Fragen rund um eine Trennung

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Neo
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Fragen rund um eine Trennung

Beitrag von Neo »

Hallo,

ich bin Bundesbeamter, aktuell noch verheiratet mit 2 kleinen Zwillingsmädels (6 Jahre). Da meine Nochfrau als Angestellte in der freien Wirtschaft nicht im ÖD ist, habe ich bisher das Kindergeld bezogen.

Nun steht die Trennung bevor, meine Frau hat schon einen Nachfolger für mich, der Nachbar schräg gegenüber hat das Los gezogen, nicht nur Männer suchen sich manchmal was Jüngeres. Daher ziehe ich meinen Mädchen zuliebe aus, nur ergeben sich dadurch viele Fragen, wie:

Muss das Kindergeld auf meine Nochfrau überschrieben werden, wenn ich nicht mehr meinen Hauptwohnsitz bei den Kindern habe (habe eine Wohnung im nächsten Ort bei einem Bekannten bekommen, bis ich was Größeres finde)?

Verliere ich dann automatisch meinen Familienzuschlag Kind? Bis zur Scheidung dauert es ja noch ein gutes Jahr, wenn ich das mit dem Trennungsjahr richtig verstanden habe, damit hätte sich der Verheiratetenzuschlag auch erledigt.

Wie schaut es mit der Beihilfe aus, aktuell habe ich 70%, rutsche ich dann wieder auf 50 % runter?

Könnte ich einen Zweitwohnsitz anmelden mit meiner baldigen Anschrift, während ich meine alte Adresse als Erstwohnsitz behalte, um den Status Quo bzgl. Zulagen zu erhalten? Sind immerhin einige hundert Euro, und es kommt ja dann Unterhalt auf mich zu plus Miete für die neue Wohnung, ist finanziell auch ein Kraftakt.

Ich habe mich bisher davor gescheut, diese Fragen an der Dienststelle zu stellen, da dort auch eine ehemalige Lebensabschnittsgefährtin arbeitet (ist schon eine Weile her, war trotzdem eine damalige Dummheit und hat nicht so friedlich geendet) und ich keine Lust auf Gerede habe, wenn ich die Details vorab dort auftische. Ich möchte damit noch etwas warten bis ich weiß woran ich bin.

Danke für Eure Hilfe
A.
GFunkt
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Re: Fragen rund um eine Trennung

Beitrag von GFunkt »

Neo hat geschrieben: 10. Mär 2020, 08:53 Muss das Kindergeld auf meine Nochfrau überschrieben werden, wenn ich nicht mehr meinen Hauptwohnsitz bei den Kindern habe (habe eine Wohnung im nächsten Ort bei einem Bekannten bekommen, bis ich was Größeres finde)?
Nein, muss man nicht. Allerdings wird bei der Berechnung des Kindesunterhalts das Kindergeld berücksichtigt.
Neo hat geschrieben: 10. Mär 2020, 08:53 Verliere ich dann automatisch meinen Familienzuschlag Kind? Bis zur Scheidung dauert es ja noch ein gutes Jahr, wenn ich das mit dem Trennungsjahr richtig verstanden habe, damit hätte sich der Verheiratetenzuschlag auch erledigt.
Der kinderbezogene Familienzuschlag steht weiter zu, der Ehegattenanteil im FZ ab Rechtskraft der Scheidung nicht mehr.
Neo hat geschrieben: 10. Mär 2020, 08:53 Wie schaut es mit der Beihilfe aus, aktuell habe ich 70%, rutsche ich dann wieder auf 50 % runter?
Nein.
Torquemada
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Re: Fragen rund um eine Trennung

Beitrag von Torquemada »

GFunkt hat geschrieben: 10. Mär 2020, 13:29
Neo hat geschrieben: 10. Mär 2020, 08:53 Muss das Kindergeld auf meine Nochfrau überschrieben werden, wenn ich nicht mehr meinen Hauptwohnsitz bei den Kindern habe (habe eine Wohnung im nächsten Ort bei einem Bekannten bekommen, bis ich was Größeres finde)?
Nein, muss man nicht.

Hmm...mit so Aussagen wäre ich vorsichtig.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wem-s ... 37059.html

Immer an die Familienkasse wenden bei Veränderungen.
Gerda Schwäbel
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Re: Fragen rund um eine Trennung

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Neo hat geschrieben: 10. Mär 2020, 08:53 Da meine Nochfrau als Angestellte in der freien Wirtschaft nicht im ÖD ist, habe ich bisher das Kindergeld bezogen.
Das kommt Ihnen nur so vor, das hat nichts miteinander zu tun. Sie haben das Kindergeld beantragt und Ihre Frau war mit der Zahlung an Sie einverstanden. Den Kindergeldempfänger bzw. die Kindergeldempfängerin können Ehegatten frei wählen, solange sie und die Kinder zusammenleben.

