Köln/Brühl

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

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Siggi09
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Siggi09 »

Werner-1 hat geschrieben: 5. Mär 2020, 11:30 grundsätzlich wäre ein Blick von Außen ja nicht schlecht, gerne wird bei dem Thema ja auch die Presse genutzt oder die Politik soll es regeln. Unternehmensberater haben häufig auch einen unvoreingenommenen Blick auf den Betrieb
Grundsätzlich gebe ich Dir recht. Betriebsblindheit ist schlecht. Aber Unternehmensberater sind alles, außer unvoreingenommen.

Wenn 7up Insider wäre, wüsste er, dass die Beamten im täglichen Betrieb nicht von den tariflich Beschäftigten zu unterscheiden sind. Ausnahmen bestätigen die Regel, und Ausreißer gibt es auf beiden Seiten.
Elfiolil
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Elfiolil »

Viele Kolleg/innen und ich selbst haben nun Aufforderungen zur arbeitsmedizinischen Untersuchung erhalten.
Da wir alle nach Brühl versetzt werden sollen, wird nun geprüft ob wir Krankheiten als etwaigen Hinderungsgrund
für pendeln, umzug usw. haben.. So die Aussage des TPS Beraters..Ich bin gespannt..
Telemichi
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Telemichi »

Elfiolil, das macht die Telekom nur pro forma, selbst schwerbehinderten Kollegen,-innen sind nach Köln/Brühl versetzt worden.
Telemichi
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Telemichi »

Ob die Telekom jetzt wegen Corona Virus den Beschäftigten in Brühl Home Office anbietet? Hat jemand was gehört?
embedsmand
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von embedsmand »

Telemichi hat geschrieben: 12. Mär 2020, 17:28 Ob die Telekom jetzt wegen Corona Virus den Beschäftigten in Brühl Home Office anbietet? Hat jemand was gehört?
Nein, natürlich nicht. Denn dadurch würde die Telekom ja zugeben, dass Homeoffice für BPR machbar ist und sich damit angreifbar machen. Dann fällt das ganze Druckszenario zusammen, die Beschäftigten nach Brühl zu zwingen und damit mürbe zu machen.
Maria-1963
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Maria-1963 »

embedsmand hat geschrieben: 14. Mär 2020, 14:41
Telemichi hat geschrieben: 12. Mär 2020, 17:28 Ob die Telekom jetzt wegen Corona Virus den Beschäftigten in Brühl Home Office anbietet? Hat jemand was gehört?
Nein, natürlich nicht. Denn dadurch würde die Telekom ja zugeben, dass Homeoffice für BPR machbar ist und sich damit angreifbar machen. Dann fällt das ganze Druckszenario zusammen, die Beschäftigten nach Brühl zu zwingen und damit mürbe zu machen.
die Frage sollte doch anders gestellt werden, sind an dem Standort NUR Mitarbeiter mit erhöhtem Risiko für eine Infektion beschäftigt? Falls ja, wird jeder verantwortliche Arbeitgeber diese Mitarbeiter besonders schützen, und diesen Mitarbeitern, falls diese Mitarbeiter einen direkten Kundenkontakt haben, entsprechend im Backoffice einsetzen (dort, wo es keinen Kundenkontakt gibt. Ich gehe davon aus, dass so im Service und den T-Punkten verfahren wird. Vermutlich wird der Arbeitgeber Telekom jetzt genau prüfen, welche Aufgaben sogenannte Kernaufgaben sind. In der Phase einer Pandemie muss doch sichergestellt werden, dass eine Telekommunikation ohne Einschränkungen voll funktionsfähig ist. Und dann wird die Telekom sicher überprüfen, ob ggf. die technischen und arbeitsorganisatorischen Möglichkeiten für Mitarbeiter vorhanden sind, um ggf. Telearbeit anbieten zu können.

Warum sollte in Brühl anders verfahren werden im Vergleich mit T-Punkten, Service, den Callcentern, oder Querschnittsbereichen HR etc?
paul123
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von paul123 »

@Maria-1963: JA!

