Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter
Guten Abend,
das predige ich bei uns in der Einheit schon länger.
Das Problem ist, dass es erst einen interessiert und
das Gejammere groß ist, wenn es einen selber betrifft !
Wichtig ist, den Versprechungen nicht blind zu vertrauen.
Dann auch vieles bis alles hinterfragen und auf Antworten
drängen. Wenn die ausweichend oder nicht kommen,
weiß jeder was zu tun ist !
Im Zweifelsfall sich von einem versierten und auf die
Telekom spezialisierten Fachanwalt unterstützen lassen.
Einen schönen Abend und ein schönes kaltes Wochenende
das predige ich bei uns in der Einheit schon länger.
Das Problem ist, dass es erst einen interessiert und
das Gejammere groß ist, wenn es einen selber betrifft !
Wichtig ist, den Versprechungen nicht blind zu vertrauen.
Dann auch vieles bis alles hinterfragen und auf Antworten
drängen. Wenn die ausweichend oder nicht kommen,
weiß jeder was zu tun ist !
Im Zweifelsfall sich von einem versierten und auf die
Telekom spezialisierten Fachanwalt unterstützen lassen.
Einen schönen Abend und ein schönes kaltes Wochenende
Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter
Hallo,
Was mir noch nicht so klar ist, wenn ich den engagierten Ruhestand annehme, bekomme ich dann ab diesem Zeitpunkt die Pension die ich bis zu dem Zeitpunkt erdient habe oder die Pension welche ich mit Eintritt der pension mit 67 Jahren bekommen würde?
Was mir noch nicht so klar ist, wenn ich den engagierten Ruhestand annehme, bekomme ich dann ab diesem Zeitpunkt die Pension die ich bis zu dem Zeitpunkt erdient habe oder die Pension welche ich mit Eintritt der pension mit 67 Jahren bekommen würde?
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter
HaraldA9 hat geschrieben: ↑13. Feb 2020, 20:10 Hallo,
Was mir noch nicht so klar ist, wenn ich den engagierten Ruhestand annehme, bekomme ich dann ab diesem Zeitpunkt die Pension die ich bis zu dem Zeitpunkt erdient habe oder die Pension welche ich mit Eintritt der pension mit 67 Jahren bekommen würde?
Hallo Harald,
wenn Du den Antrag auf ER an Deinen Personalbereich sendest,
kann/soll automatisch eine Berechnung der Versorgungsbezüge
von der BAnst PT erstellt werden.
Dort wird die Versorgung ermittelt, die Du "erdient" hat, es können
aber z. B. noch Summen wie Versorgungsausgleich abgezogen
werden...
Vom Eintritt in den Ruhestand bis zum 60. Lj werden Dir übrigens
2/3 angerechnet, das sollte aber bekannt sein.
Normalerweise solltest Du die Versorgungsberechnung rechtzeitig
vor dem Wunschdatum mit dem 31.05. oder 30.06.20 erhalten und
dann hast Du noch eine Woche Zeit zu überlegen, ob Du mit dieser
Berechnung einverstanden bist oder nicht. Wenn nicht, kannst Du
den Antrag auf ER noch zurückziehen.
Das mit dem Zurückziehen wollte ich erst nicht glauben, aber eine
Kollegin hat mir diesen Hinweis auf dem Anschreiben "schwarz auf
weiß" gezeigt
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter
Das ist einfach falsch.Schremmlibng hat geschrieben: ↑14. Feb 2020, 09:10
Vom Eintritt in den Ruhestand bis zum 60. Lj werden Dir übrigens
2/3 angerechnet, das sollte aber bekannt sein.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter
Hallo,
hatte auch eigentlich nichts geschrieben, dann aber das Wort beim Übertrag
gelöscht...sorry.
Geht ja eindeutig aus § 13 BeamtVG heraus, dass nur bei Dienstunfähigkeit
die 2/3-Anrechnung erfolgt.
hatte auch eigentlich nichts geschrieben, dann aber das Wort beim Übertrag
gelöscht...sorry.
Geht ja eindeutig aus § 13 BeamtVG heraus, dass nur bei Dienstunfähigkeit
die 2/3-Anrechnung erfolgt.
Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat der Bundesrat heute dem TOP 3 (Zollfahndungsdienstgesetz) im Rahmen der "Grünen Liste" zugestimmt. Und damit auch der Verlängerung des engagierten Vorruhestands bis Ende 2024.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter
Hallo willio,
vom der Telekom wurde das "Programm 2" aufgelegt.
