verwendung sich auch auf Dienstposten erstrecken, die in absehbarer Zeit neu zu besetzen sind"