Das Risiko entsteht dadurch, das viele Menschen mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus vielen Regionen der Republik weite Strecken zurücklegen, um dann im Corona Hotspot NRW auf engen Raum zusammengezogen zu werden.

Viele der älteren Damen und Herren werden nicht ihren bisherigen Wohnort aufgeben. Vllt. versetzt sie die Telekom weiter nach xyz? Die fahren am Wochenende nach Hause und verteilen sich wieder in der Republik.

Erste Pflicht ist jetzt die Reduzierung von Reiseverkehr. Die Menschen sollen an ihren Wohnorten bleiben. Befiehlt die Politik in Berlin. Diesem Befehl kann sich die untergeordnete Behörde Telekom nicht verweigern!

Die Behördenmitarbeiter können problemlos in Callcentern in ihrer Region / Großstadt eingesetzt werden. Die Behörde muss es nur wollen.
Maria-1963
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Maria-1963 »

paul123 hat geschrieben: 15. Mär 2020, 01:25 @Maria-1963: JA!

Das Risiko entsteht dadurch, das viele Menschen mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus vielen Regionen der Republik weite Strecken zurücklegen, um dann im Corona Hotspot NRW auf engen Raum zusammengezogen zu werden.

Viele der älteren Damen und Herren werden nicht ihren bisherigen Wohnort aufgeben. Vllt. versetzt sie die Telekom weiter nach xyz? Die fahren am Wochenende nach Hause und verteilen sich wieder in der Republik.

Erste Pflicht ist jetzt die Reduzierung von Reiseverkehr. Die Menschen sollen an ihren Wohnorten bleiben. Befiehlt die Politik in Berlin. Diesem Befehl kann sich die untergeordnete Behörde Telekom nicht verweigern!

Die Behördenmitarbeiter können problemlos in Callcentern in ihrer Region / Großstadt eingesetzt werden. Die Behörde muss es nur wollen.
-Tausende Mitarbeiter vieler Unternehmen sind täglich auf öffentliche Nahverkehrssysteme angewiesen, ist das Risiko bei täglicher Nutzung nicht höher, im Vergleich zum Fahren 1x wöchentlich nach Brühl?
-die Telekom ist doch keine Behörde mehr, daher auch keine untergeordnete Behörde, ich gehe aber davon aus, dass die Telekom wie jeder andere Betrieb sehr verantwortungsvoll politische Empfehlungen prüfen und ggf. umsetzen wird
- hat der GBR(der Gesamtbetriebsrat) nicht immer weiter durch die Blockade von Arbeitszeitmodellen dafür gesorgt, dass unbeliebte Arbeitszeitbereiche (Spätdienste, Wochenenddienste, Dienste an Feiertagen) nicht durch eigenes Personal in den Callcentern, sondern durch fremdes Personal der Dienstleister übernommen werden, mit dem Ergebnis, dass interne heimatnahe Arbeitsplätze größtenteils weggefallen sind. Ist dieser Wegfall von tausenden heimatnahen Arbeitsplätzen nicht jetzt auch die Ursache, dass viele "Überhangbeamte" nach Brühl und Leipzig fahren müssen?
Torquemada
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Torquemada »

Maria-1963 hat geschrieben: 15. Mär 2020, 09:29
- hat der GBR(der Gesamtbetriebsrat) nicht immer weiter durch die Blockade von Arbeitszeitmodellen dafür gesorgt, dass unbeliebte Arbeitszeitbereiche (Spätdienste, Wochenenddienste, Dienste an Feiertagen) nicht durch eigenes Personal in den Callcentern, sondern durch fremdes Personal der Dienstleister übernommen werden, mit dem Ergebnis, dass interne heimatnahe Arbeitsplätze größtenteils weggefallen sind. Ist dieser Wegfall von tausenden heimatnahen Arbeitsplätzen nicht jetzt auch die Ursache, dass viele "Überhangbeamte" nach Brühl und Leipzig fahren müssen?
Das ist sachlich völlig falsch.
Siggi09
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Siggi09 »