Dies gilt für Alle aus dem Geburtsjahrgangs 1964 sowie des
Jahrgang 1965 bis einschließlich 1. Juli 1965 geboren.
Die in Frage kommenden Personen müssen im inländischen
Konzern überzählig sein und/oder und von TPS oder aber von
vergleichbaren "Überhangeinheiten" im Inland betreut werden.
Der nächste Zurruhesetzungszeitpunkten für den ER kann zum
Ablauf des 31.05.2020 und 30.06.2020 beantragt werden.
Hast Du davon nichts in YAM/Intranet gelesen oder was von anderen
Kollegen/innen gehört. Nur ein auserwählter Personenkreis wird
direkt vom Pers.-Bereich angeschrieben - ich gehe einmal davon
aus, dass bei Dir, mir und den vielen anderen Interessenten ein
Antrag sowieso abgelehnt würde !
Frag aber einfach mal Deinen Teamleiter bzw. Deine Führungskraft.
Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter
Hi, vielen Dank für die Info, ich bin bereits seit letztem Jahr (Juni) im ER, ich habe da nur wegen einem ehemaligen Kollegen nachgefragt.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter
Guten Morgen
Also bei Post bekommt man immer noch die Auskunft : ...ER ist ausgelaufen mit letzmaligem Antragsdatum 30.11.19 und wird nicht verlängert.
Also bei Post bekommt man immer noch die Auskunft : ...ER ist ausgelaufen mit letzmaligem Antragsdatum 30.11.19 und wird nicht verlängert.
Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter
Ja, warum auch nicht. Ist eben die interne Handhabung bei der Post - und hat nichts mit dem Gesetz zu tun. Die Anwendung des Gesetzes ist ja freiwillig ...
Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter
Vielleicht vorher Abi, Ausbildung, Studium außerhalt Telekom - dann ist man schnell 25 und der verkürzte Vorbereitungsdienst wird auf das Studium angerechnet, wie ich hier gelesen habe ...zeerookah hat geschrieben: ↑6. Feb 2020, 10:01 Was bekommt denn der ehemalige Siemensbeschäftigte mit 55 Jahren denn dann jeden Monat von wem überwiesen? (Rente gibt es erst ab 67 und wer bezahlt seine Kassenkrankenversicherung?)
Beim Telekombeamten frage ich mich was der denn bis 27 gemacht hat? (28 x 1,79 = 50%)
Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter
Hallo Zusammen,
ich habe heute aus gut informierter Quelle erfahren, dass es hinsichtlich des ER in 2021 beim großen T weitergehen soll, es aber noch wohl noch nicht ganz klar ist ob das Gesetz im Rahmen der Verabschiedung des Zollfahndungsdienstgesetzes überhaupt in Kraft getreten ist. Hat jemand von Euch hierzu etwas gehört und oder kennt Details zum weiteren Prozedere beim ER?
ich habe heute aus gut informierter Quelle erfahren, dass es hinsichtlich des ER in 2021 beim großen T weitergehen soll, es aber noch wohl noch nicht ganz klar ist ob das Gesetz im Rahmen der Verabschiedung des Zollfahndungsdienstgesetzes überhaupt in Kraft getreten ist. Hat jemand von Euch hierzu etwas gehört und oder kennt Details zum weiteren Prozedere beim ER?
Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter
Also verdi hat ja schon mal vorlaut getönt:OPEDELER hat geschrieben: ↑16. Jul 2020, 16:44 Hallo Zusammen,
ich habe heute aus gut informierter Quelle erfahren, dass es hinsichtlich des ER in 2021 beim großen T weitergehen soll, es aber noch wohl noch nicht ganz klar ist ob das Gesetz im Rahmen der Verabschiedung des Zollfahndungsdienstgesetzes überhaupt in Kraft getreten ist. Hat jemand von Euch hierzu etwas gehört und oder kennt Details zum weiteren Prozedere beim ER?
https://tk-it-bayern.verdi.de/beamte/++ ... 5400ed87ba
Nur scheint das ein Ente zu sein, weil der entsprechende Absatz den Bundesrat nie erreicht hat. Nach meiner Kenntnis hängt die erforderliche Gesetzesänderung irgendwo zwischen 1. Lesung Bundestag und Bundesrat.
Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter
Hallo AndyO,
vielen Dank dafür. Es wäre ja auch zu schön gewesen wenn es diesmal keine Überraschungen beim ER gegeben hätte
vielen Dank dafür. Es wäre ja auch zu schön gewesen wenn es diesmal keine Überraschungen beim ER gegeben hätte