Guten Tag,
im September beginne ich den Vorbereitungsdienst zum mD in BW.
Eigentlich wollte ich zwischen Schule und Ausbildung/Studium als Reserveoffizier zur Bundeswehr, jetzt habe ich jedoch eine Zusage von dem Finanzamt und würde die gerne wahrnehmen.
Wird es von den Finanzämtern gerne gesehen und evtl gefördert nach den zwei Jahren als Reserveoffizier zu gehen?
Reserveoffizier
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Re: Reserveoffizier
"nach den zwei Jahren als Reserveoffizier zu gehen" .. heisst was?
Lass mich spekulieren: Du möchtest einen zweijährigen Dienst als SaZ leisten und während dieser Zeit eine Reserveoffizierausbildung absolvieren? Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder Reserveoffizierausbildung verschieben, beim Finanzamt die Ausbildung beginnen, und hoffen dass du während deiner Zeit beim Finanzamt die Reserveoffizierausbildung ausserhalb des Wehrdienstes (a.d.W.) machen kannst. Zeitlich wird das schwierig, das ist eher was für Studenten in den Semesterferien.
Oder eventuell die Karte § 16a - Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) ziehen, d.h. Ausbildung beim Finanzamt antreten und sobald du den Einberufungsbescheid hast, dem Finanzamt übersenden. Diesen Weg bitte aber noch einmal an anderer Stelle recherchieren, denn ich bin mir nicht völlig sicher ob er zutreffend ist.
Oder eben freiwillig beim Finanzamt absagen, und nach zwei Jahren wieder bewerben. Das ist mit Risiko verbunden - du weißt nicht, ob du immer noch genommen werden wirst in zwei Jahren.
Lass mich spekulieren: Du möchtest einen zweijährigen Dienst als SaZ leisten und während dieser Zeit eine Reserveoffizierausbildung absolvieren? Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder Reserveoffizierausbildung verschieben, beim Finanzamt die Ausbildung beginnen, und hoffen dass du während deiner Zeit beim Finanzamt die Reserveoffizierausbildung ausserhalb des Wehrdienstes (a.d.W.) machen kannst. Zeitlich wird das schwierig, das ist eher was für Studenten in den Semesterferien.
Oder eventuell die Karte § 16a - Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) ziehen, d.h. Ausbildung beim Finanzamt antreten und sobald du den Einberufungsbescheid hast, dem Finanzamt übersenden. Diesen Weg bitte aber noch einmal an anderer Stelle recherchieren, denn ich bin mir nicht völlig sicher ob er zutreffend ist.
Oder eben freiwillig beim Finanzamt absagen, und nach zwei Jahren wieder bewerben. Das ist mit Risiko verbunden - du weißt nicht, ob du immer noch genommen werden wirst in zwei Jahren.
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Re: Reserveoffizier
Ich habe es mir eher wie folgt vorgestellt,
ich mache den Vorbereitungsdienst (2 Jahre) beim Finanzamt und gehe dann zwischen B. auf Wiederruf und auf Probe zur Bundeswehr und nach der Dienstzeit wieder zurück zum Finanzamt.
Wäre dies möglich bzw auch gerne gesehen?
ich mache den Vorbereitungsdienst (2 Jahre) beim Finanzamt und gehe dann zwischen B. auf Wiederruf und auf Probe zur Bundeswehr und nach der Dienstzeit wieder zurück zum Finanzamt.
Wäre dies möglich bzw auch gerne gesehen?
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Re: Reserveoffizier
Ich vermute, das Finanzamt spielt da nicht mit. Was hätte es davon? Gleichwohl kannst du es versuchen - und wenn das Finanzamt tatsächlich nein sagt (oder du die Karte nach §16a nicht ziehen willst oder kannst, weil die Bundeswehr das Einverständnis deines Arbeitgebers möchte), musst du eben direkt Finanzbeamter auf Probe werden nach der Ausbildung.