Maria-1963 hat geschrieben: 15. Mär 2020, 09:29 - hat der GBR(der Gesamtbetriebsrat) nicht immer weiter durch die Blockade von Arbeitszeitmodellen dafür gesorgt, dass unbeliebte Arbeitszeitbereiche (Spätdienste, Wochenenddienste, Dienste an Feiertagen) nicht durch eigenes Personal in den Callcentern, sondern durch fremdes Personal der Dienstleister übernommen werden, mit dem Ergebnis, dass interne heimatnahe Arbeitsplätze größtenteils weggefallen sind. Ist dieser Wegfall von tausenden heimatnahen Arbeitsplätzen nicht jetzt auch die Ursache, dass viele "Überhangbeamte" nach Brühl und Leipzig fahren müssen?
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Konstruieren kann man natürlich alles immer so, wie es einem gerade passt.

Aber dieser Zusammenhang lässt sich dann ja vielleicht jetzt umgekehrt beweisen, nachdem jetzt die Vergabe massiv zurück gefahren wird und eigene Kräfte auch die ungünstigen Schichten übernehmen müssen. Dann werden ja jetzt wieder dezentrale heimatnahe Standorte wie Pilze aus dem Boden sprießen. Nicht? Na dann ...
Werner-1
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Werner-1 »

Torquemada hat geschrieben: 15. Mär 2020, 09:40
Maria-1963 hat geschrieben: 15. Mär 2020, 09:29
- hat der GBR(der Gesamtbetriebsrat) nicht immer weiter durch die Blockade von Arbeitszeitmodellen dafür gesorgt, dass unbeliebte Arbeitszeitbereiche (Spätdienste, Wochenenddienste, Dienste an Feiertagen) nicht durch eigenes Personal in den Callcentern, sondern durch fremdes Personal der Dienstleister übernommen werden, mit dem Ergebnis, dass interne heimatnahe Arbeitsplätze größtenteils weggefallen sind. Ist dieser Wegfall von tausenden heimatnahen Arbeitsplätzen nicht jetzt auch die Ursache, dass viele "Überhangbeamte" nach Brühl und Leipzig fahren müssen?
Das ist sachlich völlig falsch.
kurze Nachfrage, wqs ist genau sachlich falsch?
Hier mal eine Quelle: https://tk-it-nrw.verdi.de/vor-ort/bzfb ... 4008a33df/

und einige Auszüge "Die aktuelle Entscheidung und Diskussion hat jetzt schon zur Folge, dass die weitere Verlagerung von Arbeiten an Sonn- und Feiertagen vorbereitet wird und in der DTAG und der DTKS GmbH in der Umsetzung ist!

Allerdings geht es hier nicht nur um eine Verlagerung in andere Bundesländer, sondern um eine Verlagerung in Unternehmen die bereits mit mehrsprachigen Call- und Service-Centern im europäischen Ausland tätig sind! Hier sind in ersten Linie zu nennen: Arvato, Sykes,Teleperformance, usw!

Hier werden auch nicht nur die Tätigkeiten der Sonn- und Feiertage verlagert, sondern auch Arbeiten die unter der Woche ausgeführt werden. Daher sind allein in der DTAG, wie in der DTKS mehrere tausende Arbeitsplätze gefährdet!"

"Dies geschieht aus nur einem Grund: .. gute Arbeitszeitreglungen unterlaufen wollen!"
paul123
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Verbot des Aufenthalt in der Zweitwohnung

Beitrag von paul123 »

In einigen Bundesländern ist wegen der Covid19-Pandemie das Bewohnen einer Zweitwohnung verboten. Geregelt durch die Anwendung des Infektionsschutzgesetzes. Es gab Eilanträge von Urlaubern dagegen, aber die Gerichte haben die sofortige Räumung der Zweitwohnung und den Aufenthalt am Erstwohnsitz angeordnet. Der Aufenthalt in Hotels ist bundesweit nicht mehr erlaubt. Termine für Wohnungsbesichtigungen sind eingeschränkt worden.