Mit Ihrem Auszug endet dieses Wahlrecht. Wenn die Kinder bei der Mutter bleiben, dürfen Sie das Kindergeld ab dem ersten vollen Kalendermonat Ihrer anderen Wohnung nicht mehr beziehen. Sie sollten Ihre Familienkasse informieren und Ihre Frau sollte das Kindergeld beantragen. Ihre Familienkasse wird eventuell zu lange gezahltes Kindergeld von Ihnen zurückfordern, es sei denn Ihre Frau bestätigt, dass Sie ihr dieses (im Rahmen der Unterhaltszahlungen) weitergeleitet haben.

Für den Familienzuschlag hat das vorerst keine Auswirkung. Der Ehegattenanteil bleibt Ihnen noch bis zur Rechtskraft der Scheidung, es sei denn sie müssten Ihrer Frau dann nicht nur Kindesunterhalt sondern auch nachehelichen Unterhalt bezahlen. Dann wäre auch eine Weiterzahlung wahrscheinlich. Andererseits wäre auch die Einstellung des Kinderanteils später möglich, falls Ihre Nochfrau den Nachfolger heiratet und dieser Beamter, Richter oder Soldat sein sollte.
Neo
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Re: Fragen rund um eine Trennung

Beitrag von Neo »

Ich fasse zusammen:

Ich melde der Familienkasse dass ich nicht mehr bei den Kindern wohne und melde meine neue Adresse, meine Nochfrau beantragt das Kindergeld, ich telefoniere mit der Familienkasse, um die Bestätigung der Weiterleitung des Kindergelds an meine Frau förmlich abzustimmen, um spätere Probleme zu vermeiden.
Der Verheiratetenzuschlag ist ab Scheidungsvollzug weg, das war aber klar. Unterhalt werde ich für sie nicht zahlen müssen, weil sie weiterhin arbeiten wird/will.
Der Familienzuschlag Kind wird weiterhin gezahlt, mein Nachfolger ist Jungunternehmensberater, daher wird ein Wechsel in den ÖD eher unwahrscheinlich sein.
An der Beihilfe mit 70% ändert sich nichts.
Was sich ändern wird ist wohl (das war auch der Grund warum ich das Kindergeld bezogen habe) ist dass ich wieder auf 41 Stunden rutsche, weil die Reduzierung ja an das Kindergeld gekoppelt wird.

Wäre das so korrekt?

Ich bedanke mich an alle Teilnehmer für die schnelle und freundliche Hilfe.
Torquemada
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Re: Fragen rund um eine Trennung

Beitrag von Torquemada »

Neo hat geschrieben: 12. Mär 2020, 09:28
Wäre das so korrekt?

So wäre das. Beihilfestelle und PKV sicherheitshalber informieren.
iyjyyi
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Re: Fragen rund um eine Trennung

Beitrag von iyjyyi »

Ich habe bis zu meiner Pensionierung in der Familienkasse das Kindergeld und den Familienzuschlag bearbeitet.

Also: der Elternteil, bei dem die Kinder im Haushalt leben, ist vorrangig berechtigt, das Kindergeld zu erhalten. Die räumliche Trennung zu den Kindern muss der zuständigen Familienkasse zeitnah mitgeteilt werden. Wurde ab Folgemonat der Trennung noch Kindergeld an Sie ausgezahlt, sind Sie verpflichtet, dieses an die Kindsmutter weiterzuleiten und den Nachweis hierüber (schriftliche Bestätigung der Mutter) der Familienkasse vorzulegen - ansonsten wird der überzahlte Betrag in einer Summe von Ihren Bezügen einbehalten. Die Kindesmutter muss bei der für sie zuständigen Familienkasse (Agentur für Arbeit) ab Folgemonat der Trennung das Kindergeld beantragen.

Der kinderbezogene Familienzuschlag wird weiterhin an Sie gezahlt, sofern die Kindesmutter über Ihren Arbeitgeber keinen Anspruch darauf hat. Ansonsten ist diesbezüglich auch sie vorrangig berechtigt.

Der Verheiratetenanteil im Familienzuschlag steht Ihnen bis zur Rechtsgültigkeit einer eventuellen Scheidung weiterhin zu.
albatros299
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Re: Fragen rund um eine Trennung

Beitrag von albatros299 »

Hallo,
bei mir war es ein sehr ähnlicher Fall. Ich bin Bundesbeamter und 2018 geschieden worden. Ab 2015 (in dem Jahr bin ich ausgezogen) wollte meine damalige Frau das Kindergeld über die Familienkasse beziehen. Ich habe dem zugestimmt. Unsere beiden minderjährigen Kinder sind in der Wohnung meiner Frau geblieben. Beide waren bei mir versichert und auch in der Beihilfe. Nach der Scheidung sind sie in die gesetzliche Krankenkasse meiner ex Frau gewechselt. Meine Frage dazu: Hätten die Kinder bei mir weiterversichert bleiben können bzw. wann endet die Beihilfeberechtigung für minderjährige Kinder nach der Trennung ?.
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