Lange Fehlzeit in der Probezeit - allerdings wg. Schwangers.

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Lehrer2007
Beiträge: 2
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Lange Fehlzeit in der Probezeit - allerdings wg. Schwangers.

Beitrag von Lehrer2007 »

Hallo!

Ich bin zur Zeit zur Hause und wurde bereits 6 Wochen vor dem Mutterschutz wg. vorzeitiger Wehen krank geschrieben und musste, nachdem ich 2 Wochen im KH war, zu Hause weiter möglichst viel liegen und durfte nicht arbeiten wg. Frühgeburtsgefahr.

Die Personalstelle bekommt ja an sich nur die Krankschreibung mit (steht ja keine Diagnose drauf). Da ich noch in der Probezeit bin, mach ich mir nun Gedanken, ob es evtl. Probleme nachher bei der Verbeamtung gibt.

Schicken die mich dann automatisch nochmal zum Amtsarzt (oder fragen sie sinnigerweise erstmal nach, denn sie wissen ja, dass ich schwanger bin...) - und wenn ja, muss ich die ganze Prozedur (mit Zeugnis und kompletter Befragung/Untersuchung) nochmal durchmachen oder fragt der A-Arzt dann nur nach speziell dieser langen Fehlzeit (die bei mir ja nicht krankheits- sondern schwangerschaftsbedint ist...)?

Danke!
Gerda Schwäbel
Beiträge: 655
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
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Re: Lange Fehlzeit in der Probezeit - allerdings wg. Schwang

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Machen Sie sich keine unnötigen Gedanken!
Die Praxis in den Personalstellen sieht etwas anders aus, als dies hier oder in ähnlichen Foren gern geschildert wird.

Selbstverständlich ist Personalbearbeitern und Personalbearbeiterinnen im Allgemeinen bekannt, dass Frauen während der Schwangerschaft sehr häufig gesundheitliche Probleme haben, die überhaupt gar keine Rückschlüsse auf die ansonsten allgemeine Leistungsfähigkeit und die Eignung zur Beamtin auf Lebenszeit ziehen lassen. Und da Personalbearbeiter/innen regelmäßig auch nicht an ihrem Schreibtisch sitzen und darauf warten, dass sie endlich wieder jemanden zum Amtsarzt schicken oder anderweitig ärgern können, wird auch ihr Personalbearbeiter auf diesen Teil Lebenserfahrung zurückgreifen.
Denkbar wäre gerade noch, dass Sie bei Wiederaufnahme des Dienstes dazu befragt werden, oder dass der Personalbearbeiter Ihren direkten Vorgesetzten anruft, ob ihm bekannt sei weshalb sie jetzt schon ausfallen; die automatische Einschaltung des Amtsarztes ist aber ausgeschlossen.

Gutes Gelingen und viel Vergnögen mit dem/der/den Kleinen.
Gerda
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