Wie ist es in Nordrhein-Westfalen, Köln, Brühl, Darmstadt, Leipzig? - Hat die Behörde andere Übernachtungsmöglichkeiten bereitgestellt?
Werner-1
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Re: Verbot des Aufenthalt in der Zweitwohnung

Beitrag von Werner-1 »

paul123 hat geschrieben: 28. Mär 2020, 22:55 In einigen Bundesländern ist wegen der Covid19-Pandemie das Bewohnen einer Zweitwohnung verboten. Geregelt durch die Anwendung des Infektionsschutzgesetzes. Es gab Eilanträge von Urlaubern dagegen, aber die Gerichte haben die sofortige Räumung der Zweitwohnung und den Aufenthalt am Erstwohnsitz angeordnet. Der Aufenthalt in Hotels ist bundesweit nicht mehr erlaubt. Termine für Wohnungsbesichtigungen sind eingeschränkt worden.

Wie ist es in Nordrhein-Westfalen, Köln, Brühl, Darmstadt, Leipzig? - Hat die Behörde andere Übernachtungsmöglichkeiten bereitgestellt?
Diese Regelung gilt sicher nur für Ferienwohnungen. Ich denke, die Telekom ist mit Ihren Aufgaben ein systemrelevanter Betrieb. Daher gehe ich davon aus, dass selbst bei einer totalen Ausgangssperre wichtige, in systemrelevanten Bereichen beschäftigte Mitarbeiter von der Ausgangssperre ausgenommen sind. Welche Aufgaben werden genau in Brühl, Leipzig und Darmstadt erledigt? Sind es z.B. Backoffice Aufgaben, um Homearbeitsplätze für die Unternehmen einzurichten?
paul123
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von paul123 »

Es ist keine behördliche Anordnung für Ferienwohnungen auf Basis des Infektionsschutzgesetzes. Die behördliche Anordnung verbietet den Aufenthalt in Zweit- und Nebenwohnungen! Man will damit das Pendeln zwischen dem Erstwohnsitz und dem Zweitwohnsitz verbieten. Dadurch sollen mögliche Infektionsherde regional bleiben und sich nicht durch die ganze Bundesrepublik ziehen.

Wer zum Beispiel von München nach Darmstadt versetzt wurde, seinen Erstwohnsitz mit Haus, Familie, sozialen Kontakten zunächst in München behalten hat und sich eine Zweitwohnung in Darmstadt zugelegt hat, der darf diese Zweitwohnung nicht mehr nutzen. Wenn die für den Sitz der Zweitwohnung zuständige Behörde das angeordnet hat. Das haben schon viele Landkreise getan. Auch in Darmstadt, in Köln, in Brühl, in Leipzig? - Oder die Länderregierungen dort?
el reflexiu
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von el reflexiu »

paul123 hat geschrieben: 29. Mär 2020, 18:11 Es ist keine behördliche Anordnung für Ferienwohnungen auf Basis des Infektionsschutzgesetzes. Die behördliche Anordnung verbietet den Aufenthalt in Zweit- und Nebenwohnungen! Man will damit das Pendeln zwischen dem Erstwohnsitz und dem Zweitwohnsitz verbieten. Dadurch sollen mögliche Infektionsherde regional bleiben und sich nicht durch die ganze Bundesrepublik ziehen.

Wer zum Beispiel von München nach Darmstadt versetzt wurde, seinen Erstwohnsitz mit Haus, Familie, sozialen Kontakten zunächst in München behalten hat und sich eine Zweitwohnung in Darmstadt zugelegt hat, der darf diese Zweitwohnung nicht mehr nutzen. Wenn die für den Sitz der Zweitwohnung zuständige Behörde das angeordnet hat. Das haben schon viele Landkreise getan. Auch in Darmstadt, in Köln, in Brühl, in Leipzig? - Oder die Länderregierungen dort?
ja, ich bin auch der Meinung, dass unsere Gesundheit extrem wichtig ist. Da wir Telekom-Beamte ja meist lebensälter sind, und viele von uns bereits Vorerkrankungen haben, sollte unser Arbeitgeber konsequent prüfen, in welchen Bereichen und Standorten unbedingt gearbeitet werden soll. Und dann ggf. für die Bereiche, oder Standorte, an denen keine Arbeit gefordert ist, Kurzarbeitsgeld zahlen. Mir ist meine Gesundheit wichtiger, da verzichte ich zeitlich befristet gerne auf etwas Gehalt
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